Elektroroller-Verordnung im Süden von Fuerteventura tritt am 01.12.2022 in Kraft

Bird-Roller-und-Bikes-Fuerteventura

Der Gemeinderat von Pájara im Süden von Fuerteventura hat die endgültige Version der Verordnung über „Fahrzeuge zur persönlichen Mobilität“ („Vehículos de Movilidad Personal“ VPM) verabschiedet und am 10.11.2022 im Gesetzesblatt der Provinz Las Palmas (BOP) veröffentlicht.

Die Verordnung tritt 15 Geschäftstage (días hábiles) nach ihrer Veröffentlichung im BOP in Kraft, nach unserer Berechnung also am 01.12.2022.

Die Verordnung regelt für das Gemeindegebiet von Pájara im Süden von Fuerteventura die Nutzung von Elektrorollern, Segways und ähnlichen elektrisch betriebenen Vehikeln, die vom spanischen Verkehrsgesetz als VMP definiert sind, sowie E-Bikes.

Zum Gemeindegebiet von Pájara gehören unter anderem die Ortschaften Costa Calma, La Lajita und Morro Jable bzw. die gesamte Region Jandía.

Vorschriften für Elektroroller und E-Bikes

Alle im folgenden erläuterten Vorschriften gelten gleichermaßen für VMPs und E-Bikes. Zur Vereinfachung nutzen wir nur den Begriff Elektroroller oder VMP für alle hier behandelten Fahrzeuge.

Natürlich gelten für die Nutzer der VPMs alle allgemeinen spanischen Straßenverkehrsvorschriften (Ampeln, Einbahnstraßen, Zebrastreiben, Vorfahrtsregeln etc.).

Verbotene Zonen

Grundsätzlich sind für die Elektroroller & Co. alle Fußgängerbereiche tabu. Die VMPs dürfen nicht auf Bürgersteigen, Plätzen, Parks, Fußgängerpromenaden und allen anderen für Fußgänger reservierten Bereichen benutzt werden.

Gleichermaßen dürfen die Elektroroller nicht auf Fahrbahnen benutzt werden, mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen („zonas 30“).

Erlaubte Zonen

Die VMPs dürfen auf der Fahrbahn von Straßen in Tempo-30-Zonen fahren, die vom Bürgermeisteramt durch eine entsprechende Resolution ausgewiesen werden.

Die Nutzung muss also nach unserer Auffassung für jede konkrete Straße ausdrücklich genehmigt werden. Die Nutzer müssen sich über die erlaubten Zonen also selbst informieren. Vermieter sind verpflichtet, den Nutzern diese Information zur Verfügung zu stellen.

Außerdem dürfen die Elektroroller auf Radwegen, Radbürgersteigen ausgewiesenen Fahrradzonen innerhalb von Fußgängerzonen und auf Fahrbahnen mit Fahrradspur benutzt werden.

Parken und Abstellen von VMPs und E-Bikes

Die VMPs dürfen nur an speziell für sie oder für Fahrräder vorgesehenen Bereichen abgestellt werden.

E-Bikes dürfen dagegen ausschließlich an für Fahrräder vorgesehen Stellen abgestellt werden.

Falsch geparkte Fahrzeuge können von der Gemeinde abgeholt und verwahrt werden.

Die zulässigen Parkzonen werden von der Gemeinde mit Schildern oder Bodenmarkierungen mit der Beschriftung „VMP“ ausgewiesen.

Es ist nicht erlaubt, die Fahrzeuge an öffentliche Elemente (Bäume, Schilder, Laternen, Bänke etc.) anzuketten, es sei denn, diese sind ausdrücklich dafür vorgesehen.

Geschwindigkeits-Limit

Die maximale Höchstgeschwindigkeit für VMPs und E-Bikes beträgt 25km/h. Auf Fahrradbürgersteigen und Fahrradbereichen innerhalb von Fußgängerzonen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 5km/h.

Helmpflicht

Die Nutzer von Elektrorollern, VMPs und E-Bikes müssen einen homologierten [Fahrrad]Helm tragen. Das Bußgeld für Fahren ohne Helm beträgt 200€.

Beleuchtung und Reflektoren

Alle hier regulierten Fahrzeuge müssen über Beleuchtung vorne und hinten verfügen. Bei schlechter Sicht und bei Dunkelheit ist eine reflektierende Weste vorgeschrieben. Das Bußgeld beträgt 200€.

Mindestalter 16 Jahre

Das Mindestalter für die Nutzung der Elektroroller und E-Bikes usw. beträgt 16 Jahre. Das Bußgeld beträgt 200 Euro.

Eltern haften für ihre Kinder

Die Verordnung bestimmt ausdrücklich, dass die Erziehungsberechtigten als Erziehungsverpflichtete] subsidiär zum Minderjährigen für die von diesem begangenen Ordnungswidrigkeit einstehen müssen, da eine „Nichterfüllung der auferlegten Pflicht zur Verhinderung der Ordnungswidrigkeit vorliegt“.

Promille-Grenze

Es gelten dieselben Promille-Grenzen und sonstigen Vorschriften bzgl. Alkohol und Drogen, wie im allgemeinen spanischen Verkehrsrecht.

Für Minderjährige gilt ein absolutes Alkoholverbot (0-Promille-Grenze).

Beifahrer

Die Mitnahme von Beifahrern ist verboten. Das Bußgeld beträgt 100€.

Kopfhörer & Elektrogeräte

Die Nutzung von Kopfhörern, „Ear-Buds“, Mobiltelefonen, Navigationsgeräte oder jedem anderen Kommunikationsgerät während der Fahrt ist verboten.

Umfangreiche Vorschriften für Fahrzeugvermieter

Neben den oben beschriebenen Vorschriften zur Nutzung der E-Roller enthält die Verordnung zahlreiche Bedingungen für Vermieter-Firmen. Wichtig sind unter anderem die umfangreichen Informationspflichten, die dem Vermieter auferlegt werden.

Kein Mieter wird sich also damit herausreden können, dass er z.B. von der Helmpflicht nichts wusste.

Nun bleibt es spannend zu beobachten, wie die Vermieter das Thema Helmpflicht in den voll automatisierten Vermietungsprozess via App integrieren werden, ohne ihr Geschäftsmodell auf eine systematische Begehung von Ordnungswidrigkeiten stützen zu müssen. Welcher Mieter eines E-Rollers hat schon jederzeit einen zugelassenen Helm zur Hand?

Die vollständige Verordnung im spanischen Original könnt Ihr hier nachlesen.

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11 Kommentare

  1. Eines der absoluten Reiz- und Lieblingsthemen der Costa Calmarianer im Jahr 2022…

    Und dies in zweierlei Hinsicht nicht grundlos, da es wohl stets konträre Meinungen dazu gibt.
    Zum einen zu den Rollern generell und zum anderen, wie sich deren Nutzung allgemeinverträglich gestalten sollte.

    Ich selbst habe zur Genüge in diesem Jahr den Ge- und Mißbrauch des oft so genannten „Elektroschrotts“ beobachten oder erleben dürfen, es gab auch hinreichende Meinungen und Glaubensbekenntnisse in vorangegangen Artikeln der Fuerteventurazeitung hier.

    Somit ist eigentlich eine Regelung durch eine Verordnung überfällig, diese hätte bereits längst VOR dem Auftauchen der ersten Roller stehen müssen, immerhin wurden diese ja nicht per Beam plötzlich aus den Tiefen des Weltalls geholt, sondern sind seit Jahren in ganz Europa verbreitet.

    Spätestens, seit „Ewiggestrigeablehner“, „Zukunfstversteher“, „Umweltverbesserer“ und „Ökolistinnen“ sich auf der grünen Welle tummeln, wird ohne Ansehen von Nebenwirkungen oder sachlicher Berichterstattung alles batteriebetriebene und appgesteuerte als zukunftsweisend und unvermeidlich proklamiert – dient es auch nur in Ansätzen der sofortigen Weltrettung.
    Das die Grundidee sicher progressive Aspekte hat, ist nicht zu leugnen, wie so oft hapert es dann an der Umsetzung.

    Die nun endlich in Gesetztesform gegossene Vorlage reguliert meines Erachtens relativ drastisch und lässt nicht allzuviele Freiräume.
    Steht aber für deutlich mehr Sicherheit.
    Damit dürfte den meisten Skeptikern entgegen gekommen sein und, wenn diese Vorschriften auch eingehalten werden, sicher auch für mehr Ordnung im Ort sorgen.

    Ob aufgrund der Regelungen die Attraktivität noch diesselbe wie anfangs sein wird, darf bezweifelt werden – Alters- und Promillegrenze, Fußweg- aber praktisch auch weitestgehend Strassenverbot, unzulässige „Doppelbelastung“ und vor allem die (notwendige) Helmpflicht dürften so manchen nächtlichen Spaß verderben.
    Natürlich nur, wenn er auch kontrolliert würde…

    Zumindest die Taxi Branche dürfte wohlwollend zur Kenntnis nehmen, dass ihre Existenz weiterhin gesichert bleibt … 😉

  2. Ich finde es Gut !!! Sollte man in Deutschland auch einführen !!
    In Fußgängerzonen wird mit hoher Geschwindigkeit herum gefahren und auf Kleinkinder oder ältere Menschen keine Rücksicht genommen. Bei Rot über die Ampel gefahren um dann über Fußgängerampel weiter zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung scheint, besonders bei e-Roller, außer Kraft gesetzt.
    Übrigens im Urlaub hat man Zeit und kann sich auch mal bewegen !!

  3. Nachtrag: muß man jetzt jedes (E-) Mountainbike/VPM mit Scheinwerfer vorne und Rücklicht ausrüsten, selbst wenn man nur bei Tag unterwegs ist ??
    Eine Bestrafung bei nächtlichem Fahren ohne wäre ok, alles andere aus meiner Sicht sinnfrei, aber auch die deutschen „Beamten“ bekommen dies nicht vernünftig auf die Reihe.

    • @ Johann
      Warum braucht dann ein Motorrad/Roller o. ä. eine Beleuchtung wenn man es nur am Tag fährt? Was wäre für sie die Alternative zur Strafe bei Verstößen? Im Leben gelten nunmal überall Regeln an die man sich halten muss.

  4. Das wird wohl nicht gut gehen das Geschäftsmodell ist von vornherein auf Grund der Gesetze zum scheitern verurteilt.
    Finde eh das diese E-Roller völlig sinnfrei sind.
    Bei uns im Ort kam das Ende schon bevor es richtig los ging. Grund Diebstahl und Zerstörung.
    Die Firma sitzt 600 km vom Ort wech. Hat alle Teile einhezogen. Abholort war auch Bringort.

    Find ich pers. gut wech mit den Teilen.
    Braucht die Mehrheit eher nicht.

  5. … auf Fahrradbürgersteigen und Fahrradbereichen innerhalb von Fußgängerzonen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 5km/h ???
    Echt jetzt, bei 5 kmh kann man kaum geradeaus fahren, fällt man nicht nur mit dem Fahrrad um. Das ist langsamer als flottes Spazierengehen bzw. joggen, letzteres ist aber überall erlaubt ??

    Und für Fahrräder gilt dies nicht, die dürfen demnach immer schneller als E-Bikes sein ?? wenn man den E-Antrieb ausschaltet, ist es dann ein Fahrrad ??

    Was solls, habe noch in mehreren Jahren noch nie gesehen, daß die Polizei eigegriffen hat, sehe aber täglich nicht nur Autofahrer mit Handy am Steuer, oder Fahrradfahrer mit Handy und Ohrhöhrer in Corralejo Innenstadtbereich.

  6. kann Manolo nur Recht geben. die policia local schreitet doch nur ein, wenn sie es denn müssen.
    die Roller werden sie kaum interessieren. anders wäre es bei der Guardia Zivil, die ist aber in vielen Ortschaften nicht präsent. somit dürfte sich wohl nicht viel ändern.

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