Planungssicherheit für den Süden von Fuerteventura? Pájara beschließt neuen Bebauungsplan

Gemeinderat-Pajara-PGO

Das zurzeit gültige Bauplanungsrecht in der südlichsten Gemeinde von Fuerteventura stammt noch aus dem letzten Jahrhundert, genauer aus dem Jahr 1989. Doch selbst damals ging die Verabschiedung des Generalbebauungsplans (PGO / Plan General de Ordenación) der Gemeinde Pájara nicht den „normalen“ Verwaltungsweg. Vielmehr musste ein Gericht im Jahr 1999 feststellen, dass der PGO-1989 durch sogenanntes „Schweigen der Verwaltung“ stillschweigend in Kraft getreten war.

Ein neuer Generalbebauungsplan aus dem Jahr 1998 wurde Anfang der 2000er Jahre durch einen Gerichtsbeschluss gekippt, wodurch das Planungsrecht wieder auf den Stand von 1989 zurückfiel.

Seitdem gehörte die Verabschiedung eines neuen Generalbebauungsplans bei jeder Kommunalwahl zu den Wahlversprechen praktisch jeder Partei. Dennoch ist es der Gemeinderegierung der PSOE während ihrer 16-jährigen Regierungszeit mit Rafael Perdomo als Bürgermeister nicht gelungen, zwischen 2003 und 2019 einen neuen PGO bis zur endgültigen Rechtskraft zu bringen.

PGO 1989 Auszug
Auszug aus einem Plan des derzeit gültigen PGO aus dem Jahr 1989

In seiner Sitzung am 25. Mai 2023 hat der Gemeinderat von Pájara einen neuen Generalbebauungsplans anfänglich verabschiedet. Einzig die Gemeinderäte der Oppositionspartei PSOE stimmten dagegen.

Nach der anfänglichen Verabschiedung wird der neue PGO in Kürze öffentlich ausgelegt, sodass interessierte Bürger und vor allem Grundstückseigentümer diesen prüfen und ggfs. Einsprüche einlegen können. Von dieser Möglichkeit sollte jeder Grundstücks- und Immobilieneigentümer Gebrauch machen, denn sollte das eigene Grundstück von einer Änderung der baurechtlichen Einstufung betroffen sein, könnten die darauf bestehenden Gebäude einen Zustand geraten, in dem sie nicht mehr mit dem zukünftigen gültigen Bauplanungsrecht übereinstimmen („fuera de ordenación“). In einem solchen Fall hätten die Gebäude zwar Bestandsschutz, aber sie dürften dann nur noch renoviert bzw. erhalten, nicht aber umgebaut werden.

Ohne PGO kein Wohnungsbau, keine Infrastruktur und keine Rechtssicherheit

Investoren wollen Planungs- und Rechtssicherheit, die sie im Süden von Fuerteventura zurzeit nicht finden können. Daher ist es auch kein Wunder, dass seit der Immobilienkrise im Jahr 2008 kaum noch eine Wohnung in der Gemeinde Pájara neu gebaut wurde, obwohl die Mietpreise hoch und die Nachfrage nach Wohnraum enorm ist.

Dasselbe gilt auch für Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Polizeiwachen etc. Solange es keinen Bebauungsplan gibt, der Grundstücke den Bau solcher Einrichtungen vorsieht, kann selbst die öffentliche Hand nicht investieren.

Ein neuer rechtskräftiger PGO ist daher eine der wichtigsten Aufgaben einer Gemeinderegierung, da von diesem auch alle andere Entwicklungsmöglichkeiten abhängen.

Daher bleibt zu hoffen, dass der nun anfänglich verabschiedete Bebauungsplan der Gemeinde Pájara „wasserdicht“ ist, und nicht durch Einsprüche oder gar Klagen erneut um Jahre verzögert wird, bis er endgültig verabschiedet werden kann.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

dadc0340f2fc47c09fd0d5824afac4ed
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

1 Kommentar

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten