Am Dienstag, 6. August 2024, gegen 19:00 Uhr, erhielt die Gemeindepolizei (Policia Local) von Puerto del Rosario eine Meldung über einen Angriff auf eine Frau durch ihren Partner im Dorf Puerto Lajas, nördlich der Hauptstadt Puerto del Rosario, woraufhin Polizeibeamte sich sofort zum Einsatzort begaben.
Vor Ort stellten die Beamten fest, dass die 24-jährige Frau Verletzungen durch Hammerschläge erlitten hatte, die ihr laut ihrer Aussage von ihrem Partner zugefügt wurden. Der mutmaßliche Täter hatte den Tatort nach der Alarmierung der Polizei bereits verlassen.
Die Beamten forderten über das Koordinationszentrum für Notfälle und Sicherheit der kanarischen Regierung (Centro Coordinador de Emergencias y Seguridad/ CECOES/ Telefon 112) medizinische Unterstützung an. Die Rettungszentrale schickte einen Rettungswagen an den Tatort, der die verletzte Frau ins knapp 8 Kilometer entfernte Krankenhaus in Puerto del Rosario brachte. Über die Art und Schwere der Verletzungen, die die Frau erlitten hat, machten die Behörden keine Angaben.
Später wurde der 28-jährige Angreifer, ein Mann aus Las Palmas de Gran Canaria, in der Nähe des Tatorts festgenommen. Er wurde wegen eines Verbrechens im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt der Justiz überstellt. Der Hammer wurde als mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt und dem Gericht als Beweismittel übergeben.
Beziehungstaten im spanischen Strafrecht
Wenn eine Straftat, die von einem Mann gegen eine Frau begangen wird und beide in einer sentimentalen Beziehung zueinander stehen oder standen, so ist dieser Umstand taterschwerend.
Die einfache Körperverletzung ist gemäß Artikel 147 des spanischen Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 3 Jahren oder Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten bedroht.
Im oben beschriebenen Fall dürften zwei taterschwerende Tatbestandsmerkmale vorliegen: Zum einen die Verwendung eines gefährlichen Gegenstands nach Artikel 148,1 und das bestehen einer sentimentalen Beziehung zwischen Opfer und Täter nach Artikel 148,4.
Dies hat zur Folge, dass das Strafmaß auf eine Haftstrafe von 2 bis 5 Jahren ansteigt und eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht kommt.
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