Illegale Hausbesetzer, sogenannte Okupas, sind auch auf Fuerteventura ein Problem. Eine Hausbesetzung ist für den betroffenen Eigentümer in Spanien meist der Beginn eines Albtraums, aus dem kein Erwachen möglich scheint. Unbesonnene Maßnahmen des Eigentümers können diesen schnell selbst auf die Anklagebank bringen. Doch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (Tribunal Supremo), das zunächst gar nichts mit illegaler Hausbesetzung zu tun hatte, setzt schafft erstmals verbindliche Kriterien und Möglichkeiten, die betroffenen Eigentümern in manchen Fällen Hoffnung geben können.
Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat mit einem Grundsatzurteil eine seit Jahren umstrittene Rechtsfrage geklärt. Mit dem Urteil 426/2026 vom 24.06.2026 hat das Plenum der Strafkammer (Sala de lo Penal) Tribunal Supremo entschieden, dass Eigentümer einer illegal besetzten Wohnung grundsätzlich keine strafbare Nötigung begehen, wenn sie die Versorgung mit Wasser, Strom oder Gas kündigen oder die entsprechenden Rechnungen nicht mehr bezahlen, und der Versorger deshalb die Lieferungen einstellt.
Das Urteil schafft eine verbindliche Rechtsprechung für ganz Spanien. Zuvor hatten verschiedene Provinzgerichte vergleichbare Fälle unterschiedlich beurteilt.
Kein Anspruch illegaler Besetzer auf Versorgung
Das Gericht stellt in seiner Begründung klar, dass diese Regelung ausschließlich für Personen gilt, die eine Wohnung ohne jeden rechtlichen Anspruch besetzt haben. Wer eine Immobilie widerrechtlich in Besitz genommen hat und über keinen gültigen Besitz- oder Nutzungstitel verfügt, kann vom Eigentümer grundsätzlich nicht verlangen, dass dieser weiterhin für Strom, Wasser oder Gas aufkommt.
Nach Auffassung des Gerichts sprechen dafür drei wesentliche Gründe. Zum einen setzt der Straftatbestand der Nötigung voraus, dass jemand ohne entsprechende Berechtigung handelt. Bei den Versorgungsverträgen handelt jedoch der rechtmäßige Vertragspartner und Eigentümer seiner eigenen Verträge.
Zum zweiten könne die Rechtsordnung Eigentümer nicht dazu verpflichten, auf unbestimmte Zeit die laufenden Kosten für Personen zu übernehmen, die ihre Immobilie rechtswidrig besetzt haben.
Last but not least verweist das Gericht auf den zivilrechtlichen Grundsatz der ungerechtfertigten Bereicherung. Würden Eigentümer weiterhin für Strom und Wasser aufkommen müssen, würden illegale Besetzer auf Kosten des rechtmäßigen Eigentümers kostenlos mit Energie und Wasser versorgt.
Urteil entstand aus einem Scheidungsverfahren
Bemerkenswert ist, dass das Grundsatzurteil nicht aus einem Fall der illegalen Hausbesetzung hervorgegangen ist. Anlass war vielmehr ein Scheidungsverfahren.
Ein Mann hatte während eines laufenden Scheidungsverfahrens den Stromvertrag für die gemeinsame Ehewohnung gekündigt. Seine Ehefrau, die nach der Trennung weiterhin in der Immobilie wohnte, war dadurch mehrere Tage ohne Stromversorgung.
Das Strafgericht Nr. 3 in Vigo verurteilte den Mann wegen Nötigung. Das Provinzgericht von Pontevedra bestätigte dieses Urteil. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision schließlich zurück, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.
Entscheidendes Kriterium ist der rechtmäßige Besitz
Nach Auffassung des Gerichts unterscheidet sich dieser Fall grundlegend von einer illegalen Hausbesetzung. Die Ehefrau verfügte über ein rechtmäßiges Besitzrecht an der Wohnung, solange das Familiengericht noch nicht über die Nutzung der Ehewohnung entschieden hatte.
Der Ehemann habe den Stromvertrag gezielt gekündigt, um Druck auf seine Ehefrau auszuüben und sie zum Auszug zu bewegen. Das Gericht wertete dieses Verhalten als sogenannte „vis in rebus“, also Gewalt gegen Sachen, die mittelbar die Entscheidungsfreiheit einer anderen Person beeinträchtigt. Da bereits ein familiengerichtliches Verfahren über die Nutzung der Wohnung anhängig gewesen sei, hätte der Mann die gerichtliche Entscheidung abwarten müssen.
Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden
Das Plenum des Obersten Gerichtshofs betont ausdrücklich, dass nicht jede Unterbrechung der Versorgung automatisch straflos ist. Entscheidend sei stets, ob der Bewohner über einen rechtmäßigen Besitz- oder Nutzungsanspruch verfügt.
Dies gelte beispielsweise für Ehepartner während eines Trennungsverfahrens, für Mieter mit einem Mietvertrag oder für andere Personen, die zumindest einen rechtlichen Titel zum Besitz der Wohnung haben. Diese Fälle seien nicht mit einer illegalen Besetzung vergleichbar.
Der Oberste Gerichtshof fasst seine neue Rechtsprechung deshalb in einer klaren Aussage zusammen: Es bestehe ein grundlegender Unterschied zwischen einer Person, die eine Immobilie rechtmäßig nutzt, auch wenn über deren weitere Nutzung noch gestritten wird, und einer Person, die ohne jeden rechtlichen Titel in eine Wohnung eingedrungen ist.
Vier Richter widersprechen der Mehrheitsentscheidung
Das Urteil fiel nicht einstimmig. Zehn Richter stimmten für die Entscheidung, vier Richter legten ein Sondervotum vor.
Die Minderheit vertritt die Auffassung, dass selbst im Scheidungsfall keine strafbare Nötigung vorgelegen habe. Nach ihrer Ansicht werde der Begriff der Gewalt im Sinne des Strafgesetzbuches zu weit ausgelegt. Sie warnen davor, immer mehr familienrechtliche Konflikte in das Strafrecht zu verlagern, obwohl diese besser vor den Zivilgerichten geklärt werden sollten.
Unabhängig von diesem Sondervotum schafft das Urteil für Eigentümer illegal besetzter Wohnungen erstmals eine landesweit verbindliche Orientierung.
Wer eine Wohnung ohne jeden rechtlichen Anspruch besetzt, kann sich nach der neuen Rechtsprechung grundsätzlich nicht darauf berufen, dass der Eigentümer weiterhin die Kosten für Strom, Wasser oder Gas übernehmen muss. Besteht dagegen ein rechtmäßiger Besitzanspruch, auch wenn dieser Gegenstand eines laufenden Rechtsstreits ist, gelten nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs andere rechtliche Maßstäbe.
Vor Mietern, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder wollen, schützt dieses Urteil den Wohnungseigentümer als nicht.
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