Die Inselregierung von Fuerteventura (Cabildo) hat einstweilige Maßnahmen angeordnet, um den Abriss des Hauses in Cueva de la Negra an der Südostküste Jandías vorläufig zu stoppen. Der spanische Staat hatte die Durchführung des Abrisses für den 26.08.2026 angekündigt. Nach Angaben der Inselverwaltung soll mit der Entscheidung ein „möglicher irreversibler Schaden am kulturellen und archäologischen Erbe“ verhindert werden.
Die Maßnahme wurde vom Bereich für Kulturerbe des Cabildos angeordnet und hat nach Angaben der Inselverwaltung „vorsorglichen und unmittelbaren“ Charakter. Die zuständigen Behörden wurden über die Entscheidung informiert.
Das Cabildo begründet sein Eingreifen mit verschiedenen Umständen, die mit den Eigenschaften des Gebäudes, seinem möglichen Alter, seiner Lage und den vorliegenden Informationen über seine historische Nutzung zusammenhängen.
Gebäude liegt in ehemaligem Siedlungsgebiet
Die Inselverwaltung verweist insbesondere darauf, dass sich das Haus innerhalb des Bereichs der ehemaligen Siedlung Cueva de la Negra befindet. Auch die baulichen Eigenschaften des Gebäudes spielen bei der Entscheidung eine Rolle.
Diese Umstände machten es nach Auffassung des Cabildos erforderlich, das Gebäude zunächst angemessen zu untersuchen und zu dokumentieren, bevor eine nicht rückgängig zu machende Maßnahme durchgeführt werde.
Dabei stellt die Inselverwaltung ausdrücklich nicht fest, dass das Haus bereits als Kulturgut eingestuft oder denkmalgeschützt ist. Die vorsorglichen Maßnahmen werden vielmehr damit begründet, dass zunächst seine Eigenschaften und eine mögliche Verbindung zum kulturellen und archäologischen Erbe untersucht werden müssen.
Archäologische Fundstätte in unmittelbarer Nähe
Hinzu kommt nach Angaben des Cabildos, dass sich das Haus in der Nähe einer archäologischen Fundstätte befindet. Dieser Umstand mache es erforderlich, die Schutzmaßnahmen zu verstärken und vor jeglichem Eingriff die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Die Inselverwaltung hält solche Vorkehrungen insbesondere deshalb für erforderlich, weil die geplanten Arbeiten nicht nur Auswirkungen auf das Gebäude selbst hätten, sondern möglicherweise auch auf dessen unmittelbare Umgebung oder auf den Untergrund.
Der Bereich Kulturerbe hält eine vorherige Dokumentation deshalb aufgrund des möglichen Alters des Gebäudes, seiner baulichen Eigenschaften und seiner Lage innerhalb einer historischen Siedlung für notwendig.
Eigentümer beantragten Schutz vor Abriss
Die Eigentümer des Hauses hatten am 25. August 2026 einen Antrag gestellt, Maßnahmen gegen den vorgesehenen Abriss zu ergreifen. Nach Angaben des Cabildos reagierte die Inselverwaltung darauf „eiligst, um einen möglichen irreversiblen Schaden zu verhindern“.
Das Cabildo begründet seine Entscheidung außerdem damit, dass für den geplanten Abriss nach seinen Angaben nicht die Untersuchungen vorliegen, auf die es in seiner vorsorglichen Anordnung Bezug nimmt.
Der Bereich Kulturerbe hat sich daher dafür entschieden, den Abriss vorläufig auszusetzen. In dieser Zeit sollen die Umstände und Eigenschaften des Gebäudes untersucht und dokumentiert werden, die das Cabildo vor einem endgültigen Eingriff für relevant hält.
Kanarisches Denkmalschutzrecht ermöglicht Sofortmaßnahmen
Das Cabildo verweist außerdem auf seine Befugnisse nach dem kanarischen Gesetz über das Kulturerbe (Ley de Patrimonio Cultural de Canarias). Dieses räumt den Cabildos nach Angaben der Inselverwaltung die Möglichkeit ein, in dringenden Fällen vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen.
Zu diesen Maßnahmen kann auch die Aussetzung von Bauarbeiten oder anderen Tätigkeiten gehören. Nach Auffassung des Cabildos bildet diese gesetzliche Regelung die Grundlage für das unmittelbare Eingreifen angesichts des vom spanischen Staat angekündigten Abrisses.
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