Erstmals Tarifvertrag für Rettungsschwimmer auf den Kanarischen Inseln

Rettungsschwimmer-La-Pared

Die Gewerkschaften und der Verband der kanarischen Unternehmen für Rettung und Strandüberwachung haben sich auf den ersten eigenen Branchentarifvertrag auf den Kanaren geeinigt. Der Tarifvertrag für professionelle Überwachung, Rettung und Wasserrettung auf den Kanaren (Convenio Colectivo Sectorial de Vigilancia, Salvamento y Socorrismo Acuático Profesional en Canarias) soll von 2026 bis 2029 gelten.

An der Vereinbarung beteiligt sind der Bereich Bürgerdienste der Gewerkschaften Comisiones Obreras Canarias (FSC-CCOO) und UGT (FeSMC-UGT) sowie der Verband der kanarischen Unternehmen für Rettung und Strandüberwachung (Asociación de Empresas Canarias de Salvamento y Vigilancia en Playas).

Damit erhält die Branche erstmals einen eigenen, einheitlichen arbeitsrechtlichen Rahmen für den gesamten kanarischen Archipel. FSC-CCOO sieht darin ein Instrument gegen prekäre Arbeitsbedingungen, für stabilere Beschäftigungsverhältnisse und gegen den Personalmangel, unter dem zahlreiche Rettungsdienste an den kanarischen Küsten leiden.

Mindestens 1.400 Euro Grundgehalt für Rettungsschwimmer

Der Tarifvertrag legt eine jährliche Arbeitszeit von 1.695 tatsächlich geleisteten Stunden fest. Für Rettungsschwimmer am Strand wird ein Mindestgrundgehalt von 1.400 Euro monatlich beziehungsweise 16.800 Euro jährlich vereinbart.

Bootsführer und Supervisoren sollen monatlich 1.625 Euro erhalten, Bereichsverantwortliche 1.712,59 Euro und technische Leiter 1.926,68 Euro.

Diese Beträge werden jährlich entsprechend der tatsächlichen Entwicklung des Verbraucherpreisindex IPC angepasst, den das spanische Statistikamt INE (Instituto Nacional de Estadística) ermittelt. Unabhängig von der tatsächlichen Inflationsentwicklung ist eine jährliche Lohnerhöhung von mindestens 2,5 Prozent garantiert.

Zusätzlich wird eine Erschwerniszulage von monatlich 217 Euro brutto gezahlt. Damit sollen insbesondere die dauerhafte Belastung durch Sonne und Wind sowie die körperlichen Anstrengungen bei der Arbeit auf Sand, Felsen und in anderen natürlichen Umgebungen ausgeglichen werden.

Beschäftigte auf La Gomera, El Hierro und La Palma erhalten darüber hinaus eine Inselzulage in Höhe von 20 Prozent des Grundgehalts.

Für Sonntagsarbeit ist ein Zuschlag von 15 Prozent pro Stunde vorgesehen. Am Nachmittag des 24. Dezember und des 31. Dezember sollen die Rettungsdienste grundsätzlich geschlossen bleiben. Müssen sie dennoch aufrechterhalten werden, ist für die Beschäftigten ein entsprechender Ausgleich vorgesehen.

Bezahlte Pausen und psychologische Betreuung

Eine wichtige Neuerung beim Arbeitsschutz betrifft die Ruhezeiten. Nach jeweils zwei Stunden ununterbrochener Überwachung von einem Rettungsturm oder während einer Patrouille besteht Anspruch auf eine bezahlte Pause von 30 Minuten. Diese Pause gilt als effektive Arbeitszeit. Dadurch sollen Hitzebelastung, Ermüdung und nachlassende Aufmerksamkeit reduziert werden.

Die Unternehmen müssen außerdem einen psychologischen Notfalldienst finanzieren. Dieser muss innerhalb der ersten 48 Stunden nach Einsätzen mit besonders hoher emotionaler Belastung aktiviert werden, beispielsweise nach Ertrinkungsfällen, Todesfällen oder besonders traumatischen Rettungseinsätzen. Vorgesehen ist auch eine anschließende Betreuung der betroffenen Mitarbeiter.

Schutz vor Sonne, Hitze und Unwettern

Die Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern verpflichtend Arbeitskleidung mit Sonnenschutzfaktor UPF 50+, breitkrempige Hüte, für den Einsatz im maritimen Umfeld zugelassene polarisierte Sonnenbrillen sowie geeignetes Wassersport-Schuhwerk zur Verfügung stellen.

Bei offiziell festgestellten Episoden mit starkem Calima, Hitzewellen, schwerem Seegang oder anderen widrigen Wetterereignissen müssen die Unternehmen die Dienstpläne anpassen. Die stationäre Überwachung kann in solchen Situationen ausgesetzt werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Bezahlung der Beschäftigten haben darf.

Arbeitsplatz bleibt bei Betreiberwechsel erhalten

Der Tarifvertrag schreibt außerdem die verpflichtende Übernahme der Belegschaft vor, wenn ein öffentlicher Auftrag an ein anderes Unternehmen vergeben wird. Der neue Betreiber muss das vorhandene Personal übernehmen und sowohl die Dauer der Betriebszugehörigkeit als auch bereits erworbene Arbeits- und Gehaltsbedingungen respektieren.

FSC-CCOO bezeichnet den ersten Branchentarifvertrag als historischen Fortschritt für die Anerkennung der Qualifikation, Verantwortung und Risiken der Beschäftigten, die an den Stränden und natürlichen Badezonen der Kanaren für die Sicherheit von Einwohnern und Besuchern sorgen.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

a5b4fdbd62b84ae9a6785db94d32aea8
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten