Beamte der Nationalpolizei haben in der Gemeinde Puerto del Rosario auf Fuerteventura einen 28-jährigen Mann festgenommen. Ihm werden Menschenhandel und Zwangsprostitution zu Last gelegt. Der Tatverdächtige war bereits zuvor polizeilich aktenkundig geworden.
Bei der Nationalpolizei erstattete am 12. April 2023 zwei Frauen Anzeige gegen den Tatverdächtigen. Beide gaben an, dass ihnen eine Person aus Puerto del Rosario Unterkunft und Arbeit angeboten habe. Als die Frauen in der Hauptstadt von Fuerteventura ankamen, brachte diese Person sie in einem besetzten Haus unter, in dem mangelhafte hygienische Zustände herrschten, und zwang sie, Sexarbeit zu verrichten. Außerdem habe er ihnen sämtliche Einnahmen abgenommen, weshalb sie nichts hatten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Auf Grundlage der beiden Anzeigen leitete die Nationalpolizei Ermittlungen ein, die zur Identifizierung des Tatverdächtigen führten. Daraufhin konnte die Ermittler den Tatverdächtigen lokalisieren und festnehmen. Nach seiner polizeilichen Vernehmung wurde er dem zuständigen Gericht übergeben.
Über die Nationalität der mutmaßlichen Täters sowie über das Alter und die Nationalität der Frauen machte die Nationalpolizei keine Angaben.
Menschenhandel und Zuhälterei im spanischen Strafrecht
Menschenhandel ist im Artikel 177b des spanische código penal geregelt. Mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 8 Jahren wird bestraft, wer […] eine Person […] unter Anwendung von […] Gewalt, Einschüchterung oder Täuschung, oder unter Ausnutzung einer Situation der […] Bedürftigkeit oder Verletzlichkeit des Opfers […] anwirbt […], beherbergt oder aufnimmt […] zu irgendeinem der folgenden Zwecke: […] sexuelle Ausbeutung einschließlich Pornografie […].
Das falsche Versprechen, den Opfern Arbeit und Unterkunft zu bieten, erfüllt die Voraussetzung der Täuschung. Die Unterbringung in dem besetzten Haus erfüllt die Voraussetzung der Unterbringung.
Die Zwangsprostitution ist in Artikel 187 código penal geregelt. Wer unter Anwendung von Gewalt, Einschüchterung oder Täuschung, oder unter Ausnutzung einer Situation der Überlegenheit oder der Bedürftigkeit oder Verletzlichkeit des Opfers, eine Person zur Ausübung oder zum Verbleib in der Prostitution bestimmt, wird mit einer Gefängnisstrafe von 2 bis 5 Jahren und einer Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten betraft.
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