Gericht bestätigt Räumungsurteil gegen Gemeinde-Kita in Costa Calma im Süden von Fuerteventura

Kindergarten-Costa-Calma

Die Dritte Kammer des Provinzgerichts (Audiencia Provincial) von Las Palmas hat das Urteil bestätigt, das die Gemeinde Pájara zur Räumung des Grundstücks verpflichtet, auf dem sich die öffentliche Kindertagesstätte von Costa Calma befindet. Das Gericht wies die Berufung der Gemeinde vollständig zurück. Die Berufung richtete sich gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz Nummer 3 von Puerto del Rosario aus dem September 2024.

Die am 22. Mai 2026 zugestellte Entscheidung bestätigt die Räumungsklage wegen unrechtmäßiger Nutzung der Immobilie an der Avenida Happag Lloyd Nummer 22 in der Urbanisation Cañada del Río. Die Gemeinde Pájara wird weiterhin dazu verpflichtet, „die beschriebene Immobilie innerhalb der gesetzlichen Frist zu räumen, unter Androhung einer zwangsweisen Räumung, falls dies nicht erfolgt“.

Streit um Eigentum der Parzelle

Die Audiencia Provincial wies die Argumente der Gemeinde zurück. Die Gemeindeverwaltung hatte erklärt, der Fall müsse vor einem Verwaltungsgericht verhandelt werden und argumentierte zudem, dass es sich bei dem Grundstück um öffentliches Eigentum handle, da die Fläche im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung von Cañada del Río an die Gemeinde übertragen worden sei.

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die zivile Gerichtsbarkeit zuständig sei, da es sich um „streitige Fragen über Eigentum oder Besitz zwischen Privatpersonen und öffentlichen Verwaltungen“ handle. Laut Urteil gehe es nicht um die Anfechtung eines Verwaltungshandelns, sondern um die Wiedererlangung des Besitzes einer Immobilie, deren eingetragener Eigentümer das Unternehmen El Ombú Canarias SL ist.

Der Ursprung des Rechtsstreits liegt im Insolvenzverfahren der Gesellschaft CHM Promociones Inmobiliarias Costa Calma SA. Diese war ursprünglich Eigentümerin des Grundstücks, bevor es im Januar 2023 an El Ombú Canarias verkauft wurde. Das Unternehmen erwarb die Parzelle im Rahmen des vom Handelsgericht Nummer 2 von Las Palmas genehmigten Liquidationsverfahrens und reichte anschließend die Räumungsklage gegen die Gemeinde Pájara ein.

Bereits das erstinstanzliche Urteil hatte festgestellt, dass die Gemeinde das Grundstück „ohne rechtmäßigen Titel“ nutzte. Die Richterin María Isabel Quintero bezeichnete die Argumentation der Gemeinde damals sogar als „verwirrend und unverständlich“.

Gericht sieht private Eigentümerschaft bestätigt

Während des Berufungsverfahrens erklärte die Gemeinde erneut, die kommunale Kindertagesstätte sei auf Flächen errichtet worden, die der Gemeinde bereits 1984 vom Projektentwickler Gregorio Pérez Alonso im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms „Programa de Actuación Urbanística“, PAU, und des Teilbebauungsplans „Plan Parcial Cañada del Río“ kostenlos übertragen worden seien.

Die Audiencia Provincial erkennt zwar an, dass es ursprünglich eine Übertragung von Grundstücken an die Gemeinde gegeben habe, darunter auch das Polygon C-8, auf dem sich die Kindertagesstätte befindet. Gleichzeitig weist das Gericht jedoch darauf hin, dass ein späterer finanzieller Ausgleich von zehn Prozent des Wertes der städtebaulichen Nutzungsrechte die rechtliche Situation der Parzelle verändert habe.

Nach Auffassung des Gerichts gab die Gemeinde irrtümlich die Grundbucheintragung 6227-B frei, weil sie davon ausging, dass sich diese nur auf ein einzelnes Grundstück mit 24.243 Quadratmetern bezog. Tatsächlich umfasste sie jedoch das gesamte Polygon C-8.

Das Gericht betont außerdem, dass spätere Handlungen der Gemeinde selbst die private Eigentümerschaft bestätigt hätten. So verwies die Kammer unter anderem auf eine notarielle Urkunde aus dem Jahr 1998, in der der Projektentwickler andere Grundstücke an die Gemeinde übertrug, nicht jedoch das Polygon C-8. Zudem habe die Gemeinde selbst Baugenehmigungen für die umstrittenen Flächen erteilt.

Gemeinde kassierte jahrelang Grundsteuer

Besondere Bedeutung misst das Gericht auch der Tatsache zu, dass die Gemeinde Pájara über Jahre hinweg Grundsteuer (IBI) von CHM Promociones Inmobiliarias Costa Calma SA für das Grundstück der Kindertagesstätte kassierte. Wegen Steuerschulden des Unternehmens wurde die Immobilie sogar gepfändet.

Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Gemeinde als Gläubiger am Insolvenzverfahren von CHM beteiligt war und die Aufnahme der Immobilie in die Insolvenzmasse akzeptierte, ohne die spätere Versteigerung oder den Verkauf an El Ombú Canarias SL anzufechten.

Die Audiencia Provincial kommt deshalb zu dem Schluss, dass die Eigentümerschaft des Grundstücks von der Gemeinde im Insolvenzverfahren nicht bestritten worden sei. Das Gericht erkennt daher das Recht von El Ombú Canarias SL an, den Besitz der Immobilie als eingetragener Eigentümer zurückzuerhalten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Revision beim Obersten Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) eingelegt werden.

PP von Pájara fordert Erklärungen

Nach Bekanntwerden des Urteils forderte die Partido Popular, PP, von Pájara Erklärungen von der Gemeinderegierung. In einer am 22. Mai 2026 veröffentlichten Mitteilung bezeichnete die Partei das Urteil als „sehr besorgniserregend“ und sprach von einem Beweis für „mangelnde Voraussicht und schlechtes Management“ der Gemeinderegierung.

Die Sprecherin der PP in der Gemeinde Pájara, Miryam de León, erklärte, es sei notwendig gewesen, frühzeitig Verhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen, um die Rechtssicherheit der Einrichtung zu gewährleisten. Sie warnte zudem davor, dass die aktuelle Situation die Kontinuität eines wichtigen Angebots für Familien in Costa Calma gefährden könne.

Die PP fordert nun von der Gemeinderegierung Transparenz gegenüber den Bürgern sowie konkrete Informationen darüber, welche Maßnahmen kurzfristig ergriffen werden sollen, um den Betrieb der Kindertagesstätte ohne Unterbrechung aufrechtzuerhalten.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

f9180cb8e703446688dfd7b695e33c19
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten