Drei Tatverdächtige nach Massenschlägerei in El Cotillo im Norden von Fuerteventura

Handschellen

Wer in der Öffentlichkeit vor den Augen anderer eine Straftat begeht, muss damit rechnen, gefilmt und fotografiert zu werden. Das gilt natürlich ganz besonders, wenn hunderte junger Menschen zum Feiern zusammen kommen, wie am 27. August 2023 in El Cotillo anlässlich der Fiestas zu Ehren der Schutzheiligen des kleinen Ortes an der Nordwestküste von Fuerteventura.

Am Nachmittag des 27. August 2023 kam es in El Cotillo zu einer Schlägerei, nachdem zwei junge Männer von einer Gruppe von 7 Personen umzingelt und angegriffen wurden. Eines der beiden Opfer wurde halb bewusstlos geschlagen.

Die Gemeindepolizei von La Oliva, die zum Tatort gerufen wurde, konnte die Täter nicht mehr identifizieren oder gar festnehmen.

Die Opfer erlitten mehrfache Prellungen und wurden nach der Erstversorgung in eine ambulante Arztpraxis gebracht. Es bestand keine schwere Gefahr für ihre Gesundheit.

Die Opfer erstatteten Anzeige gegen die ihnen unbekannten Angreifer.

Dank der schnellen Verbreitung der Videoaufnahmen der Massenschlägerei in den sozialen Medien, anhand derer die Polizei Informationen über körperliche Merkmale und Kleidung der Täter feststellen konnte, gelang es den Ermittlern, drei Personen zu identifizieren, die an den Angriff mutmaßlich beteiligt waren.

Gegen die drei Tatverdächtigen im Alter zwischen 22 und 43 Jahren wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ihnen wird leichte Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei zur Last gelegt.

Leichte Körperverletzung im spanischen Strafrecht

Das spanische Strafrecht unterscheidet zwischen leichter Körperverletzung und einfacher Körperverletzung.

Eine leichte Körperverletzung liegt vor, wenn das Opfer nach Schlägen oder einer „Misshandlung“ außer einer medizinischen Erstversorgung keine weitere ärztliche oder chirurgische Behandlung benötigt. Die Kontrolle des Heilungsverlaufs gilt dabei nicht als Behandlung. Im Falle einer Prellung bzw. eines „blauen Flecks“, der ohne Zutun eines Arztes von alleine abheilt, liegt also eine leichte Körperverletzung vor. Art 147 códido penal sieht dafür eine Geldstrafe von einem bis drei Monaten vor.

Eine einfache Körperverletzung liegt vor, wer einem anderen eine auch nach der Erstversorgung mindestens ein weiteres Mal behandlungsbedürftige Verletzung zufügt. Dafür ist eine Haftstrafe von 3 Monaten bis 3 Jahren oder eine Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten vorgesehen.

Für die einfache Körperverletzung gibt es erschwerende Tatbestandsmerkmale wie z.B. die Verwendung von Heimtücke oder den Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen. Dann drohen 2 bis 5 Jahre Haft.

Darüber hinaus gibt es noch die schwere und sehr schwere Körperverletzung. Diese liegt vor, wenn das Opfer ein Organ, einen Sinn oder eine Gliedmaße verliert. Die Strafandrohung liegt bei 3 bis 6 bzw. 6 bis 12 Jahren Gefängnis.

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