Gemeinde auf Fuerteventura zur Zahlung von 240.000€ für Ertrinken eines Laienretters verurteilt

Playa-de-Tebeto-La-Oliva-Fuerteventura

Die Gemeine La Oliva im Norden von Fuerteventura muss der Familie von Arturo Fontán 240.000€ Schadenersatz zahlen, nachdem dieser selbst ums Leben gekommen ist, als er versuchte, eine Frau vor dem Ertrinken zu retten. Das Drama ereignete sich am 15. April 2019 zwischen 15.30h und 15.50h am Strand von Tebeto in der Gemeinde La Oliva. Arturo war damals 39 Jahre alt und hinterließ eine Ehefrau und seine 12 Jahre alten Sohn.

Das Verwaltungsgericht von Las Palmas de Gran Canaria hatte in erster Instanz geurteilt, dass die Gemeinde La Oliva keine Schuld am Tod des Laienretters trug.
Der Richter stellte zwar fest, dass die Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung, auf die Gefährlichkeit des Badens an diesem Strand hinzuweisen bzw. das Baden zu verbieten, nicht nachgekommen ist. Allerdings, so der Richter, ist nicht die badende Frau ertrunken, die von der Wucht der Wellen überrascht wurde und es trotzdem an Land geschafft hat, sondern ein Einwohner der Insel, der das Risiko auf sich genommen hat, ins Wasser zu gehen und ihr zu helfen. Aus seiner Sicht sei dadurch der Kausalzusammenhang unterbrochen worden, der notwendig wäre, um die Gemeinde für den Tod von Arturo gegenüber der Familie schadenersatzpflichtig zu machen.

Laut Auffassung des erstinstanzlichen Urteils hätte man folgern können, dass der Tod wegen des mangelhaften Funktionierens der Behörde eingetreten ist, wenn es sich bei der verstorbenen Person um die badende Frau gehandelt hätte. Da aber der Mann ums Leben gekommen ist, der sie retten wollte, könne man vermuten, dass dieser die Risiken, die diesem Rettungsversuch innewohnten, auf sich genommen hat und schuld an seinem eigenen Tod war.

TSJC kassiert erstinstanzliches Urteil

Das Obere Kanarische Gericht (Tribunal Superior de Justicia de Canarias/ TSJC) kam jedoch zu einem anderen Ergebnis. „Wenn wir zulassen, dass der Verstorbene selbst schuld war, müssten wir ebenfalls zulassen, dass die korrekte Verhaltensweise gewesen wäre, vom Ufer aus zu beobachten, wie die badende Frau ertrinkt“:

Somit kommt das TSJC zum selben Ergebnis wie in einem sehr ähnlichen Fall, der sich im Jahr 2012 in Mogán im Süden von Gran Canaria ereignet hatte, und nimmt die Gemeine La Oliva in die Haftung.

„Don Arturo verfügte nicht über geeignete Mittel, um die Größe der Gefahr zu kennen und einzuschätzen, die er in dem Moment auf sich nahm, als er sich ins Meer stürzte, um einen anderen Menschen aus der Gefahr zu retten. Er hat eine ehrenwerte, aber letztlich falsche Entscheidung getroffen, seit er nicht über die notwendige Information verfügte, wie eine rote Flagge oder sonstige Gefahrenhinweise, die vor der real existierenden Gefahr gewarnt hätten.

Deshalb erkannte das Gericht die „volle Haftbarkeit der Gemeinde für das Schadensereignis, da diese für den Badebetrieb verantwortlich ist und der Strand am Tag des Todes von Don Arturo für das Baden geöffnet war, aber dort keinerlei Hinweise über den gefährlichen Zustand des Meeres angebracht waren.

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2 Kommentare

  1. Patrick, Du solltest die Urteilsbegründung lesen und nachdenken. Es wurde im Sinne des Umkehrschlusses geurteilt, nämlich, Nichts tun ist genau so falsch, wie sich in Gefahr zu begeben, um jemanden zu retten. Ggf. könnte hier jemand wegen unterlassene Hilfeleistung belangt werden. Das ist also kompliziert und deshalb sollte an solchen gefährlichen Stellen EXPLIZIT mit z.B. roter Flagge darauf hingewiesen werden, dass KEINE Pflicht zur Hilfe besteht. Aber es ist nicht so wichtig, dass Du das verstehst.

  2. Ein Mensch ertrinkt

    Ein anderer Mensch sieht das und anstatt daraus zu schliessen dass es da wohl gefährlich sein muss, springt er hinterher. Gericht sagt, er konnte nicht wissen dass es gefährlich ist weil er wohl zuvor keine Anleitung bekommen hat.

    Da muss die Gemeinde froh sein dass es nicht noch ein paar andere gleichgetan haben sonst wäre sie pleite. Schön wenn man seine IBI für so einen Hirnriss ausgeben muss

    wenn überhaupt müsste die Person die er versucht hat zu retten, verantwortlich gemacht werden, die hat ja das ganze verursacht

    in Revision gehen, hoffen dass die nächsten Richter nicht so oft ohne Hut in der Sonne waren

    und überall riesige Plakate „baden auf eigene Gefahr, keine Haftung“ in 20 Sprachen aufstellen für die EU-Deppen

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