Nach Calima auf Fuerteventura: Verschmutzte Autos können Bußgelder nach sich ziehen

Auto_Calima

Auf Fuerteventura gehören mit Saharastaub bedeckte Autos nach einer kräftigen Calima zum gewohnten Straßenbild. Doch bevor man sich mit einem stark verschmutzten Fahrzeug auf den Weg macht, sollte zumindest an einigen Stellen zum Lappen oder zum Wasserschlauch gegriffen werden. Denn nicht die schmutzige Karosserie ist das Problem, sondern Verschmutzungen, die die Sicht oder die Erkennbarkeit wichtiger Fahrzeugteile beeinträchtigen.

Das gilt keineswegs nur nach einer Calima. Die entsprechenden Vorschriften gelten unabhängig davon, ob Saharastaub, Schlamm, gewöhnlicher Straßenstaub oder andere Verschmutzungen die Ursache sind.

Freie Sicht durch die Scheiben vorgeschrieben

Artikel 19 der spanischen Straßenverkehrsordnung, des „Reglamento General de Circulación“, schreibt vor, dass die Glasflächen eines Fahrzeugs dem Fahrer jederzeit eine klare Sicht auf die gesamte Straße ermöglichen müssen.

Auch die spanische Verkehrsbehörde DGT weist regelmäßig darauf hin, wie wichtig eine saubere Windschutzscheibe für die Verkehrssicherheit ist. Verschmutzungen können die Sicht erheblich beeinträchtigen, insbesondere wenn zusätzlich Regen, Gegenlicht oder Dunkelheit hinzukommen.

Eine bestimmte pauschale „Calima-Strafe“ gibt es nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob der Zustand des Fahrzeugs gegen die allgemeinen Verkehrsvorschriften verstößt. Wer lediglich eine Staubschicht auf Motorhaube, Dach oder Türen spazieren fährt, muss deshalb nicht automatisch mit einem Bußgeld rechnen.

Anders sieht es aus, wenn der Saharastaub die Sicht durch die Windschutzscheibe oder andere für die Sicht erforderliche Flächen beeinträchtigt. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass er das Fahrzeug unter ausreichenden Sichtbedingungen führen kann.

200 Euro bei unlesbarem Kennzeichen

Besonders eindeutig ist die Regelung bei den Nummernschildern. Nach Angaben der spanischen Verkehrsbehörde DGT muss der Fahrer vor jedem Fahrtantritt überprüfen, dass die Lesbarkeit der Kennzeichen nicht durch Schmutz oder Ähnliches verhindert oder erschwert wird.

Ein nicht lesbares Kennzeichen stellt nach Angaben der DGT einen schweren Verkehrsverstoß dar. Dafür werden 200 Euro fällig; Punkte vom Führerschein werden jedoch nicht abgezogen.

Davon zu unterscheiden ist eine vorsätzliche Manipulation des Kennzeichens, mit der eine Identifizierung verhindert werden soll. Dies wird mit 6.000 Euro Bußgeld und dem Abzug von sechs Punkten geahndet. Ein durch Calima oder Schlamm verschmutztes Nummernschild ist mit einer solchen vorsätzlichen Manipulation natürlich nicht unbedingt gleichzusetzen. Wenn der Fahrer allerdings auch Tage nach Regen oder Calima immer noch mit einem unkenntlichen Kennzeichen unterwegs ist, könnte die Polizei im Unterlassen der Reinigung sehr wohl einen Vorsatz erkennen.

Auch Scheinwerfer, Rückleuchten und andere Beleuchtungseinrichtungen sollten von einer starken Staubschicht befreit werden. Die DGT weist ausdrücklich darauf hin, dass die Leuchten eines Fahrzeugs sauber gehalten werden müssen.

Regeln gelten auch für Mietwagen auf Fuerteventura

Die Vorschriften sind auch für Urlauber relevant, die auf Fuerteventura mit einem Mietwagen unterwegs sind. Dass das Fahrzeug einer Autovermietung gehört, entbindet den Fahrer nicht von seinen Pflichten.

Die DGT stellt ausdrücklich klar, dass Verkehrsverstöße grundsätzlich der Person zugerechnet werden, die sie begeht. Zudem muss der Fahrer überprüfen, dass die Kennzeichen des von ihm gefahrenen Fahrzeugs lesbar sind. Für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist es daher unerheblich, ob es sich um das eigene Auto oder um einen Mietwagen handelt.

Auch bei einem Mietwagen sollte man nach einer starken Calima deshalb vor Fahrtantritt zumindest Windschutzscheibe, weitere für die Sicht relevante Scheiben, Spiegel, Kennzeichen sowie die Beleuchtung kontrollieren und bei Bedarf reinigen.

Calima bedeutet nicht automatisch Autowäsche

Die Vorschriften bedeuten allerdings nicht, dass nach jeder Calima sofort das komplette Fahrzeug gewaschen werden muss. Eine staubige Motorhaube oder ein schmutziges Dach sind für sich genommen kein Grund für ein Bußgeld.

Entscheidend sind die Bereiche, die für Sicht, Erkennbarkeit und Verkehrssicherheit erforderlich sind. Das gilt auf Fuerteventura nach einer Calima genauso wie nach einer Fahrt durch starken Staub oder bei jeder anderen starken Verschmutzung des Fahrzeugs.

Beim Entfernen des feinen Saharastaubs empfiehlt es sich außerdem, diesen nicht trocken über Lack oder Scheiben zu reiben. Die feinen mineralischen Partikel können Kratzer verursachen. Sinnvoller ist es, den Staub zunächst mit ausreichend Wasser abzuspülen und erst anschließend das Fahrzeug gründlicher zu reinigen.

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