Kritik an Pajaras Ankündigungen für 48 bezahlbare Wohnungen im Süden von Fuerteventura

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Der Sprecher der Partei Nueva Canarias (NC) in der Gemeinde Pájara, Miguel Ángel Graffigna, hat die Ankündigung der Gemeinde zur Erteilung einer Baugenehmigung für 48 bezahlbare Mietwohnungen scharf kritisiert. Angesichts der Art und Weise, wie die Gemeinderegierung das Vorhaben präsentiert habe, erklärte Graffigna: „Wir wissen nicht, ob wir lachen oder weinen sollen.“

Nach Darstellung des NC-Sprechers handelt es sich keineswegs um ein völlig neues Wohnungsbauprojekt. Die Anlage mit 48 Wohnungen, Abstellräumen und 96 Garagenstellplätzen sei bereits vor 16 Jahren von der Genossenschaft Hubara (Cooperativa Hubara) im Ort Pájara begonnen worden. Wegen finanzieller Schwierigkeiten seien die Bauarbeiten später eingestellt worden, obwohl sich die Anlage zu diesem Zeitpunkt bereits in einem fortgeschrittenen Bauzustand befunden habe.

Graffigna stellt deshalb infrage, dass die Gemeinde die nun erteilte Genehmigung als Abschluss eines technischen und städtebaulichen Verfahrens darstelle, mit dem eine neue Wohnanlage ermöglicht werde. Er frage sich, ob das ursprüngliche Projekt damals „ohne Genehmigung begonnen wurde, sodass jetzt eine neue erteilt werden muss“.

Baugenehmigungen haben ein „Verfallsdatum“

Die Wahrheit dürfte wohl dazwischen liegen: Da das Projekt seinerzeit von einer Bank finanziert wurde, lag mit Sicherheit damals eine Baugenehmigung vor. Denn ohne Baugenehmigung gibt es kein Geld von der Bank.

Allerdings wurden vor 16 Jahren Baugenehmigungen bereits mit „Verfallsdatum“ ausgestellt. Der Bau muss innerhalb einer gewissen Frist, z.B. zwei Jahre, fertiggestellt werden. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Verstreicht die Frist, müsste die Gemeinde die Baugenehmigung von Amts wegen widerrufen. Es ist also durchaus möglich, dass jetzt eine neue Baugenehmigung erteilt werden muss, obwohl vor 16 Jahren bereits eine erteilt wurde.

Neue Baugenehmigung muss auch neue Vorschriften einhalten

Eine neue Baugenehmigung muss auch die zum neuen Zeitpunkt geltenden Vorschriften berücksichtigen. Deshalb ist es sehr wohl auch möglich, dass das ursprüngliche Projekt überarbeitet und an neue Bedingungen angepasst werden musste. Sollten sich die Bedingungen des Bebauungsplans inzwischen geändert haben, könnte es auch möglich sein, dass die Gemeinde den Bebauungsplan punktuell ändern muss, um strukturelle Änderungen am bereits weit fortgeschrittenen Baukörper zu vermeiden. Schließlich lässt sich Papier nachträglich leichter verändern als ein Stahlbetonbau.

Bank übernahm unvollendete Wohnanlage

Nach Angaben von Graffigna vollstreckte die Bank, welche das Projekt der Genossenschaft finanziert hatte, nach Zahlungsausfällen die Hypothek und übernahm die Wohnanlage. Anschließend sei das Projekt auf einen Investmentfonds der Bank übertragen worden, um es zu vermarkten.

Im Oktober 2019 habe es einen Kontakt zwischen der Gemeinde Pájara und dem mit der Vermarktung beauftragten Verwalter gegeben. Dieser habe sich bereit erklärt, einen Verkauf an die Gemeinde für 1,8 Millionen Euro zu prüfen.

Graffigna zufolge wurde der Wert der Anlage damals auf knapp drei Millionen Euro geschätzt. Der im darauffolgenden Monat erfolgte Regierungswechsel in der Gemeinde habe jedoch dazu geführt, dass die mögliche Übernahme in Vergessenheit geraten sei.

Kritik an nicht erfolgter Grundstücksübertragung an ICAVI

Nueva Canarias habe während der laufenden Legislaturperiode außerdem Vorschläge zur Übertragung von Grundstücken an das Kanarische Wohnungsinstitut (Instituto Canario de la Vivienda, ICAVI) und zur Erstellung eines Verzeichnisses unfertiger Wohnanlagen eingebracht. Ziel sei es gewesen, geeignete Projekte fertigzustellen und anschließend als öffentlichen Wohnraum zu nutzen.

Nach Angaben von Graffigna beschloss das Gemeindeplenum im Jahr 2023 auf Initiative seiner Fraktion, geeignete Grundstücke beziehungsweise Parzellen für das ICAVI zur Verfügung zu stellen. Bislang habe die Gemeinderegierung jedoch keine entsprechende Grundstücksübertragung tatsächlich umgesetzt.

Der NC-Sprecher erinnert zudem daran, dass die kanarische Regierung erklärt habe, öffentlichen Wohnungsbau insbesondere in den Gemeinden voranzutreiben, die dafür Grundstücke zur Verfügung stellen.

Graffigna ist der Auffassung, dass auch die jetzt genehmigte Wohnanlage von der Gemeinde hätte gekauft oder der kanarischen Regierung im Rahmen der Möglichkeiten zum Erwerb unfertiger Wohnungsbauprojekte hätte angeboten werden können.

Fragen zum Modell für bezahlbare Mieten

Grundsätzlich habe Nueva Canarias nichts dagegen einzuwenden, dass ein privater Bauträger Wohnungen für eine bezahlbare Vermietung errichte. Graffigna erinnert jedoch daran, dass sich die Zusagen der Gemeinderegierung seiner Ansicht nach auf die Förderung von öffentlichem oder privat errichtetem, offiziell gefördertem Wohnraum bezogen hätten, der bedürftigen Familien den Erwerb einer Wohnung ermöglichen sollte.

Offen sei außerdem, nach welchem konkreten Modell der Bauträger die bezahlbaren Mieten festlegen werde. Graffigna fordert zudem Aufklärung darüber, ob ehemalige Mitglieder der Genossenschaft, die bereits Geld in das ursprüngliche Projekt eingezahlt hatten, bei der späteren Vergabe der Wohnungen in irgendeiner Form bevorzugt werden.

Kritik an geändertem Kurs bei Baugenehmigungen

Der Sprecher von Nueva Canarias wirft der Gemeinderegierung außerdem einen Kurswechsel bei der Erteilung bedingter Baugenehmigungen in Siedlungsgebieten vor, in denen noch nicht sämtliche erforderlichen Versorgungsleistungen fertiggestellt sind.

Seine Fraktion habe sich bereits zuvor dafür ausgesprochen, solche Genehmigungen unter der Bedingung zu erteilen, dass nach Fertigstellung der Bauvorhaben sämtliche erforderlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen vorhanden seien. Diese Möglichkeit sei damals von der Gemeinderegierung abgelehnt worden.

Nun habe der für Städtebau zuständige Verantwortliche der Gemeinde angekündigt, dass mit der Erteilung genau solcher bedingten Genehmigungen begonnen werden solle.

Graffigna geht deshalb weiterhin davon aus, dass in der laufenden Legislaturperiode weder der Beschluss zur Übertragung von Grundstücken an das ICAVI umgesetzt noch ein kommunales Projekt für öffentlichen Wohnungsbau entwickelt werde. Stattdessen würden seiner Einschätzung nach gegen Ende der Amtszeit zunehmend Genehmigungen an private Bauträger erteilt, die teilweise bereits seit Jahren darauf warten.

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