Gemeindepolizei nimmt Kleindealer in Corralejo im Norden von Fuerteventura fest

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Die Gemeindepolizei (Policía Local) von La Oliva hat in Corralejo im Norden von Fuerteventura in der Nacht vom 1. zum 2. September 2024 einen 45-jährigen Mann wegen eines Drogendelikts festgenommen.

Während einer Streifenfahrt im Rahmen eines Routineeinsatzes zur Verbrechensvorbeugung und Gewährleistung der Sicherheit der Bürger fiel den Beamten der Gemeindepolizei gegen 02:05h in der Avenida Juan Carlos I. ein verdächtiges Auto auf. Der Fahrer versuchte offenbar, sich und sein Auto vor den Beamten zu verstecken, als er den Streifenwagen sah, indem er sich hinter andere, deutlich größere, geparkte Fahrzeuge stellte.

Daraufhin stellten die Polizisten das verdächtige Auto und konnten beobachten, wie der Fahrer sich einen ungewöhnlichen Gegenstand in die Hose steckte.

Die Beamten tasteten den Verdächtigen ab und fanden einen Beutel, in dem sich verkaufsfertige Dosen von Kokain, Extasy-Pillen, Haschisch und 880 Euro Bargeld befanden.

Die Polizisten erklärten dem Mann daraufhin die Festnahme, beschlagnahmten das Geld und die Drogen und nahmen den Mann mit auf die Wache, um das Protokoll zu erstellen.
Anschließend wurde der Verdächtige mit den Beweismitteln der Guardia Civil übergeben, damit diese ihn der Justiz überstellt.

Kleindealer im spanischen Strafrecht

Drogendelikte zählen in Spanien systematisch zu den „Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit“.

Für den Handel mit als besonders gesundheitsschädlichen eingestuften Drogen, sieht das spanische Strafgesetzbuch („código penal“) eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Jahren und eine Geldstrafe des Dreifachen des Wertes der Drogen vor. Zu den harten Drogen gehören u.a. Kokain und Extasy.
Für den Handel mit „weichen“ Drogen, dazu gehört u.a. Cannabis, droht eine Haftstrafe von 1 bis 3 Jahren und eine Geldstrafe des einfachen bis doppelten Wertes der gehandelten Drogen.

Ein Kleindealer (spanisch „camello“ = „Kamel“) kann unter Würdigung der gehandelten Mengen und der persönlichen Umstände mit einer geringeren Haftstrafe von 1 bis 3 Jahren im Falle von harten und von 6 Monaten bis 1,5 Jahren im Falle von weichen Drogen davonkommen. Hinzu kommt jeweils eine Geldstrafe des halben Wertes der Ware.

Wie in Deutschland kann auch in Spanien eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

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