Staatsanwalt fordert fast 15 Jahre für versuchten Mord in Costa Calma auf Fuerteventura

Messerangriff-Fuerteventura

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von 14 Jahren und 11 Monaten im Strafverfahren gegen einen Mann ausländischer Nationalität mit den Initialen P.A.E wegen des versuchten Mordes an seiner Expartnerin auf Fuerteventura.

Der Angeklagte soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft am Nachmittag des 18. November 2021 seiner Expartnerin hinterhergefahren sein, bis diese ihr Auto in Costa Calma parkte, und sie dann überraschend angegriffen haben.

Im Moment des Angriffs soll der Mann eine Maske (auf Fuerteventura herrschte zu dieser Zeit aufgrund der Coronamaßnahmen auch im Freien eine Maskenpflicht), eine Perücke und eine Kapuze getragen haben, um seine Identität zu verbergen.

Nachdem das Opfer aus seinem Auto ausgestiegen war, näherte sich der Mann und stach mehrfach mit einem Messer auf die Frau ein „mit der klaren Absicht, sie zu töten“, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklage vorträgt. Motiv für die Tat war nach Ansicht des Staatsanwalts, dass der Tatverdächtige nicht damit klargekommen ist und nicht akzeptieren wollte, dass seine Partnerin die Beziehung mit ihm beendete hatte.

Der Angeklagte konnte seine Tat jedoch nicht vollenden, weil das Opfer sich wehrte und ein Bürger, der sich in der Nähe befand, den Täter festhielt, um zu verhindern, dass er sie weiter angreifen konnte.

Die Frau erlitt diverse Verletzungen an verschiedenen Stellen ihres Körpers. Es dauerte 60 Tage, bis die körperlichen Wunden vollständig verheilt waren. Außerdem erlitt die Frau aufgrund des Angriffs Folgeerscheinungen in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung und einen bleibenden ästhetischen Schaden wegen einer sichtbaren Narben an der rechten Hand.

Der mutmaßliche Angreifer sitzt seit dem 29.11.2021 in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord mit straferschwerenden Umständen aufgrund seiner Verkleidung und der geschlechtsspezifischen Gewalt im Rahmen einer (ehemaligen) Beziehung. Außerdem fordert die Anklage ein Annäherungs- und Kontaktverbot für die Dauer von 24 Jahren und eine 5-jährige Bewährungszeit mit überwachten Auflagen (libertad vigilada) im Anschluss an die Verbüßung der Haftstrafe.

Die Verhandlung findet am 27. September 2023 in der zweiten Kammer des Strafgerichts in Las Palmas statt.

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