Das Kanarische Institut für Gleichstellung (ICI), eine autonome Einrichtung der Abteilung für soziale Wohlfahrt der kanarischen Regierung, hat drei Immobilien erworben, um die ersten Anlaufstellen für Opfer sexueller Gewalt auf den Kanarischen Inseln einzurichten. Diese Einrichtungen befinden sich auf Fuerteventura, Teneriffa und Gran Canaria und bieten betroffenen Frauen ganzheitliche Unterstützung rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Die Einrichtung dieser Zentren ist Teil einer Verpflichtung Spaniens gegenüber der Europäischen Union, die die Finanzierung übernimmt. Für den Erwerb der drei Immobilien stellte die kanarische Regierung ein Budget von rund 900.000 Euro bereit.
Ziel ist es, dass jede Provinz Spaniens mindestens über eine solche Einrichtung verfügt. Obwohl die Kanarischen Inseln mit den drei Zentren dieses Ziel bereits erfüllen würden, ist geplant, weitere solcher speziellen Frauenhäuser auch auf anderen Inseln zu schaffen.
Für die Sozialministerin („cosejera“) der kanarischen Regierung, Candelaria Delgado, stellt der Erwerb dieser Immobilien einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen dar. „Wir müssen alle verfügbaren Mittel einsetzen, um Frauen, die Opfer sexueller Gewalt werden, zu unterstützen. Unser Ziel als Verwaltung und Gesellschaft ist es jedoch, solche Übergriffe von vornherein zu verhindern“, erklärte sie. Neben diesen Immobilien finanziert die kanarische Regierung weitere Maßnahmen mit den Inselregierungen (Cabildos), die ebenfalls darauf abzielen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.
Die Generaldirektorin des ICI, Ana Brito, betonte den großen Einsatz ihres Teams, um diese Ressourcen bereitzustellen. „Seit Beginn der Legislaturperiode haben wir alle Anstrengungen unternommen, um diese Zentren für Opfer sexueller Gewalt fertigzustellen. Es war nicht einfach, vor allem wegen der Schwierigkeiten, geeignete Immobilien zu finden, und weil das Verfahren noch nicht eingeleitet worden war“, erläuterte sie.
Die Käufe wurden vor dem 31. Dezember 2024 abgeschlossen. Die vollständige Verwendung der Finanzmittel soll bis Juni 2025 abgeschlossen sein. Das spanische Gleichstellungsministerium hat eine Verlängerung der Fristen für die Mittelverwendung und Abrechnung bis zum 2. Juni 2025 gewährt, um den Regionen mehr Spielraum bei der Nutzung der EU-Fördermittel aus den Next Generation Fonds zu geben.
Im Rahmen des Gesetzes zur umfassenden Garantie der sexuellen Freiheit müssen die Zentren ständige Verfügbarkeit und schnelle Reaktionsfähigkeit sicherstellen. Sie bieten psychologische, juristische und soziale Unterstützung für Opfer und deren Angehörige. Qualifiziertes Personal gewährleistet eine telefonische, digitale und persönliche Betreuung rund um die Uhr.
Sollte eine Betroffene Unterstützung benötigen, können jederzeit die entsprechenden Protokolle aktiviert werden, um professionelle Hilfe zu leisten. Diese umfasst bei Bedarf auch emotionale und persönliche Begleitung, unabhängig von Ort und Zeit.
Zusätzlich zu den drei ersten Zentren sollen in den kommenden Monaten noch zwei weitere Einrichtungen auf den anderen Inseln eröffnet werden.
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