Opposition fordert sofortige Ausweisung eines Hundestrandes im Süden von Fuerteventura

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Die Oppositionspartei Partido Popular (PP) hat die Gemeinde Pájara auf, noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode mindestens einen Strand auszuweisen, an dem sich Menschen gemeinsam mit ihren Hunden aufhalten dürfen. Nach Angaben der Partei seien die notwendigen Vorarbeiten bereits während der vergangenen Legislaturperiode weitgehend abgeschlossen worden.

In einer Mitteilung vom 31. August 2026 erinnert die PP daran, dass es in der Gemeinde Hunderte Familien sowie zahlreiche Besucher gebe, die gemeinsam mit ihren Hunden an den Strand gehen möchten, ohne dabei Gefahr zu laufen, gegen geltende Vorschriften zu verstoßen.

Gemeindeverordnung bereits geändert

Nach Angaben der PP stand das Strandressort der Gemeinde Pájara in der vergangenen Legislaturperiode unter der Leitung der Partido Popular. Damals sei das Verfahren zur Einrichtung eines für Hunde geeigneten Küstenabschnitts praktisch vollständig vorbereitet worden.

Auf Initiative der PP-Fraktion sei die Gemeindeverordnung entsprechend geändert worden. Artikel 35 der Verordnung lege die besonderen Bedingungen für den Zugang von Hunden zur Küste fest. Darüber hinaus sei eine technische Untersuchung durchgeführt worden, um diejenigen Strandbereiche auszuwählen, die die besten Voraussetzungen zur Nutzung als Hundestrand bieten.

Trotz dieser Vorarbeiten sei das Verfahren nach Darstellung der PP drei Jahre später noch immer nicht abgeschlossen. Die einzige noch ausstehende Aufgabe des Bürgermeisters und seiner Regierungsgruppe bestehe darin, formell festzulegen, welcher der zuvor untersuchten Strände für diesen Zweck ausgewiesen werden soll.

PP kritisiert Untätigkeit der Gemeinde Pájara

Domingo Pérez, Vorsitzender des Ortsverbands der PP in Pájara, kritisiert die aus seiner Sicht bestehende Diskrepanz zwischen dem touristischen Anspruch der Gemeinde und der tatsächlichen Situation.

„Pájara präsentiert sich nach außen als modernes, familienfreundliches und hundefreundliches Reiseziel, aber die Realität der Gemeindeverwaltung sieht ganz anders aus. Die Gemeinde muss noch ihre Hausaufgaben machen und gewährleisten, dass sowohl Einwohner als auch Touristen, die uns besuchen, ihre Freizeit bzw. ihren Urlaub gemeinsam mit ihren Hunden in vollem Umfang genießen können“, erklärte Pérez.

Der PP-Politiker richtet seine Kritik auch an den zuständigen Gemeinderat. Dieser könne möglicherweise der Ansicht sein, dass es nicht notwendig sei, entsprechende Bereiche für die Einwohner einzurichten. Es sei jedoch Aufgabe des Bürgermeisters, die erforderlichen Anweisungen zu erteilen.

„Nicht zwischen Hund und Ordnungswidrigkeit wählen“

Pérez erklärte weiter, es sei für die PP nicht nachvollziehbar, dass die Gemeinde nach drei Jahren noch keinen einzigen Hundestrand ausgewiesen habe. Dadurch würden Menschen vor die Wahl gestellt, entweder „ein Mitglied ihrer Familie zu Hause zu lassen“ oder wegen der fehlenden Regelung möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Die Partido Popular von Pájara fordert die Gemeinde deshalb auf, Verantwortung zu übernehmen und noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode festzulegen, welche Strände beziehungsweise welcher Strand dafür geeignet ist, dass Familien die Küste gemeinsam mit ihren Hunden nutzen können.

Nach Darstellung der PP wäre dafür keine grundlegende Neuregelung mehr erforderlich. Die rechtliche Grundlage sei mit der Änderung der Gemeindeverordnung bereits geschaffen worden, und auch die technische Prüfung möglicher Standorte habe stattgefunden. Offen sei demnach vor allem die endgültige formelle Entscheidung der Gemeindeverwaltung.

Mit ihrer Forderung will die PP erreichen, dass Einwohner und Urlauber künftig einen eindeutig ausgewiesenen Bereich nutzen können, in dem der Aufenthalt mit Hunden unter festgelegten Bedingungen zulässig ist. Damit soll zugleich verhindert werden, dass Hundehalter wegen fehlender entsprechender Angebote auf nicht dafür vorgesehene Strandabschnitte ausweichen und sich dadurch dem Risiko eines Verstoßes gegen die geltenden Vorschriften aussetzen.

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