Jetzt ist es amtlich: Adiós mascarilla – oder doch nicht ganz?

adios-mascarilla-abgehakt

Am 20.04.2022 hat die spanische Regierung im Staatsanzeiger das königliche Dekret 286/2022 vom 19.04.2022 im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht. In diesem ist das Ende der offiziellen Maskenpflicht in Spanien und damit auch auf Fuerteventura geregelt.

Natürlich gibt es jedoch weiterhin Bereiche, in denen die Maskenpflicht bestehen bleibt.

Ende der Maskenpflicht mit Ausnahmen

Im einzigen Artikel des Real Decreto heißt es:
Die Verpflichtung zum Tragen von Masken, die bisher im Königlichen Erlass 115/2022 vom 8. Februar geregelt ist, der die obligatorische Verwendung von Masken während der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrisensituation ändert, die ursprünglich in den Abschnitten 1 und 2 von Artikel 6 des Gesetzes 2/2021 vom 29. März über dringende Präventions-, Eindämmungs- und Koordinierungsmaßnahmen zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise geregelt war, wird wie folgt festgelegt:

  1. Personen ab sechs Jahren müssen in folgenden Fällen Masken tragen:

    a) In Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen. Gilt für das Personal, Besucher und Patienten. Ausnahme: Krankenhauspatienten auf dem eigenen Zimmer. Sobald sie dieses verlassen, müssen auch sie Maske tragen

    b) In sozialen Gesundheitszentren Arbeiter und Besucher, wenn sie sich in Gemeinschaftsbereichen aufhalten.

    c) Im Luft-, Schienen- oder Seilbahnverkehr und in Bussen sowie im öffentlichen Personenverkehr. In den geschlossenen Räumen von Schiffen und Booten, wo es nicht möglich ist, den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, außer in den Kabinen, wenn sie von Gruppen von Mitbewohnern geteilt werden.

2. Die im vorherigen Abschnitt enthaltene Verpflichtung ist in den folgenden Fällen nicht durchsetzbar:
a) Personen, die irgendeine Art von Krankheit oder Atembeschwerden aufweisen, die durch die Verwendung der Maske verschlimmert werden können, oder die aufgrund ihrer Behinderung oder Abhängigkeit nicht die Selbstständigkeit haben, die Maske abzunehmen oder Verhaltensänderungen aufweisen, die ihre Verwendung unmöglich machen.
b) Für den Fall, dass die Verwendung der Maske aufgrund der Art der Aktivitäten gemäß den Angaben der Gesundheitsbehörden nicht vereinbar ist.


Das Real Decreto 286/2022 ist mit der Veröffentlichung am 20.04.2022 gültig geworden.
Wer das Real Decreto im originalen Text nachlesen will, findet es unter folgendem Link: BOE 286/2022 vom 19.04


Schule, Arbeit alles ohne Masken?

Im oben genannten königlichen Dekret sind eindeutig keine Ausnahmen für Schule oder Arbeitsplätze (außer im Gesundheits- und Pflegebereich) genannt.

Letztlich bedeutet das aber auch, dass es nun zum Beispiel an den einzelnen Behörden bzw. Arbeitgebern ist, möglicherweise Regeln zur Verwendung von Masken am Arbeitsplatz festzulegen.

Die kanarische Schulbehörde hatte zum Beispiel kundgetan, dass sie nach der Veröffentlichung und dem Studium des neuen Erlasses zum Ende der Maskenpflicht die Schulen informieren werde, wie diese weiter vorzugehen haben.

In Spanien ist es Gang und Gäbe, dass ein Gesetz erlassen und noch am gleichen Tag gültig wird. Vorab kennen aber nur wenige den genauen Wortlaut und damit die genauen Maßnahmen. Grade während der Pandemie hat das häufig dazu geführt, dass Maßnahmen erst mit Verzögerung tatsächlich durchgesetzt werden konnten. Die Verunsicherung war dementsprechend groß.

Wie geht es weiter mit den Masken?

Das Ende der allgemeinen Maskenpflicht in Spanien und auf Fuerteventura bedeutet sicherlich nicht, dass die Masken komplett aus dem alltäglichen Straßenbild verschwinden. Schließlich bedeutet ein Ende der Maskenpflicht im Umkehrschluss kein Verbot des freiwilligen Tragens von Masken.
Außerdem können zum Beispiel Geschäfte auch festlegen, ob in ihren Räumen weiterhin Masken getragen werden müssen.

Verantwortlicher Umgang beim Tragen von Masken

Im Vorwort des Real Decreto heißt es:
„Dieser königliche Erlass legt die Bereiche fest, in denen die Maskenpflicht weiterhin besteht. Es wird jedoch allen Personen mit einer größeren Anfälligkeit für eine COVID-19-Infektion empfohlen, die Verwendung einer Maske in allen Situationen beizubehalten, in denen ein längerer Kontakt mit Personen in einem Abstand von weniger als 1,5 Metern besteht.
Aus diesem Grund wird ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Maske in geschlossenen Räumen für den öffentlichen Gebrauch empfohlen, in denen sich Personen bewegen oder längere Zeit aufhalten. Ebenso wird der verantwortungsvolle Umgang mit der Maske bei überfüllten Veranstaltungen empfohlen. Im familiären Umfeld und bei privaten Zusammenkünften oder Feiern wird ein verantwortungsvoller Umgang aufgrund der Vulnerabilität der Teilnehmer empfohlen.“


Wie handhabt Ihr das Tragen von Masken im Alltag auf Fuerteventura?

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

68d730771cba4b2a8af8ebae8db8e95e
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Corona