Gutachten des kanarischen Konsultivrats könnte Abriss des Hotels RIU Oliva Beach hinauszögern

Justiz-Hammer-Riu-Oliva-Beach

Dem Hotel RIU Oliva Beach bei Corralejo in Norden von Fuerteventura droht irgendwann einmal vielleicht der Abriss. Doch ein Gutachten des kanarischen Konsultivrats und der feste Wille der kanarische Regierung, die Frage der Zuständigkeit für Verwaltungsentscheidungen in Küstenangelegenheiten zur Not vor dem Verfassungsgericht auszufechten, könnte dem umstrittenen Hotel einiges an Zeit verschaffen.

Die rechtliche Situation, die über die Zukunft des Hotels RIU Oliva Beach und des Nachbarhotels RIU Tres Islas entscheidet, ist für Laien immer schwerer nachzuvollziehen. Denn selbst die höchstdekorierten Juristen der Kanaren und des spanischen Staates sind sich absolut uneins, wer in der Frage der Zuständigkeiten Recht hat: Das spanische Unmweltministerium, das den Abriss des Hotels RIU Oliva Beach angeordnet hat und damit den Weg des Verwaltungsverfahrens abgeschlossen hat oder die kanarische Regierung, die der Ansicht ist, dass das spanische Ministerium diese Entscheidung gar nicht hätte treffen dürfen, weil es nach dem Übergang der Kompetenzen für Küstenangelegenheiten an die Autonome Region der Kanaren am 01.01.2023 gar nicht mehr zuständig war.

Kanarischer Konsultivrat und Staatsrat sind unterschiedlicher Rechtsauffassung

Beamte und Politiker sind nich immer auch Juristen. Deshalb gibt es sowohl auf Ebene des spanischen Staates als auch auf Ebene der Autonomen Regionen Räte, die sich aus erfahrenen und hochdekorierten Juristen zusammensetzen. Der Rat des spanischen Staates ist der „Consejo del Estado“, der der Kanaren der „Consejo Consultivo de Canarias“.

Bei wichtigen politischen Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren können die Regierungen bzw. Behörden bei diesen Räten ein Rechtsgutachten in Auftrag geben. Die Gutachten sind für die politischen Entscheidungsträger nicht bindend.

Im Fall des Hotels RIU Oliva Beach kam der „Consejo del Estado“ zu dem Schluss, dass zwar die Kompetenzen für die Verwaltung der Küsten nach dem spanischen Küstengesetz auf die kanarische Regierung übergegangen sind, nicht aber die Zuständigkeit für Konzessionen, die durch die Übergangsregelungen dieses Gesetzes erteilt wurden. Tatsächlich profitierte das RIU Oliva Beach damals von diesen Übergangsregelungen.

Der „Consejo Consultivo de Canarias“ kam in seinem Gutachten jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Unterscheidung einer rechtlichen Grundlage entbehre, und daher alle Kompetenzen aus dem Küstengesetz einschließlich der Übergangsregelungen auf die kanarische Regierung übergegangen sei. Außerdem sei die Konzession für das RIU Oliva Beach in 2003 neu erteilt worden und und unterliege daher nicht mehr den Übergangsregelungen, die bei Einführung des Küstengesetzes im Jahr 1988 den Fortbestand garantierten. Aus diesem Grund sei die Abrissanordnung des spanischen Umweltministeriums nichtig, da eine solche nur noch von der kanarischen Regierung erlassen werden könne.

Das eigentliche Problem wird nicht gelöst

Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Abrissverfügung des spanischen Ministeriums wegen fehlender Zuständigkeit nichtig ist, ändert dies erst einmal nichts an der eigentlichen Rechstlage, die zu diesem Ergebnis geführt hat.

Die Rechtslage bleibt vielmehr dieselbe, nur sind es kanarische Behörden, die in einem Verwaltungsverfahren darüber entscheiden müssten und nicht Behörden des spanischen Staates.

Die kanarischen Behörden könnten, sofern das Verfassunggericht sie für zuständig erklärt, z.B. einfach gar nichts tun. Dann würden die Umweltvereine, die gegen den Fortbestand der Hotels geklagt haben, die kanarischen Behörden höchstwahrscheinlich wegen Amtsmissbrauchs durch Unterlassen verklagen und ein neues Verwaltungsverfahren erzwingen. Die kanarischen Behörden könnten auch ein Verwaltungsverfahren durchführen, in dessen Ergebnis kein Abriss beschlossen wird. Auch in diesem Fall könnten die Vereine immer noch ein Gerichtsverfahren betreiben.
Dies würde den Fortbestand des RIU Oliva Beach zumindest für eine gewisse Zeit bis zum Abschluss des Rechtsstreits sicherstellen.

Doch egal was bei einem Verwaltungsverfahren auch herauskommt, das letzte Wort wird sicher erst in der letzten Instanz eines Gerichts gesprochen.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

e452effd54a643289111b24f9df01812
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten