Bei einer groß angelegten Kontrolle im Februar 2024 hat die Nationalpolizei gemeinsam mit der Arbeits- und Sozialversicherungsinspektion 43 Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe auf Fuerteventura unter die Lupe genommen. Dabei wurden in 12 Betrieben Verstöße im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmer aufgedeckt und zur Anzeige gebracht.
Ermittlungen durch Beamte der Nationalpolizei ließen den Anfangsverdacht aufkommen, dass mehrere Einzelhandels- und Beherbergungsbetriebe auf der Insel Personen beschäftigten, die sich ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in Spanien befinden, oder auf eine andere Weise Betrug an der Sozialversicherung begehen
Um diesem Verdacht nachzugehen, hat die Nationalpolizei hat in Zusammenarbeit mit der Arbeits- und Sozialversicherungsinspektion eine Operation an verschiedenen Standorten auf der Insel Fuerteventura durchgeführt, um mögliche Verstöße gegen die Rechte der Arbeitnehmer und Betrug an der Sozialversicherung zu überprüfen und zu beseitigen.
Bei den insgesamt 43 Inspektionen in verschiedenen Handels- und Gaststättenbetrieben wurden insgesamt 136 Personen, darunter Verantwortliche und Arbeitnehmer der verschiedenen Unternehmen, identifiziert und überprüft.
Als Ergebnis dieser Inspektionen wurden gegen insgesamt 12 Betriebe Bußgeldverfahren wegen verschiedener Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern eingeleitet. Außerdem wurden 10 Arbeitnehmer zur Anzeige gebracht, die sich irregulär irregulär in Spanien aufhalten und nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügen.
Die Gesamthöhe der für die diversen festgestellten Verstöße angesetzten Bußgelder beläuft sich auf mehr als 188.000 Euro.
Rund 3.500 Fälle von illegaler Beschäftigung werden jedes Jahr auf den Kanaren aufgedeckt
Die Inspektoren decken auf den Kanaren pro Jahr rund 3.500 Fälle von illegaler Beschäftigung auf. Davon sind rund 2.000 Fälle, in denen die Arbeitnehmer überhaupt nicht bei der Sozialversicherung angemeldet sind. In rund 1.000 Fällen arbeiten die Arbeitnehmer wesentlich länger, als in ihrem Teilzeitvertrag vorgesehen ist. Zu den restlichen Fällen gehören solche, in denen Personen arbeiten, die gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen, oder Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt werden.
Das Bußgeld für jeden nicht angemeldeten Arbeitnehmer beträgt 3.750€. Außerdem müssen die hinterzogenen Beträge für die Sozialversicherung nachgezahlt werden. Arbeiten bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld und die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis wird mit einem Bußgeld von jeweils 12.000 Euro geahndet.
Rund 40% der Inspektionen erfolgt auf Grundlage von anonymen Anzeigen, die meistens von den betroffenen Arbeitnehmern erstattet werden.
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