Die Hotelruinen der Urbanisation Canalbión im Süden von Fuerteventura sind seit 17 Jahren ein „lost place“, ein Schandfleck in der die Landschaft. Immer wieder wurde in den vergangenen Jahren in den sozialen Medien die Frage gestellt, warum die Betongerippe nicht abgerissen werden, um das Landschaftsbild wieder herzustellen.
Nun scheint sich ein Konflikt zwischen der Gemeinde Pájara und der Inselregierung von Fuerteventura (Cabildo) zu entwickeln. Die Gemeinde will das Wiederaufleben des Erschließungsgebietes und den Bau von Hotels in der Zone ermöglichen, während das Cabildo dies mit allen Mitteln verhindern will.
Die endgültige Version des Allgemeinen Bebauungsplans (PGO) von Pájara, die am 31. Juli 2024 im Gemeinderat verabschiedet und danach der Regierung der Kanarischen Inseln zur „strategischen Umweltbewertung“ (declaración ambiental estratégica) vorgelegt wurde, stuft das Gebiet des alten Erschließungsplans von Canalbión nicht mehr als „rústico“ (nicht bebaubares Land/ Brachland), sondern als nicht konsolidiertes Bauland (suelo urbano no consolido) ein. Ausgenommen ist nur der Bereich, der nicht im Naturpark von Jandía liegt.
Konkret soll ein Gebiet von 483.333 Quadratmetern nahe dem Strand Los Canarios als nicht konsolidiertes städtisches Gebiet mit ausschließlich touristischer Nutzung ausgewiesen werden. Geplant ist der Bau von Vier-Sterne-Hotels mit einer Bruttogeschossfläche von 101.464 Quadratmetern und 2.289 touristischen Betten in Canalbión.
Insgesamt könnte die Bettenkapazität in der Gemeinde Pájara auf 55.157 steigen, rund 16.600 mehr als derzeit registriert.
Als Korrekturmaßnahme sieht der neue Generalplan die Renaturierung der oberhalb der Autobahn gelegenen Flächen vor, die größtenteils bereits erschlossen sind. Es handelt sich um über 175.000 Quadratmeter Straßen, von denen drei in den Naturpark Jandía hineinführen. Dies war der Auslöser dafür, dass das Cabildo von Fuerteventura während des Baubooms die Einstellung der Arbeiten gefordert hatte.
Cabildo ist gegen die Wiederbelebung von Canalbión
In seinem jüngsten Gutachten zum Generalbebauungsplan von Pájara hat sich das Cabildo entschieden gegen die Wiederbelebung der Urbanisation Canalbión ausgesprochen und stellte in Frage, ob diese Reaktivierung den tatsächlichen Bedürfnissen der Gemeinde entspreche.
Die Inselregierung wies darauf hin, dass das Gebiet laut dem Raumordnungsplan („Plan Insular de Ordenación de Fuerteventura (PIOF)“ als ländliches Gebiet (rústico) ausgewiesen ist und die Bebauung nicht gerechtfertigt sei.
Das Cabildo betonte, dass laut Gesetz neues bebaubares Land nur in Zonen geschaffen werden können, die an bestehendes städtisches Gebiet angrenzen.
Canalbión sei jedoch ein isoliertes Gebiet und laut dem PIOF als „rústico“ eingestuft. Der Bebauungsplan von Pájara sieht nun jedoch nicht nur eine Umklassifizierung von ländlichem in bebaubares Land vor, sondern eine Aufstufung zu nicht konsolidiertem Bauland, das durch einen Erschließungsplan entwickelt werden soll.
Obwohl konkrete Maßnahmen bis zur späteren Erstellung eines Erschließungsplans, den die Entwickler vorlegen müssen, offen bleibt, deutet der Generalbauungsplan bereits darauf hin, dass nördlich der Autobahn „die Möglichkeit besteht, unterirdische Infrastrukturen“ zu errichten, ohne jedoch genauere Angaben zu machen. Andere Vorschläge, wie die Anlegung eines Grünstreifens entlang der Autobahn zur Lärmminderung, haben keine größere städtebauliche Bedeutung.
Pájara stützt sich auf ein privates Gutachten
Grundlage für den Versuch der Gemeinde Pájara, die Ablehnung des Cabildos zu umgehen, ist ein von den Grundstückseigentümer in Auftrag gegebenes privates Gutachten.
Das Gutachten, der die Umklassifizierung zum Bauland rechtfertigt, wurde von Gloria Hoteles in Auftrag gegeben und von der Architektin Dolores Cabrera López erstellt. Es besteht aus zwei Teilen, datiert auf April und Mai 2024, und stellt fest, dass die Infrastruktur der Urbanisation „nicht fertiggestellt wurde“. Es kommt zu dem Schluss, dass in den beiden Abschnitten des alten Teilplans“ Canalbión“ jeweils 53,72 Prozent der Arbeiten (von Straßen über Freiflächen bis hin zu Hotelgebäuden) ausgeführt wurden.
Abgesehen von diesem privaten Gutachten, das von den „Gemeindearchitekten analysiert wurde, hat die Gemeinde für die Ausarbeitung des Generalbebauungsplans keine eigenen Gutachten oder unabhängige Gutachten von externen Sachverständigen verwendet.
Wer sitzt am längeren Hebel?
Sicher wäre es im allgemeinen Interesse, wenn die Hotelruinen bei Canalbión eines Tages verschwinden. Die könnte durch Abriss oder durch Fertigstellung erfolgen.
Offen bleibt nun die Frage, ob sich das Cabildo oder die Gemeinde durchsetzt. Da der inselweite Raumordnungsplan des Cabildo die höherrangige Rechtsnorm ist, könnte ein anderslautender Bebauungsplan der Gemeinde rechtswidrig sein. Falls Pájara auf seinem Weg beharrt, müssen möglicherweise wieder einmal die Gerichte entscheiden.
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