Ryanair muss spanischem Passagier Strafgebühr wegen nicht ausgedruckter Bordkarte zurückzahlen

ryanair Flugzeug b

Wer mit einer Billigfluggesellschaft wie RyanAir, Easyjet oder Vueling in den Urlaub fliegt, muss aufpassen, nicht in eine überraschende Kostenfalle zu tappen. Während bei vielen Fluggesellschaften mittlerweile selbstverständlich ist, verlangte RyanAir von einem Familienvater einen Aufpreis von 56€ pro Person, weil er und seine Familie ohne ausgedruckte Bordkarten am Gate auf dem Flughafen von Barcelona erschienen.

Notgedrungen zahlte der Vater den Betrag von 236€ für sich und seine drei Mitreisenden, da RyanAir ihm ansonsten den Flug von Barcelona nach Mallorca verweigert hätte.

Doch er ließ das in seinen Augen erpresserische Geschäftsgebaren von RyanAir nicht auf sich sitzen, sondern verklagte die Billigfluglinie auf Rückzahlung des Zuschlags.

Tatsächlich entschied das Gericht auf Mallorca zugunsten des Klägers.

Der Strafzuschlag war aus Sicht des Gerichts „unverhältnismäßig“, da er mehr als die Hälfte des Flugpreises von 80€ ausmachte, den der Vater für jedes einzelne Ticket bezahlt hatte.

Außerdem hielt die Richterin die Vertragsklauseln für missbräuchlich und stützte sich dabei auf die Vorschriften des europäischen Verbraucherrechts.

Die Verpflichtung zum Mitbringen einer ausgedruckten Bordkarte und der Strafzuschlag bei Nichtmitbringen, könne nicht individuell verhandelt werden, weil dies in den AGB bestimmt wird. Die Fluggesellschaft konnte jedoch im Prozess nicht nachweisen, ob und in welcher Höhe ihr durch das Nichtmitbringen einer ausgedruckten Bordkarte überhaupt ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist, der eine solche Klausel rechtfertigen könnte. Auch eine eventuelle Einsparung durch den Zwang zum Ausdrucken der Bordkarte konnte RyanAir nicht nachweisen.

Urteil nur ein viertel Sieg

Die Richterin verurteilte RyanAir zur Rückzahlung des Aufpreises von 56€ an den Vater.

Die restlichen 168€ muss RyanAir dagegen zunächst nicht zurückzahlen.

Die Richterin stellte in dem Urteil fest, dass jeder einzelne Passagier einen Transportvertrag abgeschlossen hat, selbst wenn nur eine Person für alle anderen die Buchung vorgenommen und auch für alle Mitreisenden bezahlt hat. Daher sei der Vater nur legitimiert gewesen, die Rückzahlung für sich selbst zu verlangen, nicht aber im Namen der anderen Mitreisenden.

Mögliche Auswirkungen auf die Prozesskosten

Die spanische Zivilprozessordnung sieht vor, dass die Prozesskosten in der Regel der Partei auferlegt werden, die vollumfänglich verliert. Die Prozesskosten beinhalten die eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite, die Gerichtskosten und unter Umständen weitere erforderliche Auslagen, z.B. für Gutachter. Wenn also ein Kläger, wie im oben geschilderten Fall der Vater, nur einen Teil seiner Forderung durchsetzen kann, muss er die Gerichtskosten anteilig übernehmen.

Weitere Klage nötig

Falls RyanAir trotz des Urteils die Rückzahlung der verbleibenden 168€ weiterhin verweigert, müssten die anderen Mitreisenden ebenfalls Klage einreichen. Den Fehler der mangelnden Legitimierung werden sie sicher kein zweites Mal machen. RyanAir wäre sicher gut beraten, es nicht auf eine weitere Klage ankommen zu lassen.

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