Staatsanwalt fordert 4,5 Jahre für Drogendealer auf Fuerteventura

Gericht-Fuerteventura-Puerto-del-Rosario

Die vierte Kammer des Provinzgerichts von Las Palmas verhandelt am 4. Juni 2026 um 11.00 Uhr den Fall eines Angeklagten wegen mutmaßlichen Drogenhandels in Puerto del Rosario auf Fuerteventura. Dem Mann mit den Initialen KHS wird der Handel mit Kokain in mindestens drei Fällen vorgeworden. Kokain zählt im spanischen Recht zu den Substanzen, die schwere Gesundheitsschäden verursachen können.

Drei mutmaßliche Verkäufe von Kokain

Der erste Vorfall ereignete sich laut Staatsanwaltschaft am 17. Januar 2023 kurz vor 20.20 Uhr in der Nähe einer Bar in Puerto del Rosario. Dort soll der Angeklagte einer anderen Person gegen Bezahlung ein Päckchen mit 0,27 Gramm Kokain übergeben haben. Nach Angaben der Anklage hatte das sichergestellte Kokain einen Reinheitsgrad von 92,7 Prozent. Der geschätzte Wert auf dem illegalen Drogenmarkt lag bei 33,24 Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, dabei „mit der Absicht gehandelt zu haben, die individuelle und kollektive Gesundheit Dritter zu gefährden“.

Ein weiterer mutmaßlicher Verkauf soll am 2. Februar 2023 kurz vor 20.30 Uhr in der Wohnung des Angeklagten in Puerto del Rosario stattgefunden haben. Dabei soll KHS ein weiteres Päckchen mit 0,42 Gramm Kokain verkauft haben. Laut Ermittlungsakte betrug der Reinheitsgrad 93,28 Prozent, der geschätzte Straßenverkaufswert lag bei 52,42 Euro.

Der dritte Fall datiert laut Anklageschrift vom 24. Februar 2023 gegen 21.31 Uhr. Auch dieser Verkauf soll in der Wohnung des Angeklagten erfolgt sein. Dabei soll er einem Käufer ein Päckchen mit 0,48 Gramm Kokain mit einem Reinheitsgrad von 92,3 Prozent verkauft haben. Der Wert der Droge auf dem illegalen Markt wurde mit 59,28 Euro angegeben.

Vorstrafen des Angeklagten

Darüber hinaus weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Angeklagte bereits Vorstrafen hat, diese jedoch nicht als Rückfall im juristischen Sinne gewertet werden können. KHS wurde demnach bereits im Jahr 2010 zweimal verurteilt, einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einmal wegen Raubes unter Anwendung von Gewalt oder Einschüchterung.

Für das mutmaßliche Delikt des Drogenhandels mit gesundheitsgefährdenden Substanzen fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zusätzlich beantragt die Anklage eine besondere Aberkennung des passiven Wahlrechts für die Dauer der Haftstrafe, eine Geldstrafe in Höhe von 430 Euro sowie die Übernahme der Gerichtskosten.

Hohe Haftstrafen auch bei geringen Mengen möglich

Die Forderung der Staatsanwaltschaft zeigt, dass auch Kleindealer auf Fuerteventura, wie generell in Spanien, mit empfindlichen Haftstrafen rechnen müssen, wenn ihnen die Verkäufe von Kleinmengen einwandfrei nachgewiesen werden können und es zu einer Verurteilung kommt.

In Spanien ist der Besitz von geringen Mengen Drogen zum Eigenbedarf straffrei. Was eine „geringe Menge“ ist, ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern muss in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Angeklagten individuell festgestellt werden. Dabei orientieren sich die Gerichte an der Menge, die ein Konsument gewöhnlich innerhalb von 3 bis 5 Tagen verbraucht. Als Richtlinie gelten Daten des Nationalen Instituts für Toxikologie.

Bei Kokain kann eine Menge von 7,5 Gramm als Eigenbedarf für 3 bis 5 Tage gelten. Der Handel ist jedoch immer strafbar, auch wenn die Menge, wie im oben beschriebenen Fall, deutlich unter der Grenze von 7,5 Gramm liegt.

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