Höchstes Gericht: Fuerteventuras beliebtestes Einkaufszentrum Las Rotodas wird nicht abgerissen

Shopping-Center-Las-Rotondas-Fuerteventura

Vor mittlerweile fast 20 Jahren, im Jahr 2002, wurde die Baugenehmigung für das beliebteste und wirtschaftlich bedeutendste Einkaufszentrum Las Rotondas auf Fuerteventura erteilt.

Nach der Fertigstellung und Eröffnung des Shopping Centers musste sich 15 Jahre lang die Justiz mit der Frage beschäftigen, ob das Gebäude im Widerspruch zu den geltenden Bauvorschriften nicht viel zu groß ist.

Ein Unternehmer hatte Klage eingereicht, da er der Ansicht war, dass das Gebäude mit seinen rund 47.000 Quadratmetern Geschossfläche dreimal größer war als es laut Stadtplanung hätte sein dürften.

Tatsächlich kam das Oberere Kanarische Verwaltungsgericht (Tribunal Superior de Justicia de Canarias TSJC) im Jahr 2008 zu dem Urteil, dass das Gebäude aufgrund der anzuwendenden städtebaulichen Vorschriften höchstens eine Geschossfläche von 14.000 Quadradmetern haben dürfte. Die überzähligen 33.000 Quadratmeter hätten abgerissen werden müssen.

Der Bauherr hatte jedoch nicht mehr gebaut als er laut Baugenehmigung durfte. Vielmehr wurde die Stadtplanung, die der Erteilung auch dieser Baugenehmigung als Grundlage diente, per Gerichtsbeschluss annulliert. Dadurch wurde auch die Baugenehmigung nachträglich ebenfalls nichtig.

Teilabriss technisch unmöglich und wirtschaftlich ein Desaster

Der Vollstreckung des Urteils stand entgegen, dass diese aus rein technischer Sicht praktisch nicht durchführbar war. Ein solcher Eingriff hätte wohl zwangsläufig zu einem vollständigen Abriss geführt.

Aus nachvollziehbaren Gründen hatte die Gemeindeverwaltung von Puerto del Rosario kein Interesse daran, es zu einem Abriss kommen zu lassen. Durch den Abriss des Las Rotondas wären nicht nur sehr viele Arbeitsplätze verloren gegangen. Die Gemeinde hätte den Bauherren darüber hinaus noch mit geschätzten 1.800€ pro Quadratmeter, also rund 60 Mio. Euro, entschädigen müssen.

In 2019 stellte das TSJC in einem weiteren Beschluss fest, dass das Urteil nicht vollstreckbar sei. Dadurch stiegen die Chancen auf einen Erhalt des Las Rotondas. Als Kompromiss wurde die Auflage erteilt, dass der Bauherr Flächen des Gebäudes der Gemeinde für eine Nutzung zu öffentlichen Zwecken übertragen muss.

Der Kläger war allerdings damit nicht einverstanden und brachte den Rechtsstreit in die nächste und gleichzeitig letzte Instanz.

Am 25. November 2021 teilte die Gemeinde Puerto del Rosario mit, dass das Oberste Spanische Gericht (Tribunal Supremo TS) in letzter Instanz geurteilt hat, dass das Las Rotondas nicht teilweise abgerissen werden muss.

Damit hat der seit über 15 Jahren andauernde Rechtsstreit nun ein Ende.

Weitere Einzelheiten zum Rechtsstreit findet Ihr hier: Las Rotondas: Teil-Abriss möglicherweise abgewendet

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

bb04d8a7d93848abbf858771d64992a3
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

2 Kommentare

  1. also sry. wie kann sowas vor Gericht landen ? Wenn die Stadtverwaltung nach Erteilung einer Baugenehmigung die Grundlagen ändert, kann der Bauherr nichts dafür. Wie soll er denn nachträglich alles wieder abreißen, nur weil die Behörden zu blöd sind die Zusammenhänge zu erkennen. Normalerweise hätten die vor Gericht landen müssen, die die Grundlagen in Nachhinein geändert haben.

  2. Warum immer wieder die Beamtenfehler auf den Schultern der Unternehmer austragen? Zudem sollten wir anfangen mit dem vorhandenen zu haushalten und es erhalten anstatt bürokratischen Irrsinn umzusetzen und die verbauten Rohstoffe wegzuwerfen um dann wieder an anderer Stelle neu zu bauen! So eine Baustelle entgeht NIEMAND – und wenn einer dieser Beamten vergessen hat sich zu rühren — dann sollte er haften und nicht der Unternehmer!

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten