Radfahrer gehören auf Fuerteventuras Landstraßen zum alltäglichen Straßenbild. Besonders auf beliebten Routen kommt es dabei immer wieder zu Konflikten zwischen Radfahrern und Autofahrern. Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob zwei Radfahrer nebeneinander fahren dürfen. Ebenso herrscht Unsicherheit darüber, wie Radfahrer korrekt überholt werden müssen und ob Autofahrer dafür eine durchgezogene Mittellinie überfahren dürfen.
Die spanischen Verkehrsregeln geben darauf klare Antworten. Zum 1. Oktober 2026 treten zudem Änderungen in Kraft, die den Schutz von Radfahrern weiter verstärken.
Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren?
Grundsätzlich ja. Die spanische Straßenverkehrsordnung erlaubt ausdrücklich, dass Radfahrer zu zweit nebeneinander fahren.
Nach der ab 1. Oktober 2026 geltenden Fassung von Artikel 36 des Reglamento General de Circulación dürfen Radfahrer auf einem befahrbaren und ausreichend breiten Seitenstreifen zu zweit nebeneinander fahren. Existiert kein geeigneter Seitenstreifen, dürfen sie ebenfalls zu zweit nebeneinander den unbedingt erforderlichen Teil der Fahrbahn benutzen.
Allerdings gilt diese Erlaubnis nicht uneingeschränkt. Die Radfahrer müssen hintereinander fahren, wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern, wenn sie den Verkehrsfluss beeinträchtigen sowie zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Auch bei Wetterbedingungen, welche die Sicht deutlich einschränken, müssen sie hintereinander fahren.
Die häufig vertretene Auffassung, Radfahrer müssten auf spanischen Landstraßen grundsätzlich immer hintereinander fahren, ist daher falsch.
Radfahrer müssen grundsätzlich den Seitenstreifen benutzen
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Radfahrer grundsätzlich auf dem rechten Seitenstreifen fahren, sofern dieser befahrbar und ausreichend breit ist. Ist kein geeigneter Seitenstreifen vorhanden, dürfen sie den unbedingt erforderlichen Teil der Fahrbahn benutzen.
Eine weitere Ausnahme gibt es bei längeren kurvigen Gefällestrecken. Wenn es die Sicherheit erlaubt, dürfen Radfahrer dort den Seitenstreifen verlassen und den erforderlichen rechten Teil der Fahrbahn benutzen. Auf Autovías gilt diese Ausnahme nicht.
Mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen
Besonders wichtig für Autofahrer ist der vorgeschriebene Sicherheitsabstand.
Beim Überholen eines Radfahrers oder einer Gruppe von Radfahrern muss ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Dazu muss der Autofahrer gegebenenfalls teilweise oder vollständig den Fahrstreifen des Gegenverkehrs benutzen.
Verfügt die Straße in derselben Fahrtrichtung über mehr als einen Fahrstreifen, reicht ein Abstand von 1,5 Metern allein nicht aus. In diesem Fall muss der Autofahrer zum Überholen vollständig auf den benachbarten Fahrstreifen wechseln.
Radfahrer, die als Gruppe unterwegs sind, gelten bei einem Überholvorgang als eine einzige mobile Einheit.
Darf man zum Überholen eine durchgezogene Linie überfahren?
Auch diese Frage beantwortet die spanische Straßenverkehrsordnung eindeutig: Unter bestimmten Voraussetzungen ja.
Artikel 88 des Reglamento General de Circulación erlaubt ausdrücklich, Radfahrer auch auf einem Straßenabschnitt zu überholen, auf dem ansonsten ein Überholverbot gilt. Dafür darf auch der für den Gegenverkehr bestimmte Teil der Fahrbahn benutzt werden. Voraussetzung ist allerdings immer, dass das Manöver ohne Gefahr für die Radfahrer, den Gegenverkehr oder andere Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden kann.
Das bedeutet allerdings auch: Kommt Gegenverkehr oder ist die Strecke beispielsweise wegen einer Kurve oder Kuppe nicht ausreichend einsehbar, muss der Autofahrer hinter den Radfahrern bleiben und warten, bis ein sicheres Überholen möglich ist.
Auch entgegenkommende Radfahrer dürfen durch das Überholmanöver weder gefährdet noch behindert werden.
Tempo runter beim Überholen!
Eine besonders wichtige Änderung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Wer auf einer Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Radfahrer überholen möchte, muss bereits vor Beginn des Überholvorgangs seine Geschwindigkeit reduzieren. Während des gesamten Überholvorgangs muss die Geschwindigkeit mindestens 20 km/h unter der auf diesem Straßenabschnitt geltenden Höchstgeschwindigkeit liegen.
Gilt beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, darf ein Radfahrer mit höchstens 70 km/h überholt werden.
Die bisher häufig praktizierte Methode, zum möglichst schnellen Abschluss des Überholvorgangs zu beschleunigen, widerspricht damit ab dem 1. Oktober 2026 ausdrücklich der Straßenverkehrsordnung.
Helmpflicht auf Fuerteventuras Landstraßen
Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften besteht für Radfahrer grundsätzlich Helmpflicht. Zum 1. Oktober 2026 werden die bisher bestehenden Ausnahmen gestrichen. Der Helm muss zugelassen beziehungsweise nach den geltenden Vorschriften zertifiziert und ordnungsgemäß geschlossen sein.
Wer nachts oder bei deutlich eingeschränkter Sicht auf einer Landstraße mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss außerdem mindestens ein leuchtendes oder reflektierendes Element tragen, das aus mindestens 150 Metern Entfernung sichtbar ist.
Radfahrer haben in der Gruppe besondere Rechte
Auch an Kreuzungen und Kreisverkehren ist die Rechtslage für Gruppen von Radfahrern von Bedeutung. Wenn der erste Radfahrer einer Gruppe bereits mit dem Überqueren einer Kreuzung begonnen hat oder in einen Kreisverkehr eingefahren ist, haben die Radfahrer der Gruppe gegenüber anderen Fahrzeugen Vorrang.
Autofahrer sollten deshalb eine zusammengehörende Gruppe von Radfahrern nicht als einzelne voneinander unabhängige Verkehrsteilnehmer betrachten.
Rücksichtnahme ist auf beiden Seiten erforderlich
Gerade auf den teilweise schmalen und kurvenreichen Straßen von Fuerteventura müssen Autofahrer unter Umständen einiges an Geduld beweisen, bevor ein gefahrloses Überholen von Radfahrern möglich ist.
Dass zwei Radfahrer nebeneinander fahren, stellt dabei nicht automatisch einen Verkehrsverstoß dar. Ebenso wenig verbietet eine durchgezogene Mittellinie grundsätzlich das Überholen eines Radfahrers.
Entscheidend ist vielmehr, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein sicheres Überholmanöver erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere ausreichende Sicht, mindestens 1,5 Meter Seitenabstand und die Vermeidung jeglicher Gefährdung des Gegenverkehrs. Ab dem 1. Oktober 2026 kommen die vorgeschriebene Reduzierung der Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h gegenüber dem Tempolimit und ein Mindestabstand von fünf Metern beim Hinterherfahren hinzu.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere das spanische Reglamento General de Circulación, Real Decreto 1428/2003, sowie dessen Änderung durch Real Decreto 518/2026 vom 24. Juni 2026. Die neuen Vorschriften treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
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