Nach 12 Anzeigen: Polizei nimmt renitenten Maskenverweigerer im Norden von Fuerteventura fest

Guardia-Civil

Die Guardia Civil hat am 25.01.2021 in Corralejo im Norden Fuerteventuras eine 38-jährige Person festgenommen, nachdem diese bereits 12 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und Ungehorsam gegenüber den Weisungen von Polizeibeamten angehäuft hatte.

Die Polizeibeamten beobachteten, wie die Person am frühen Morgen ein öffentliches Lokal in der Avenida Juan Carlos Primero betrat, ohne wie vorgeschrieben eine Maske zu tragen.

Daher forderten die Beamten die Person auf, sich an die Gesundheitsvorschriften zu halten, so sie wie bereits zuvor bei anderen Gelegenheiten getan hatten. Sie boten ihr sogar eine Maske an.

Trotzdem weigerte sich die Person offen und ausdrücklich, eine Maske aufzusetzen und „bekannte sich aus persönlicher Überzeugung als Coronaleugner“, wie es im Polizeibericht heißt.

Insgesamt wurde diese Person seit November 2020 zwölf Mal angezeigt. 6 Anzeigen ergingen wegen des Nichttragens einer Maske in der Öffentlichkeit und weitere 6 wegen des Ungehorsams gegenüber der Anweisung eines Polizeibeamten, eine Maske aufzusetzen. In jedem Fall hatten die Polizisten dem Betroffenen einen Maske angeboten, die er jedoch jedes Mal ablehnte.

Aufgrund dieser langen Vorgeschichte in Form von wiederholten Ordnungswidrigkeiten derselben Art sahen die Polizeibeamten bei der neuerlichen Kontrolle offenbar die Schwelle zur Straftat des Ungehorsams gegenüber den Weisungen von Polizeibeamten überschritten. Sie nahmen die Person fest und überstellten sie der Justiz.

Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat

Das Nichttragen der vorgeschriebenen Maske ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie ist mit einem Bußgeld zwischen 100 und 3.000 Euro bedroht.

Eine Ordnungswidrigkeit kann niemals Grund für eine Festnahme sein. Es müssen also noch andere Verhaltensweisen hinzukommen, die eine Festnahme rechtfertigen.

Im oben geschilderten Fall haben die Polizisten die betroffene Person aufgefordert, eine Maske aufzusetzen. Dieser Aufforderung ist sie nicht nachgekommen. Es handelt sich jedoch um Ungehorsam gegenüber der Weisung eines Polizeibeamten.

Nach Auffassung einger Juristen rechtfertigt die einmalige Weigerung, eine Maske aufzusetzen, noch keine Festnahme eines Beschuldigten. Schließlich ist erst die sogenannte „desobedencia grave“, also das schwere Ungehorsam strafbar.

Andere Juristen halten schon die einmalige Weigerung nach Aufforderung für „schweres Ungehorsam“ und begründen dies mit der schweren Bedeutung der Pandemie.

Wenn jedoch wie im vorliegenden Fall mehrere Fälle von „leichtem Ungehorsam“ in kurzer Zeit zusammenkommen, kann diese Vielzahl von leichten Fällen in einem weiteren Fall dann insgesamt als „schwerer Fall“ gewertet sehen und damit strafbar sein. Dieser Punkt war nach Auffassung der Polizeibeamten nun beim 7. Mal offenbar überschritten.

Nun muss das Gericht entscheiden, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt.

Die Straftat des „schweren Ungehorsams“ ist im spanischen Strafgesetzbuch mit einer Haftstrafe zwischen 3 Monaten und einem Jahr sowie einer Geldstrafe zwischen 6 und 18 Monaten bedroht.

In ähnlich gelagerten Fällen ist es in Spanien bereits zu Verurteilungen gekommen, wie z.b. in diesem Fall in Pamplona, in dem der Angeklagte zu 4 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

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20 Kommentare

  1. Omg! Wie hobbylos hier so einige erscheinen! Natürlich berichtet Herr Wolf das, Herr Richter, was er erfährt! Aber eben das, was er erfährt! Wer Pressearbeit kennt ( ja, ich weiß wie das funktioniert), würde sich durch einen augenzwinkernd kritisch hinterfragenden Kommentar nicht so aufblasen! Mich entsetzt, dass sich hier so einige auf der untersten Niveauschiene bewegen und ihr Hasskäppchen gegen alles aufsetzen! Machen Sie sich doch mal alle locker und wenden sich sachlich und inhaltlich den Themen zu! Ich persönlich habe bei dem Artikel auch erst einmal gegrinst und Zweifel daran, dass dies so entspannt und nachsichtig durchgeführt wurde. Ehrlich gesagt wäre ich in der Rolle bestimmt auch nicht so ‚gechillt‘ geblieben….

  2. Und schon wieder ein vertrauliches „Du“. Was ist es doch so schön im Verborgenen zu pöbeln, besser kann man seine Gesinnung nicht zum Ausdruck bringen. Was kommt denn als nächstes vom Flashmob ? Drohungen gegen mich oder meine Familie, lach, ich bin wirklich beeindruckt.

  3. Andrés Cazador
    2. FEBRUAR 2021 UM 12:23
    Keiner weiß was da genau passiert ist, im Allgemeinen ist die Guardia Civil ja für ihre Freundlichkeit und Höflichkeit bekannt, wie sicher der ein oder andere aus eigener Erfahrung bestätigen kann :-).

    Da muss ich zu 100% zustimmen!

    Man sollte immer beide Seiten hören.

  4. @ Fuertegirl

    Lieben Dank für den Post, aber aufpassen sonst wirst Du evtl. auch noch zur Zielscheibe.

    Ein kleiner Hinweis noch für die anonymen Pöbler, ich habe nichts dagegen wenn mich jemand im Rahmen eines sachlichen Austauschs mit „Du“ anschreibt, ansonsten gilt aber bitte die formelle Anrede. Mir ist schon klar, dass bei Ihnen Defizite mit der Höflichkeit vorhanden sind, geben Sie sich aber doch einfach etwas Mühe, das hilft manchmal.

  5. Leute, Leute, regt Euch doch mal wieder ab!
    Wie ihr auf Andrés Cazador reagiert, finde ich völlig unangemessen.

    Ihr könnt ihn ja gern inhaltlich kritisieren, weil wir glücklicherweise das Recht auf freie Meinungsäußerung haben. Aber geht das nicht auch ohne so viel Abfälligkeit und Abwertung?!
    Ich habe hier jedenfalls noch kein Gegenargument gelesen, warum er inhaltlich nicht Recht hat.
    Wie wäre es also, wenn Ihr Euch mit dem Inhalt seines Kommentars auseiander setzt?

  6. An meine treuen Kritiker – Eure Reaktionen sind perfekte Beispiele wie man heutzutage mit dem Thema Meinungsfreiheit umgeht – aber bellt ruhig weiter aus der Anonymität, das beherrscht ihr am besten. Erinnert mich aber irgendwie an bestimmte Gruppierungen in die man hier ganz schnell einsortiert wird, wenn man nicht der gleichen Meinung ist.

    Und wenn irgendjemand von Euch was auf die Nerven geht, weint Euch bei Facebook oder sonstwo aus.

  7. @Alex Kro: Mich stört die mit der Verwendung dieser entmenschlichenden Begriffe verbundene Vorverurteilung eines unserer Mitmenschen, der nach vorgeblich derzeit geltendem Recht sich eines sozialen Fehlverhaltens schuldig gemacht haben soll. Dem Leser wird nicht die geringste Chance gelassen, selber darüber nachzudenken, ob sich dieser Mitbürger nun tatsächlich falsch verhalten hat oder nicht. Okay?

  8. @ Andres Cazador

    Dieser Artikel beinhaltet alles was zu diesen Vorfällen gesagt werden sollte.
    Der Artikel bedarf nicht ihres unsinnigen Kommentars.Von den vielen anderen unsinnigen Kommentaren,die sie hier von sich geben,will ich garnicht erst reden.Es reicht so langsam!

  9. @ Cazador

    Der gute Thomas Wolf recherchiert seine Artikel mit Sicherheit zu 100%
    Und du kommst dahergelaufen und ziehst das in Zweifel mit deinem frechen
    Auswurf.Du gehst mir schon ziemlich lange auf den Geist mit deinem Geschwafel.
    Verzieh dich.

  10. @ Odeon

    Was da steht ist das Eine, was passiert ist das Andere. Du glaubst halt das was Du liest und das steht Dir auch zu. Aber hör auf mich belehren zu wollen, das hebe Dir für andere auf.

    Meiner Erfahrung nach gibt man der Guardia Civil keinen Grund, das diese sich näher mit einem beschäftigen. Das lt. dem Artikel die Beamten die gleiche Person 6 Mal ohne Maske angetroffen haben und dieser immer wieder eine Maske angeboten haben, mag sein, ist aber nicht sehr wahrscheinlich.

    Zumindest ist dann der Maskenverweigerer nicht mehr ganz unversehrt auf die Strasse zurück.

  11. Keiner weiß was da genau passiert ist, im Allgemeinen ist die Guardia Civil ja für ihre Freundlichkeit und Höflichkeit bekannt, wie sicher der ein oder andere aus eigener Erfahrung bestätigen kann :-).

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