Neue Regeln für Motorradfahrer in Spanien ab 1. Oktober 2026 gelten auch auf Fuerteventura

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Wer auf Fuerteventura mit Motorrad oder Moped unterwegs ist, muss sich ab dem 1. Oktober 2026 auf neue Vorschriften einstellen. An diesem Datum tritt der größte Teil der mit dem Königlichen Dekret 518/2026 vom 24. Juni 2026 beschlossenen Änderung der spanischen Straßenverkehrsordnung in Kraft. Für Motorradfahrer betreffen die Neuerungen vor allem Handschuhe, Schuhwerk und das Fahren auf dem Seitenstreifen bei Stau.

Geschlossene Schuhe werden Pflicht

Eine der Änderungen dürfte insbesondere auf Fuerteventura für manchen Motorradfahrer gewöhnungsbedürftig sein. Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Mopeds müssen künftig auf allen Straßen geschlossene Schuhe tragen. Das gilt somit sowohl innerhalb geschlossener Ortschaften als auch auf Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen.

Nach dem Wortlaut der neuen Vorschrift muss das Schuhwerk den gesamten Fuß bedecken. Mit Flip-Flops, Sandalen oder anderem offenen Schuhwerk darf ein Motorrad oder Moped daher nicht mehr gefahren werden.

Die Vorschrift gilt ausdrücklich nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Beifahrer. Die DGT stuft einen Verstoß gegen die Vorschriften zu geschlossenem Schuhwerk beziehungsweise Handschuhen als schweren Verstoß ein. Dafür ist eine Geldbuße von 200 Euro vorgesehen.

Handschuhe auf Landstraßen vorgeschrieben

Ebenfalls neu ist die Pflicht zum Tragen von Schutzhandschuhen auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Damit betrifft diese Regel auf Fuerteventura praktisch alle Fahrten über die Insel, beispielsweise auf der FV-2, FV-1 oder anderen Überlandstraßen.

Der Gesetzgeber sieht außerdem vor, dass das spanische Innenministerium technische Anforderungen für diese Handschuhe festlegen kann. Die speziellen Anforderungen an homologierte Schutzhandschuhe werden allerdings erst verbindlich, wenn die entsprechende Ministerialverordnung in Kraft tritt. Bis dahin dürfen nach Angaben der DGT Schutzhandhandschuhe verwendet werden, wie sie auch bisher von Motorradfahrern getragen werden.

Bei Stau dürfen Motorräder unter bestimmten Voraussetzungen auf den Seitenstreifen

Eine weitere Änderung bringt Motorradfahrern dagegen neue Möglichkeiten. Bei einem Verkehrsstau dürfen Motorräder künftig unter bestimmten Voraussetzungen den rechten Seitenstreifen (arcén) benutzen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Motorradfahrer ab dem 1. Oktober 2026 grundsätzlich an einem Stau auf dem Seitenstreifen vorbeifahren dürfen. Die Regel gilt nur, wenn der Verkehr auf den Fahrstreifen aufgrund einer Verkehrsüberlastung zum Stillstand gekommen ist und der betreffende Abschnitt entsprechend für diese Nutzung freigegeben beziehungsweise ausgeschildert ist.

Auf dem Seitenstreifen gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Motorräder müssen hintereinander fahren und besondere Vorsicht walten lassen. Außerdem dürfen sie Verkehrsteilnehmer, die den Seitenstreifen regulär benutzen müssen, nicht gefährden. Falls erforderlich, muss der Motorradfahrer den Seitenstreifen wieder verlassen.

Für Fuerteventura ist damit entscheidend, ob entsprechende Straßenabschnitte tatsächlich für diese Nutzung gekennzeichnet werden. Die neue Vorschrift allein macht den Seitenstreifen also noch nicht automatisch zur Motorradspur.

Neue Helmregel für Mopeds erst 2027

Eine weitere Änderung betrifft speziell die Nutzer von Mopeds, auf Spanisch „ciclomotores“. Für sie reicht künftig kein lediglich zertifizierter Helm mehr aus. Vorgeschrieben wird ein homologierter Schutzhelm.

Diese Vorschrift tritt jedoch im Gegensatz zu den meisten anderen Änderungen erst am 1. Oktober 2027 in Kraft. Damit gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von einem Jahr.

Besondere Vorschriften für professionelle Fahrer

Wer beruflich mit Motorrad oder Moped unterwegs ist, beispielsweise als Lieferfahrer, muss zusätzliche Vorschriften beachten. Für sogenannte „Riders“, die ihre berufliche Tätigkeit mit Motorrad, Moped, Fahrrad oder einem persönlichen Mobilitätsfahrzeug ausüben, werden Schutzhelm und Warnweste während der beruflichen Nutzung vorgeschrieben.

Die spanische Verkehrsbehörde DGT begründet die Verschärfung der Schutzvorschriften mit dem hohen Unfallrisiko von Motorradfahrern. Nach Angaben der DGT kamen 2024 in Spanien 441 Motorradfahrer im Straßenverkehr ums Leben. Sie machten damit rund 25 Prozent aller Verkehrstoten aus, obwohl Motorräder lediglich rund zwölf Prozent des Fahrzeugbestandes stellten. Untersuchungen der DGT zufolge können Handschuhe das Risiko von Handverletzungen etwa halbieren, Motorradstiefel können Verletzungen an Füßen und Knöcheln um bis zu ein Drittel reduzieren.

Die neuen Regeln gelten mit ihrem Inkrafttreten selbstverständlich auch auf Fuerteventura und den übrigen Kanarischen Inseln.

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