Zwei Männer fangen und zerstückeln geschützten Hammerhai auf Fuerteventura

Hammerhai-Fuerteventura

Beamte der Umweltbehörde der Inselregierung (Cabildo) von Fuerteventura haben Anzeige gegen zwei Personen erstattet, die einen Glatten Hammerhai (Sphyrna Zygaena) gefangen und zerstückelt und ihm die Flossen abgeschnitten haben.

Der Glatte Hammerhai wird von der IUCN als gefährdete Art eingestuft. Die Befischung ist daher streng verboten.

Die Beamten konnten die beiden Umweltsünder dank eines Anrufs eines aufmerksamen Bürgers unter der allgemeinen Notrufnummer (Telefon 112) noch an Ort und Stelle stellen. Unmittelbar nach dem Anruf eilten die Umweltbeamten zur Playa de Esquinzo im Süden von Fuerteventura. Die Playa de Esquinzo ist als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen, weshalb das Angeln dort grundsätzlich verboten ist.

Der Verantwortliche des Umweltressorts der Inselregierung von Fuerteventura, Carlos Rodríguez, dankte den Bürgern ausdrücklich für ihre Unterstützung, dank derer die Behörden auf diesen schweren Verstoß gegen die Umweltschutzgesetze überhaupt erst aufmerksam werden konnten.

Gleichzeitig appellierte er an die Bevölkerung, den Schutz der gefährdeten Arten zu respektieren, und erinnerte daran, dass das Fangen solcher Arten empfindliche Bußgelder nach sich zieht. Dasselbe gelte für Normen, die die einheimische Flora und die Schonzeiten betreffen.

Haie vor Fuerteventura

Der Glatte Hammerhai gehört zu den Hai-Arten, die in den Gewässern vor Fuerteventura besonders im Sommer relativ häufig vorkommen. Mit einer Größe von bis zu 5 Meter, meist aber zwischen 2,5 und 3,5 Metern, gilt der Glatte Hammerhai als potentiell für den Menschen gefährlich.

Auf Fuerteventura und den übrigen Kanarischen Inseln wurden jedoch noch nie Haiangriffe auf Menschen registriert. (Siehe auch unseren Beitrag: Nach tödlichem Haiangriff in Ägypten: kann das auch vor Fuerteventura passieren?“)

Versehentlicher Fang geschützter Arten beim Angeln

Beim Angeln kann es grundsätzlich immer passieren, dass ungewollt eine geschützte Art an den Haken geht. Vor allem beim Engelhai (Squatina squatina) oder beim Glatthai (Mustelus mustelus), die jedoch beide deutlich kleiner sind als der Glatte Hammerhai, kommt das auf Fuerteventura gelegentlich vor.

In einem solchen Fall muss der Angler alles daran setzen, das Tier so schonend wir möglich wieder zu befreien. Auf keinen Fall darf man eine geschützte Art vorsätzlich töten und behalten, wenn man nicht ein horrendes Bußgeld oder gar eine Gefängnisstrafe riskieren will.

Abgesehen davon, dass das Angeln an der oben beschriebenen Stelle grundsätzlich verboten ist, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Glatter Hammerhai ab einer gewissen Größe „einfach so“ und ungewollt an den Haken geht und dann auch noch angelandet werden kann.

Hammerhaie gehen in der Regel nur an große Naturköder und bevorzugen lebende Fische ab einer gewissen Größe. Auch das Angelgerät muss schon etwas robuster sein.

Auch wenn man den Anglern nicht unterstellen kann, gezielt auf Haie geangelt zu haben, waren sie offenbar gewillt und dafür ausgerüstet, „große Fische“ zu fangen.

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