Kanarische Regierung beschleunigt Auswahlverfahren für Gemeindepolizei-Anwärter

Policia-Local-Anwärter-Ausbildung

Auf Fuerteventura gibt es deutlich weniger Polizeibeamte, als es aufgrund der Einwohnerzahl und anderer Kriterien geben müsste. Ende November 2021 warnten Polizeigewerkschaften, dass durch das Fehlen von rund 250 Polizisten auf Fuerteventura die Sicherheit in Gefahr sei. Auf den anderen Kanarischen Inseln ist die Situation auch nicht anders.

Allein das Auswahlverfahren für zukünftige Polizisten kann sich über mehr als zwei Jahre hinziehen; zu lange, wie auch die kanarische Regierung meint.

Das Abteilung für öffentliche Verwaltung, Justiz und Sicherheit der kanarischen Regierung arbeitet daher weiterhin an der Verkürzung der Fristen der Auswahlverfahren für die Gemeindepolizei der Kanarischen Inseln.

Die zuständige Regierungsrätin, Nieves Lady Barreto, erklärte, dass „die Verkürzung der Fristen in diesen Verfahren das Ziel war, das die Regierung dazu veranlasst hat, die Vorschriften zu ändern. Man wolle damit verhindern, dass das Auswahlverfahren für Gemeindepolizisten, das in vielen Fällen mehr als zwei Jahre dauert, den Ablauf des Verfahrens selbst, die Kandidaten und die organisatorische Struktur der Lokalpolizei beeinträchtigt.“

Im Mai 2024 startete das Ministerium eine Ausschreibung zur Besetzung von Stellen bei der Policía Local mehrerer Gemeinden auf den Kanarischen Inseln.

Insgesamt handelt es sich um 107 Stellen, die in 21 kanarischen Gemeinden besetzt werden sollen. Diese Gemeinden sind einem Abkommen beigetreten sind, bei dem die kanarische Regierung die Durchführung des Auswahlverfahrens für den Zugang zur Gemeindepolizei übernimmt. Normalerweise ist die Auswahl der Bewerber für die Gemeindepolizei Aufgabe der jeweiligen Gemeinde.

In dieser Bewerbungsrunde wurden insgesamt 963 Bewerber endgültig zugelassen.

In den Monaten Juli und August 2024 fanden auf sechs der sieben Inseln die Sport-Prüfungen statt, die 438 der 963 zugelassenen Bewerber bestanden haben. Durch die frühzeitige Durchführung wurde das Verfahren bereits um einen Monat verkürzt.

Das Ministerium bereitet nun die Durchführung der psychologischen Prüfung vor, die im Laufe des Septembers ebenfalls auf sechs Inseln stattfinden wird.

Das Ministerium übernimmt alle Kosten, die durch die Dezentralisierung solcher Verfahren entstehen, und behandelt alle Bewerber unabhängig von der Insel, auf der sie antreten, gleich.

Das Prüfungskomitee auf alle Inseln, auf denen es zugelassene Bewerber gibt. Auf jeder Insel werden die Sport- und Persönlichkeitstests, die Wissensprüfungen und die medizinischen Untersuchungen durchgeführt. Zudem ist für jede der Prüfungen die Beauftragung spezialisierter Teams wie Sporttrainer, Psychologen oder medizinischer Fachkräfte erforderlich.

Auswahlverfahren für zukünftige Lokalpolizisten

Bewerber, die die psychologische Prüfung nicht bestehen, scheiden aus dem Auswahlverfahren aus. Für die Durchführung dieser Prüfungen werden drei Psychologen als Berater ernannt, die gemeinsam entscheiden.

Durch diese Prüfungen werden kognitive Fähigkeiten analysiert und gemessen, die die allgemeine geistige Fähigkeit sowie Persönlichkeitsvariablen widerspiegeln, um Werte in Bezug auf Stabilität, Extraversion und Gewissenhaftigkeit zu ermitteln. Nach der Bewertung der vorherigen Tests wird mit den geeigneten Bewerbern ein persönliches Gespräch geführt, um aufgetretene Fragen zu klären oder um weitere Punkte zu erörtern.

Das Ergebnis dieses Gesprächs bestimmt das Bestehen oder Nichtbestehen der psychologischenen Prüfung. Ein Bewerber gilt als nicht geeignet, wenn hinreichend nachgewiesene und begründete Anzeichen einer Diskrepanz zwischen den psychometrischen Messungen und dem beobachteten Verhalten der Person festgestellt werden, die auf eine deutliche Unzulänglichkeit ihrer Kompetenzen für die Ausübung der Stelle hinweisen.

Es handelt sich um ein sehr rigoroses und rechtssicheres Verfahren, das darauf abzielt, Gemeindepolizisten auszuwählen, die in der Lage sind, das hohe Anforderungsniveau der verschiedenen Prüfungen des Auswahlverfahrens zu bestehen.

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