Kanarische Regierung beendet Nachweispflicht 3G für Einreisen aus Spanien

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Die kanarische Regierung hat in einer Pressemitteilung bekannt geben, dass ab dem 01.10.2021 die Pflicht zum Nachweis von Impfung, Genesung oder negativem Test bei Einreise auf die Kanaren aus anderen Teilen Spaniens wegfällt.

Diese Maßnahme bezieht sich ausschließlich auf Einreisen aus Spanien. Wer aus anderen Gebieten nach Spanien einreist, unterliegt weiterhin der Nachweispflicht, solange sein Herkunftsland oder ein in den letzten 14 Tagen vor Einreise besuchtes Land als Risikogebiet aus spanischer Sicht gilt.

Eine Frage der Zuständigkeit

Für die Einreise aus dem Land Spanien in eine autonome Region dieses Landes ist die autonome Regierung selbst zuständig. Für die Einreise aus dem Ausland nach Spanien jedoch die spanische Regierung. Daher kann auch die kanarische Regierung in diesem Fall ihre eigenen Regelung aufheben.

Nachweispflicht bei Einreise aus Spanien auf die Kanaren galt seit Dezember 2020

Seit 18.12.2020 mussten alle Personen, die aus anderen Teilen Spaniens auf die Kanaren reisten, einen Corona-Nachweis erbringen. Die Art des Nachweises und das Alter ab dem der Nachweis erbracht werden musste, variierte mit dem Fortschreiten der Pandemie. Zunächst mussten sich alle Einreisenden einem Test unterziehen und ein negatives Testergebnis vorweisen. Später dann konnte man statt des Tests auch den Nachweis der Impfung oder Genesung vorlegen.
Die Nachweispflicht galt für alle Einreisenden. Auf den Kanaren residente Personen konnten im Rahmen eines spanienweiten Labornetzes den Test kostenlos absolvieren, wenn sie sich entsprechend anmeldeten. Personen, die nicht auf den Kanaren resident waren, mussten die Testkosten selbst tragen.

1.976.146 Personen

In der Pressemitteilung gibt die kanarische Regierung an, dass seit 18.12.2020 insgesamt 1.976.146 einreisende Personen von dieser Norm betroffen waren. Sie hatten entweder einen negativen Test oder (später) einen der anderen Nachweise bei Einreise erbracht. Wer keinen gültigen Nachweis mit sich führte, musste sich isolieren, bis ein negativer Test vorlag.

Nachweispflicht in Hotel und Ferienwohnung bleibt bestehen

Die Pflicht zum Nachweis von 3G (geimpft, genesen, getestet) beim Einzug in ein Hotel oder eine Ferienwohnung bleibt bestehen. Damit müssen auch Spanier, die auf Fuerteventura oder den Kanaren in einem Hotel oder eine Ferienwohnung einchecken weiterhin einen Nachweis erbringen. Alle Einzelheiten zu dieser Nachweispflicht kann man unter folgendem Link nachlesen: Einzugsbedingungen in Hotel oder Ferienwohnung auf Fuerteventura

Ist das Aussetzen der Nachweispflicht bei Einreise aus Spanien sinnvoll?

Betrachtet man die 7-Tage Inzidenz, stehen die Kanaren im spanischen Vergleich recht gut da. Nach dem täglichen Bericht des spanischen Gesundheitsministeriums vom 29.09.2021 liegt die 7-Tage Inzidenz der Kanaren bei 26,65, die 14-Tage Inzidenz bei 55,88. Diverse andere autonome Regionen liegen deutlich höher. Spitzenreiter ist Melia: 7d: 56,27, 14d: 127,47

Die Frage, ob es sinnvoll ist die Nachweispflicht auszusetzen, wird sich wahrscheinlich erst später beantworten lassen. So bleibt abzuwarten, ob zum Beispiel die auf dem Festland Studierenden in den Weihnachtsferien neue Fälle auf die Inseln bringen. Unter anderem mit diesem Argument hatte die kanarische Regierung seinerzeit die Einführung der Nachweispflicht begründet.

Diese Personengruppe fällt nach Wegfall der Nachweispflicht bei Einreise aus Spanien quasi durch das Raster, da sie in kein Hotel einchecken, sondern bei und mit der Familie und Freunden die Ferien verbringen.

Wegfall der Nachweispflicht nur für Einreisen aus Spanien auf die Kanaren

Wir weisen ausdrücklich nochmals darauf hin, dass sich dieser Wegfall ausschließlich auf Einreisen aus Spanien beziehen. Die Einreisebestimmungen nach Spanien (aus dem Ausland) könnt Ihr unter folgendem Link nachlesen:

Einreisebestimmungen für Spanien (neu ab 07.06.2021)

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