Kinder unter 12 Jahren dürfen ohne Test einreisen, aber auf Kanaren nicht ins Hotel

Kind-Coronatest

Wieder einmal wird es bei der Reiseplanung nach Fuerteventura bzw. auf die Kanaren noch wichtiger, genau zwischen den Bedingungen für die EINREISE ins Land und für die Bedingungen für den EINZUG in ein Hotel zu unterscheiden.

Während Spanien das Alter für die Testpflicht bei Einreise auf 12 Jahre anhebt, behalten die Kanaren die Altersgrenze von 6 Jahren für den Einzug in touristische Unterkünfte bei

Kinder unter 12 Jahren brauchen seit dem 09.06.2021 zur Einreise nach Spanien (also auch zur Einreise nach Fuerteventura bzw. auf die anderen Kanaren) aus einen Risikogebiet weder einen negativen Corona-Test noch irgendwelche anderen Nachweise wie etwa einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis.

Diese Änderung der Einreisebestimmungen wurde bereits am 09.06.2021 im spanischen Gesetzblatt (BOE) veröffentlicht.

Die Verpflichtung zum Ausfüllen des Einreiseformulars (QR-Code) via Spain Travel Health (SpTH) bleibt allerdings für alle Kinder unabhängig vom Alter weiterhin bestehen.

Hier findet Ihr eine vollständige Übersicht über die Einreisebestimmungen nach Spanien.

Alles was Ihr für Euren Urlaub auf Fuerteventura sonst noch wissen müsst, findet Ihr hier.

Kanaren behalten Altersgrenze von 6 Jahren für Testpflicht bei

Die kanarische Regierung hat jedoch ihre Bestimmungen für den Einzug in eine touristische Unterkunft bislang nicht an die noch relativ neuen Bestimmungen für die Einreise nach Spanien angepasst. Dies hat uns die Pressestelle der kanarischen Gesundheitsbehörde auf Anfrage schriftlich bestätigt. Ob eine entsprechende Änderung in Planung ist, konnte man uns nicht bestätigen.

Das bedeutet, dass für Kinder ab 6 Jahren auf den Kanaren für den Check In in ein Hotel, eine Ferienwohnung oder eine andere touristische Unterkunft weiterhin ein negativer Corona-Test (oder ersatzweise ein Impfzertifikat oder ein Genesenennachweis) erforderlich ist.

Der Test für den Check In in eine touristische Unterkunft darf 72 Stunden alt sein und kann auch noch vor Ort, also nach der Einreise, gemacht werden.

Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Kind aus einem Risikogebiet eingereist ist.

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