
Die Staatsanwaltschaft fordert in einem Strafverfahren gegen drei Personen, die eine Minderjährige afrikanischer Herkunft in der Stadt Gran Tarajal auf Fuerteventura beleidigt und erniedrigt haben sollen, eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen eines Hassverbrechens. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe fordert die Anklagebehörde auch, dass jeder der Angeklagten eine Geldstrafe von 9 Monaten zu einem Tagessatz von 15€ zahlen soll, also jeweils 4.050 Euro zahlen soll. Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft ein Berufsverbot für jegliche pädagogische Tätigkeit im Sport-, Lehr- oder Freizeitbereich für die Dauer von sieben Jahren.
Die Staatsanwaltschaft erklärte in ihrer Anklageschrift, dass die drei Angeklagten, alle ohne Vorstrafen, das Mädchen gegen 18:00 Uhr am 4. April 2021 von einem auf der Straße geparkten Fahrzeug aus beschimpft haben.
Es wurde weiter angeführt, dass sich die drei Beschuldigten gemeinsam darauf geeinigt haben, die Würde der Minderjährigen “grundlos und mit eindeutiger Verachtung gegenüber schwarzen Menschen” zu verletzen.
Diese drei Personen äußerten vom Fahrzeug aus Ausdrücke wie “negra de mierda („scheiß Negerin“) und conguito” und forderten das junge Mädchen auf, “von hier zu verschwinden”. Dies verursachte bei dem Opfer “ein natürliches Gefühl der Demütigung und Angst”.
„Conguitos“ ist eine spanische Süßigkeitenmarke, die im Jahr 1963 registriert wurde. Es handelt sich um mit Schokolade ummantelte Erdnüsse, ähnlich wie M&M´s und früher Treet. Die Marke steht wegen seines Maskottchens in der Kritik. In der kugeligen Figur mit dunkler Haut, rundem Bauch und überbetont großen Lippen sehen Kritiker rassistische Werbung.
Conguitos wird in Spanien als Schimpfwort für kleine dicke Frauen, insbesondere mit dunkler Hautfarbe, verwendet.
Der Prozess gegen diese drei Personen wird am Dienstag, den 7. November 2023, vor dem ersten Strafsenat des Provinzgerichts von Las Palmas in den Gerichtsgebäuden von Puerto del Rosario, Fuerteventura, stattfinden.
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