Maßnahmengegner sabotieren Emailpostfach des kanarischen Gerichts nach Verlängerung der 3G-Regeln

500-Emails-Verwaltungsgericht

Nachdem bekannt wurde, dass die Verwaltungsgerichtskammer des Oberen Kanarischen Gerichtshofes (TSJC) die 3G-Zugangregelungen für Restaurants und andere Betriebe verlängert hat, gab es offenbar eine Attacke auf das Email-Postfach des Gerichts.

Das Verwaltungsgericht bestätigte in einer Pressemitteilung, dass es nach der Verkündung des Urteils einen Angriff auf sein Email-Postfach gegeben hat. Es seien rund 500 Emails von „Personen eingegangen, die gegen die getroffenen Maßnahmen zur Vorbeugung von Covid-19 sind“.

Da die Emails mutmaßlich mit der Absicht gesendet wurden, den normalen Betrieb des Gerichts zu beeinträchtigen, habe der Präsident des Gerichts bei der Nationalpolizei Strafanzeige erstattet.


Die Abteilung für Informatik-Delikte der Nationalpolizei hat Ermittlungen aufgenommen, um die möglicherweise strafbaren Handlungen aufzuklären, die Täter zu identifizieren und gegebenenfalls zur Verantwortung zu ziehen, ließ das Gericht verlauten.

Email-Lawine könnte strafbare Sachbeschädigung sein

Nach spanischem Strafrecht könnte das Lostreten einer Email-Lawine als eine spezielle Art der Sachbeschädigung gewertet werden. Die verschiedenen Arten der Computersabotage sind entsprechend im 9. Kapitel de código penal, des spanischen Strafgesetzbuches, geregelt, das die Kapitelüberschrift „Sachbeschädigungen“ („daños“) trägt.

Laut Artikel 264 bis des spanischen Strafgesetzbuches wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis drei Jahren bestraft, wer ein fremdes EDV-System … auf schwere Art und Weise … behindert… . Wenn durch die Handlung die Aktivität eines Unternehmens… oder einer öffentlichen Verwaltung relevant gestört wird, wird die obere Hälfte des Strafmaßes angewendet.

Für die Beurteilung der Strafbarkeit der Handlung dürfte es im oberen Fall wohl auf die Gesamtumstände ankommen. Wenn die jeweiligen Verfasser der Emails individuell, unabhängig voneinander und auf eigene Initiative gehandelt haben, dürfte das versenden einer einzelnen Email mit einer Unmutsäußerung kaum als ursächlich für eine „relevante Störung“ sein.

Sollten die Emails jedoch alle denselben Text haben, könnte es sich sehr wohl um eine zentral gesteuerte bzw. initiierte Aktion handeln, die einzig dem Zweck galt, die Arbeitsabläufe des Gerichts zu sabotieren. Ob 500 ungewollte Emails, möglicherweise mit großen Dateianhängen, jedoch dazu geeignet sind, auf eine „schwere Art und Weise“ die „normale Aktivität“ eines Gerichts „relevant“ zu behindern, bleibt fraglich und muss ggfs. von einem Strafgericht geprüft werden. Dazu müsste die die Staatsanwaltschaft jedoch überhaupt erst einmal Verantwortliche ermitteln und dann auch noch Anklage erheben.

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3 Kommentare

  1. Aha, nun werden Bürger schon dafür kriminalisiert, dass sie harmlose Mails an eine Behörde schicken, weil man mit deren Meinung nicht einverstanden ist? Das ist ja abartig. Solche Begründungen kennt man aus China, Sovietunion usw.

    Wahrscheinlich sind es nur arme Schweine, die ihren Job oder ihr Geschäft verloren haben aufgrund dieser verbraucherfeindlichen Massnahmen. Im Gegensatz zum Gericht sind das nämlich keine Staatsangestellten. Es sind Menschen, die ihr Geld durch harte Arbeit verdienen müssen und ihre Kundschaft nicht zwingen können, Geld dazulassen, wie das der Staat zu tun pflegt.

    Aber Pedro hat in Madrid verkündet, dass Corona wie eine Grippe zu behandeln ist. Und nun sieht die Kanar. Regierung ihre Felle davonschwimmen…daher die Machtdemonstration mit 3G. Den Eindruck hab ich jedenfalls.

    • Ein Gericht ist nicht einfach nur eine „Behörde“ und verkündet keine „Meinung“, sondern klärt die Rechtslage. In einer Demokratie hat man dann die Möglichkeit, das Urteil von einer höheren Gerichtsinstanz überprüfen zu lassen. Straftaten, egal welcher Natur, als Reaktion auf Gerichtsurteile haben meines Erachtens in einer Demokratie keinen Raum.

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