Mit 121 km/h bei erlaubten 50 km/h auf Fuerteventura: Am 22.04.2026 hat die Strafkammer, Sección Primera der Audiencia Provincial de Las Palmas, die Verurteilung eines Autofahrers wegen eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherheit bestätigt. Der Mann war auf Fuerteventura in Puerto del Rosario auf der FV-2 mit stark überhöhter Geschwindigkeit erwischt worden.
Die Entscheidung bestätigt ein früheres Urteil des Juzgado de lo Penal número 2 de Puerto del Rosario vom 22.09.2025. Damit bleibt die Verurteilung vollständig bestehen.
121 Kilometer pro Stunde im Stadtbereich
Nach den festgestellten Fakten fuhr der Angeklagte am 11.06.2025 um 17.39 Uhr einen Audi A3 Sportback auf der FV 2 im Bereich des Kilometerpunkts 0,200 mit 121 Kilometern pro Stunde. In diesem Abschnitt gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde.
Die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario hatte den Verstoß mithilfe eines Geschwindigkeitsmessgeräts dokumentiert.
Streit um Einordnung der Straße
Die Verteidigung hatte nicht die Geschwindigkeit selbst oder die Beschilderung angezweifelt, sondern argumentiert, dass es sich bei dem Abschnitt um eine außerörtliche Straße handele. Damit wäre der Vorfall lediglich als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat zu bewerten.
Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück. Der Bereich sei eindeutig als innerorts einzustufen, da er sich hinter dem Ortseingangsschild von Puerto del Rosario befinde und typische Merkmale eines Stadtgebiets aufweise.
Dazu zählen nach Angaben des Gerichts Wohnhäuser, Gewerbeflächen, Kreuzungen, Kreisverkehre, Fußgängerüberwege sowie zahlreiche Zufahrten.
Auch ein vom Cabildo von Fuerteventura ausgestelltes Gutachten, das den Straßenabschnitt als infrastrukturell genutztes Gebiet im ländlichen Raum einstufte, wurde nicht als ausschlaggebend angesehen. Entscheidend sei nicht die Verwaltungsklassifizierung der Straße, sondern ihre tatsächliche Verkehrssituation im Sinne der Straßenverkehrsgesetze.
Keine Zweifel am Vorsatz
Die Richter stellten zudem fest, dass kein Zweifel an der Schuld des Fahrers bestehe. Als Einwohner von Puerto del Rosario müsse ihm die innerörtliche Lage des Streckenabschnitts bekannt gewesen sein.
Die hohe Geschwindigkeit in einem Bereich mit Wohnbebauung, Zufahrten und regelmäßigem Verkehr erfülle nach Ansicht der Kammer eindeutig den Tatbestand einer konkreten Gefährdung.
Strafe bleibt bestehen
Damit bleibt es bei der verhängten Strafe von neun Monaten Geldstrafe mit einem Tagessatz von 12 Euro sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis für 18 Monate. Zusätzlich wurden dem Verurteilten die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Mit der Entscheidung unterstreicht das Gericht die Bedeutung der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere in innerörtlichen Bereichen auf Fuerteventura, wo Verkehrsdichte und Infrastruktur besondere Vorsicht erfordern.
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