Geimpfte und Genesene: Urlaub auf Fuerteventura und keine Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland

Wegfall-Quarantäne-Reiserückkehrer

Update 13.05.2021: Quasi-Aufhebung der Quarantänepflicht durch Test bei Rückkehr von Fuerteventura

Was für die Mehrzahl der Deutschen noch nicht möglich ist, kann für Geimpfte und Genesene deutschlandweit Realität werden.

Der Bundesrat hat am 07.05.2021 der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ zugestimmt.

Diese Verordnung tritt somit am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Wann dieses geschieht, entscheidet die Bundesregierung. Ein rasches Infkrafttreten sei aber geplant.

UPDATE: Die Verordnung ist seit 09.05.2021 in Kraft getreten.

Keine Quarantäne bei Rückreise aus Risikogebiet für Geimpfte

Im Abschnitt 3 der Verordnung wird unter Paragraf 10 Absatz (1) die Ausnahme von der Absonderungspflicht (Quarantäne) für geimpfte und genesene Personen ausgesetzt.

Allerdings bestehen zwei Ausnahmen. Besteht die Absonderungspflicht wegen

1. des Kontakts zu einer Person, die mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 2 mit vom Robert Koch-Institut definierten besorgniserregenden Eigenschaften infiziert ist, oder

2. der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Coronavirus-Einreiseverordnung

gilt die Absonderungspflicht (Quarantäne) auch weiterhin.

Da Spanien aus deutscher Sicht aber „nur“ als Risikogebiet gilt, sind diese Ausnahmen für Rückreisen von Fuerteventura derzeit irrelevant.

Wann ist man eine „geimpfte Person“?

Im Sinne der oben genannten Verordnung ist eine geimpfte Person eine Person, die

1. aktuell keine typischen Symptome oder andere Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweist (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) und die

2. außerdem über einen Impfnachweis verfügt.

Der Impfnachweis muss eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in digitaler Form oder auf Papier attestieren.

Nur Schutzimpfungen, die vom Paul-Ehrlicher-Institut auf dieser Webadresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 publiziert sind, werden als solche akzeptiert. Die auf der Webseite ebenfalls angegebene Anzahl an Einzelimpfungen zum erreichen des kompletten Impfschutzes muss eingehalten werden.

Außerdem müssen seit Erhalt der (letzten) Einzeldosis mindestens 14 Tage vergangen sein.

Wann ist man eine „genesene Person“?

Als „genese Person“ im Sinne der oben genannten Verordnung gilt eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten „Genesenennachweises“ ist.

Der Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Er kann in digitaler Form oder auf Papier nachgewiesen werden.

Die zugrunde liegende Testung durch eine Labordiagnostik muss mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein und muss mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.

Schon jetzt keine Quarantäne für Geimpfte in folgenden Bundesländern

Wer in Nordrhein-Westfalen lebt, für den gilt – unter bestimmten Voraussetzungen – schon lange keine Quarantäne-Pflicht mehr bei Heimreise von Fuerteventura. Geimpft oder nicht ist und war hier egal. Einzige Voraussetzung für das Entfallen der Quarantäne-Pflicht in NRW ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise oder binnen 24 Stunden nach Einreise. Kein Problem, da man ja auf Fuerte eh nur in den Flieger steigen kann, wenn man einen negative Test vorweist.

Im Saarland gilt als Ausnahme von der Quarantänepflicht bereits die vollständige Impfung oder der Nachweis der Genesung nach einer durchgemachten Infektion. Die angesetzten Kriterien entsprechend dabei denen der oben genannten Verordnung.

In Bayern sind komplett geimpfte oder genesene Personen ebenfalls von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen.

Im Land Brandenburg müssen vollständig geimpfte Personen ebenfalls keine Quarantäne mehr einhalten.

In Niedersachsen sind vollständig geimpfte Personen ebenfalls bereits von der Quarantäne befreit.

In Baden-Württemberg müssen vollständig Geimpfte und Genesene nicht mehr in Quarantäne.

Rheinland-Pfalz hat ebenfalls eine Ausnahme für vollständig Geimpfte von der Quarantäne Pflicht erlassen.

Alle Ausnahme-Regelungen der Länder betreffen ausschließlich die Regelung bei der Einreise aus Risikogebieten. Für Virusvarianten-Gebiete gelten die Ausnahmen nicht.

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6 Kommentare

  1. Da muss ich der Maria Recht geben.Warum ein PCR Test für Geimpfte? Ich habe schon gebucht für Ende Juni und erst leider später gecheckt,dass dieser Test nötig ist. Sonst hätte ich es nicht gemacht. Hoffe es klappt innerhalb der gewünschten 72 Std. .Es kann ja aber auch sein,dass bis dahin wieder eine Änderung kommt.
    schaumamal 🙂

  2. Wenn die Kanaren weiterhin auf ihrem PCR Test bestehen, (ob geimpft oder nicht geimpft) dann brauchen sie die nächsten Monate ihre Hotels nicht öffnen. Soll es jetzt die nächsten Jahre so weiter laufen?

  3. Warum muss man, wenn man geimpft ist, eine PCR Test vorlegen, das ist doch ein Witz, ich
    glaube da wird sich so mancher Urlauber überlegen nach Fuerte zu kommen. Wir haben vor
    von Dez. 2021 bis Ende März 2022 nach Fuerte zu fliegen, wenn bis dahin der Impfausweis nicht
    genügt, werden wir uns das nochmals überlegen

  4. Daß für vollständig geimpfte und Genesene die Quarantäne bei Rückreise nach Deutschland entfällt ist erfreulich, allerdings werden in diesen Genuß hoffentlich bald alle kommen, d.h. sobald die Kanaren von der deutschen Regierung nicht mehr als Risikogebiet eingestuft werden.
    Andererseits könnten die Kanaren bei der ersten Gruppe aber auch auf PCR-Tests bei Einreise verzichten, diese zeigen auch nur den aktuellen Zustand an, da müßte auch ein Schnelltest ausreichend sein, zumal die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung durch diese Gruppe denkbar gering sein dürfte.
    Problematisch dürften allerdings die (fälschungssicheren) Kontrollmöglichkeiten sein, wer bezeugt wie und womit die Genesung/vollständige Impfung? Würde aber sicherlich dabei helfen, die Tourismuszahlen deutlich zu erhöhen.

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