FV2 Fuerteventura: Autofahrer mit entzogener Fahrerlaubnis und positivem Drogentest erwischt

Drogentest

Bei einer routinemäßigen Alkohol- und Drogenkontrolle konnten Beamte der Verkehrseinheit der Guardia Civil auf Fuerteventura einen 31-jährigen Mann aus dem Verkehr ziehen, bei dem der Speicheltest auf Drogen sowohl für Cannabis als auch für Kokain ein positives Ergebnis anzeigte. Außerdem saß der Fahrer am Steuer eines PKW, obwohl ihm zuvor bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden war, nachdem er alle Punkte seines Punktekontos aufgebraucht hatte.

Die Kontrolle fand auf der FV-2 beim Kilometerstand 6,5 statt.

Durch eine Laboranalyse müssen muss nun noch die Mengen der jeweiligen verbotenen Substanzen im Blut des Fahrers bestätigt werden.

Die Polizei hat die Anzeige an die Justiz in Puerto del Rosario weitergeleitet.

Verkehrsdelikte im spanischen Strafrecht

Sowohl das Fahren unter Drogeneinfluss als auch das Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis sind im spanischen Strafrecht mit Freiheitsstrafe bedroht.

Das Fahren unter Drogeneinfluss ist im Artikel 379.2 des código penal geregelt. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten oder eine Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten oder 31 bis 90 Tage gemeinnützige Arbeit vor. Hinzu kommt in jedem Fall ein Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von 1 bis 4 Jahren.

Der Straftatbestand setzt voraus, dass die Fahrtüchtigkeit durch die Drogen herabgesetzt ist. Allein das Vorhandensein von Spuren im Speichel, die zu einem positiven Drogentest führen, ist noch nicht strafbar.

Im Zweifel muss vor Gericht bewiesen werden, dass die Fahrtüchtigkeit des Fahrers tatsächlich durch die Drogen beeinträchtigt war. Schließlich reagiert jeder Körper anders auf solche Substanzen. Als Indizien dienen dem Gericht etwaige andere Verkehrsverstöße wie gefährliche Manöver, auffällig langsames oder schnelles Fahren, Schlangenlinien, lallendes Sprechen, erweiterte Pupillen, Gleichgewichtsstörungen oder andere Symptome, die die Polizei zu Protokoll gegeben hat.

Das Verweigern eines Tests, der von einem Polizisten angeordnet wird, wird übrigens härter bestraft, als das Fahren unter Drogeneinfluss selbst. Hierfür sieht das Gesetz eine Haftstrafe von 6 bis 12 Monate und den Entzug der Fahrerlaubnis für 1 bis 4 Jahre.

Wesentlich einfacher zu beweisen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Hierfür sieht der Artikel 384 des spanischen Strafgesetzbuches 3 bis 6 Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten oder gemeinnützige Arbeit von 31 bis 90 Tagen vor.

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