Guardia Civil beschlagnahmt 10,2 Kilo Haschisch im Hafen Morro Jable im Süden von Fuerteventura

Haschisch-Fähre-Morro-Jable

Beamte der Guardia Civil haben Ende August 2026 im Hafen von Morro Jable im Süden von Fuerteventura einen Mann festgenommen, der mit mehr als zehn Kilogramm mutmaßlichem Haschischpollen nach Gran Canaria reisen wollte. Die Drogen befanden sich in einer Sporttasche, die der Mann beim Betreten der Fähre bei sich hatte. Nach seiner Festnahme wurde er einem Gericht vorgeführt, das seine Einweisung in eine Justizvollzugsanstalt anordnete.

Routinekontrolle im Hafen von Morro Jable

Der Drogenfund erfolgte im Rahmen einer Routinekontrolle, die regelmäßig in den Häfen durchgeführt werden und das Verbringen von Drogen zwischen den Inseln verhindern sollen.

Aus welchen Gründen der Mann mit seiner Sporttasche den Beamten auffiel, gab die Guardia Civil nicht bekannt. Er war zu Fuß ohne Auto unterwegs.

20 Tafeln mit mutmaßlichem Haschischpollen

Bei der Kontrolle der Sporttasche entdeckten die Beamten insgesamt 20 Tafeln einer harzartigen Substanz. Nach Angaben der Guardia Civil handelte es sich mutmaßlich um Haschischpollen.

Die anschließend durchgeführte Wägung ergab ein Gesamtgewicht der sichergestellten Substanz von 10,2 Kilogramm.

Aufgrund dieses Fundes nahmen die Beamten den Mann als mutmaßlichen Täter eines Delikts gegen die öffentliche Gesundheit in Form von Drogenhandel fest. Nach den vorliegenden Informationen wollte der Festgenommene die Drogen von Fuerteventura nach Gran Canaria transportieren.

Gericht ordnet Untersuchungshaft an

Nach Abschluss der entsprechenden polizeilichen Maßnahmen wurde der Festgenommene zusammen mit dem Vernehmungsprotokoll und den Beweismitteln der zuständigen Justizbehörde übergeben.

Das zuständige Gericht ordnete Untersuchungshaft an.

Strafrahmen für Handel mit Cannabis in Spanien

Das spanischen Strafgesetzbuch (Código Penal) sieht für den Handel mit Cannabisprodukten zwischen einem bis drei Jahren Freiheitsstrafe sowie zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe des Einfachen bis Doppelten des Wertes der Drogen. Cannabis gilt als Substanz, die rechtlich nicht als schwer gesundheitsgefährdend gilt.

Bei erschwerenden Umständen kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Das gilt z.B. dann, wenn der Drogenhandel im Rahmen einer Kriminellen Vereinigung erfolgt. Dann steigt das Strafmaß auf 4,5 bis 10 Jahre. Anführer einer Drogenhändlervereinigung müssen sogar mit 12 bis 18 Jahren rechnen.

Für die konkrete Strafzumessung spielen unter anderem Menge und Umstände des Drogenhandels eine Rolle.

Guardia Civil beschlagnahmt 10,2 Kilo Haschisch im Hafen Morro Jable im Süden von Fuerteventura

Beamte der Guardia Civil haben Ende August 2026 im Hafen von Morro Jable im Süden von Fuerteventura einen Mann festgenommen, der mit mehr als zehn Kilogramm mutmaßlichem Haschischpollen nach Gran Canaria reisen wollte. Die Drogen befanden sich in einer Sporttasche, die der Mann beim Betreten der Fähre bei sich hatte. Nach seiner Festnahme wurde er einem Gericht vorgeführt, das seine Einweisung in eine Justizvollzugsanstalt anordnete.

Routinekontrolle im Hafen von Morro Jable

Der Drogenfund erfolgte im Rahmen einer Routinekontrolle, die regelmäßig in den Häfen durchgeführt werden und das Verbringen von Drogen zwischen den Inseln verhindern sollen.

Aus welchen Gründen der Mann mit seiner Sporttasche den Beamten auffiel, gab die Guardia Civil nicht bekannt. Er war zu Fuß ohne Auto unterwegs.

20 Tafeln mit mutmaßlichem Haschischpollen

Bei der Kontrolle der Sporttasche entdeckten die Beamten insgesamt 20 Tafeln einer harzartigen Substanz. Nach Angaben der Guardia Civil handelte es sich mutmaßlich um Haschischpollen.

Die anschließend durchgeführte Wägung ergab ein Gesamtgewicht der sichergestellten Substanz von 10,2 Kilogramm.

Aufgrund dieses Fundes nahmen die Beamten den Mann als mutmaßlichen Täter eines Delikts gegen die öffentliche Gesundheit in Form von Drogenhandel fest. Nach den vorliegenden Informationen wollte der Festgenommene die Drogen von Fuerteventura nach Gran Canaria transportieren.

Gericht ordnet Untersuchungshaft an

Nach Abschluss der entsprechenden polizeilichen Maßnahmen wurde der Festgenommene zusammen mit dem Vernehmungsprotokoll und den Beweismitteln der zuständigen Justizbehörde übergeben.

Das zuständige Gericht ordnete Untersuchungshaft an.

Strafrahmen für Handel mit Cannabis in Spanien

Das spanischen Strafgesetzbuch (Código Penal) sieht für den Handel mit Cannabisprodukten zwischen einem bis drei Jahren Freiheitsstrafe sowie zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe des Einfachen bis Doppelten des Wertes der Drogen. Cannabis gilt als Substanz, die rechtlich nicht als schwer gesundheitsgefährdend gilt.

Bei erschwerenden Umständen kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Das gilt z.B. dann, wenn der Drogenhandel im Rahmen einer Kriminellen Vereinigung erfolgt. Dann steigt das Strafmaß auf 4,5 bis 10 Jahre. Anführer einer Drogenhändlervereinigung müssen sogar mit 12 bis 18 Jahren rechnen.

Für die konkrete Strafzumessung spielen unter anderem Menge und Umstände des Drogenhandels eine Rolle.

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