Testpflicht für Reisende aus anderen Regionen Spaniens auf die Kanaren bleibt bestehen

Kontrolle_Flughafen_Einreise

Bis einschließlich 30. September hat das kanarische Gesundheitsministerium die Testpflicht für Einreisende vom spanischen Festland, den Balearen oder den Enklaven Ceuta und Melia auf die kanarischen Inseln verlängert.

Alle folgenden Anforderungen beziehen sich ausschließlich auf die Einreise AUS SPANIEN! Im Moment der Veröffentlichung dieses Artikels muss man z.B. für die Einreise aus Deutschland keine Testpflicht erfüllen. Sehr gibt es aber eine Testpflicht beim Einzug in einen touristischen Beherbergungsbetrieb (allerdings mit Ausnahmen für Geimpfte und Genesene). Informationen bezüglich der Einzugsbedingungen in Hotels oder Ferienwohnungen auf Fuerteventura findet man unter hier: Link

Testpflicht und Ausnahmen bei Einreise aus Spanien

Alle Personen ab 12 Jahren, die aus Spanien auf die Kanaren reisen, müssen noch bis mindestens einschließlich 30.09.2021 einen negativen Corona-Test vorweisen.

Dieser Test muss in den letzten 72 Stunden vor der Einreise auf die Kanaren durchgeführt worden sein.

Von der Testpflicht ausgenommen sind außer Personen unter 12 Jahren:

  • Personen, die die kanarischen Inseln nur im Transit betreten.
  • Personen, die nachweisen können, das Territorium der autonomen Region der Kanarischen Inseln nur für einen Zeitraum von unter 72 Stunden verlassen zu haben
  • Personen, die nachweisen können, eine touristische Unterkunft gebucht zu haben (in dieser müssen sie dann aber einen Test vorlegen, siehe oben)
  • Personen, die komplett geimpft sind (Impfung innerhalb der letzten 8 Monate vor Einreise, letzte Dosis mindestens 15 Tage vor Einreise) oder die eine Dosis erhalten haben (mindestens 15 Tage vor Einreise und innerhalb der letzten 4 Monate vor Einreise) Nachweis muss erbracht werden.
  • Personen, die nachweisen können, innerhalb der letzten 6 Monate vor der Einreise genesen zu sein.

Zugelassene Tests

Anerkannt werden Test mit Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2. Bezüglich der Antigen-Schnelltests werden solche anerkannt, die die von der Europäischen Union in der Liste 2021/C24/01 aufgelistet sind.

Testzertifikat – Anforderungen

Das Testergebnis muss in spanischer Sprache vorliegen und kann auf Papier oder digital ausgestellt sein. Es muss folgende Daten enthalten:

  • Name des Reisenden
  • Datum der Probenentnahme
  • Identität des Testlabors mit Kontaktdaten
  • Art des Tests
  • negatives Ergebnis
  • ausstellendes Land

Im Falle der Antigen-Schnelltests muss die Spezifität und Sensibilität des verwendeten Test aufgeführt sein.

Außerdem muss das Testergebnis vor der Einreise per Mail übermittelt werden an [email protected]

Test für Residente kostenlos

Residente können den Test in einem Netz von Testzentren spanienweit kostenlos durchführen lassen. Nicht-residente müssen den Test selbst bezahlen.

Das negative Testergebnis muss in jedem Fall vor Einreise an das kanarische Gesundheitsamt ([email protected]) geschickt werden.

Kontrolle bei Einreise

Auf den kanarischen Flughäfen werden Einreisende aus Spanien bezüglich des Tests bez. der anderen Nachweise kontrolliert.

Liegt kein gültiges Testergebnis vor, kann man innerhalb von 72 Stunden nach Einreise einen negativen Test vorlegen, muss aber bis zum Erhalt des Ergebnisses in häusliche Quarantäne. Das Ergebnis ist dem kanarischen Gesundheitsdienst mitzuteilen.

Urlaub auf Fuerteventura

Wer aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, der Schweiz oder den Niederlanden auf die Kanaren reisen möchte, kann sich auf unserer Sonderseite Urlaub auf Fuerteventura in Corona-Zeiten: Alles was man für die Reise wissen muss! über die aktuell gültigen Einreisebedingungen und alles weiteren auf Fuerteventura gültigen Maßnahmen informieren.

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4 Kommentare

  1. Lange hat es gedauert, nach 2 Jahren scheint die Regierung der Kanaren es nun doch begriffen zu haben, daß der Großteil der Infektionen durch Spanier vom Festland und nicht durch Touristen verursacht werden, zumal die Touristen, im Gegensatz zum Spanier, schon immer stärker kontrolliert worden sind.
    Feierwütige Heranwachsende werden auch kontrolliert, lediglich Kinder unter 12 Jahren sind von der Kontrolle ausgenommen, da so wohl weniger Parties feiern.

  2. Abartig, dass Einheimische schwerer auf ihre Urlaubsinsel kommen als Ausländer.

    Wenn man eine Hotelbuchung hat kommt man ohne Test rein. Natürlich wird (stichprobenartig) kontrolliert ob man die Buchung hat. Aber wird kontrolliert, ob man da auch eincheckt? Kann ich mir schwer vorstellen, weiß das jemand?

    • @Wolfgang, bei Onlinebuchungen muss man in der Regel im Moment der Buchung bezahlen. Die meisten Hotels auf Fuerteventura verlangen eine Mindestbuchung von 3 Tagen. Da ist es deutlich günstiger, einen Test zu machen.

      • Kommt auf die Stornokosten an..viele Airlines bieten inzwischen flexibles Buchen an mit Gratis-Storno, viele AirBNB auch…es ist eine Risikokalkulation. Der Test hat ja ein Risiko, welches man einkalkulieren muss.

        Sagen wir 30 Euro x 3 = 90 Euro, dafür kein Test. 60 Euro mehr, das ist praktisch die Versicherungsprämie. Du hattest nämlich mal geschrieben dass in Spanien auch ein positiver Schnelltest zu Quarantänezirkus führt.

        Ich würde viel mehr als 60 Euro dafür zahlen, dass ich wieder reisen kann wie früher.

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