Die Abgeordnete der Kanarischen Nationalistischen Fraktion, Natalia Évora Soto, hat dringende Maßnahmen gefordert, um die Fortsetzung der Asbestbeseitigung auf den Kanaren sicherzustellen. Die Parlamentarierin sprach in der Kommission für ökologischen Wandel über die Risiken, mit denen die Kanarischen Inseln derzeit konfrontiert sind.
Natalia Évora warnte vor den Folgen der Schließung der Deponien in Andalusien für von den Kanaren stammenden Asbest-Abfälle. Dort wurde der gefährliche Sondermüll von den Inseln bislang aufgenommen. Allerdings hatte die andalusische Regierung ein Gesetz erlassen, dass den dortigen Deponien die Aufnahme von Asbestabfällen aus anderen Regionen verbietet. Die letzten Genehmigungen sind im März 2026 ausgelaufen.
Nach Évoras Angaben verfügen die Kanaren derzeit über keine genehmigte Deponie für die endgültige Lagerung gefährlicher Abfälle wie Asbest. Dadurch entstehe eine „absolute Abhängigkeit von Regionen außerhalb der Kanaren“ bei der Entsorgung dieses Materials. Auch andere Regionen in Spanien arbeiten an ähnlichen Verboten wie Andalusien. Damit könnte sich das Problem der Kanaren weiter verschärfen.
Gefahr für laufende Asbestsanierungen
Wie die Abgeordnete erklärte, gibt es auf den Kanaren zwar spezialisierte Unternehmen für die sichere Entfernung von Asbest, diese könnten jedoch bald keine zugelassene Entsorgungsmöglichkeit mehr für die entfernten Materialien haben.
Natalia Évora betonte, dass Asbest auf den Kanaren weiterhin ein Umwelt- und Gesundheitsproblem ersten Ranges sei. Zudem warnte sie vor einem möglichen Stillstand bereits geplanter Arbeiten sowie vor illegalen Ablagerungen in Naturräumen.
Die Abgeordnete von Fuerteventura erklärte, dass die Situation den gesamten Archipel betreffe. Deshalb sei eine stärkere Koordination zwischen den öffentlichen Verwaltungen notwendig, um schnelle und wirksame Lösungen zu finden.
In diesem Zusammenhang schlug sie Verhandlungen mit anderen autonomen Gemeinschaften Spaniens vor, um vorübergehende Alternativen für die Entsorgung zu schaffen, während die Kanaren an einer endgültigen und stabilen Lösung arbeiten.
Austausch alter Uralitdächer soll fortgesetzt werden
Natalia Évora forderte außerdem Maßnahmen, damit die Asbestbeseitigung ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann. Ziel sei es, das Tempo beim Austausch alter Uralitdächer beizubehalten, das in den vergangenen Jahren erreicht worden sei. Uralit ist ein spanischer Markenname und wird als Synonym für Faserzement benutzt.
Während ihrer Rede erinnerte sie daran, dass Asbest in Spanien im Jahr 2002 verboten wurde. Dennoch enthalten viele Gebäude, die vor diesem Zeitpunkt errichtet wurden, weiterhin Materialien aus Faserzement.
Die Parlamentarierin hob hervor, dass Verschleiß, Manipulation oder Beschädigung dieses Materials mit schweren Erkrankungen und erheblichen Risiken für die öffentliche Gesundheit verbunden seien. Asbestfasern verursachen unter anderem Lungenkrebs.
Verpflichtung zur Beseitigung bis 2028
Natalia Évora erinnerte zudem daran, dass die Europäische Union bereits im Jahr 2013 eine Resolution verabschiedet hatte, um die schrittweise Beseitigung von Asbest in den Mitgliedsstaaten zu beschleunigen.
Aus dieser Initiative entstanden Kampagnen wie „Amianto Cero“, auf Deutsch „ Null Asbest“, sowie verschiedene parlamentarische Initiativen auf den Kanaren, mit denen ein staatlicher Plan zur vollständigen Beseitigung des Materials gefordert wurde.
Die Abgeordnete erklärte, dass das Kanarische Parlament im Jahr 2016 einen Entschließungsantrag verabschiedet habe, der von der Kanarischen Nationalistischen Fraktion eingebracht worden war. Damit sollte der spanische Staat aufgefordert werden, die europäischen Vorgaben umzusetzen.
Später wurden mit dem Gesetz 7/2022 über Abfälle und kontaminierte Böden konkrete Maßnahmen im Zusammenhang mit Asbest eingeführt. Die Gemeinden sind dadurch verpflichtet, Verzeichnisse über betroffene Anlagen zu erstellen und deren schrittweise Beseitigung zu planen.
Außerdem müssen die Verwaltungen Infrastrukturen mit besonders hohem Risiko oder einer starken Gefährdung gefährdeter Bevölkerungsgruppen prioritär behandeln. Besonders gefährliche öffentliche Anlagen müssen laut den gesetzlichen Vorgaben vor dem Jahr 2028 saniert oder gesichert werden.
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