Die Küstenwache der Guardia Civil hat südlich von Gran Canaria eine sogenannte Narcolancha, ein hochmotorisiertes Festrumpfschlauchboot, mit mehr als drei Tonnen Kokain abgefangen. An Bord des Schnellbootes befanden sich 139 Ballen mit insgesamt 3.360 Kilogramm Kokain. Die fünf Besatzungsmitglieder im Alter zwischen 21 und 41 Jahren wurden nach einer Verfolgungsjagd auf See festgenommen.
Besonders brisant ist die schwere Bewaffnung der mutmaßlichen Drogenschmuggler. Die Guardia Civil stellte auf dem Boot ein Sturmgewehr und ein leichtes Maschinengewehr sicher. Nach Angaben der Ermittler sollten die Waffen offenbar dazu dienen, die wertvolle Ladung gegen Überfälle konkurrierender krimineller Organisationen zu schützen. Hinweise darauf, dass die Besatzung die Waffen während der Verfolgung gegen die Beamten der Guardia Civil eingesetzt oder auf diese geschossen hätte, gibt es bislang nicht.
Sturmgewehr und Maschinengewehr gelten als Kriegswaffen
Bei der Bewaffnung handelt es sich nicht um gewöhnliche erlaubnispflichtige Schusswaffen. Das spanische Waffenrecht stuft automatische Schusswaffen grundsätzlich als Kriegswaffen ein. Auch Gewehre in bestimmten militärischen Kalibern wie 5,56 x 45, 7,62 x 39 oder 7,62 x 51 NATO fallen darunter. Der Erwerb, Besitz und Gebrauch solcher Kriegswaffen durch Privatpersonen ist strafbar.
Flucht vor der Guardia Civil
Die Narcolancha wurde rund 70 Seemeilen südlich von Gran Canaria entdeckt. Als die Beamten der Küstenwache der Guardia Civil das verdächtige Boot stoppen wollten, versuchte dessen Besatzung mit Ausweichmanövern zu entkommen. Nach einer Verfolgungsjagd gelang es den Beamten schließlich, das Schnellboot zu stoppen und die fünf Männer festzunehmen.
Den Festgenommenen werden Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, Widerstand, illegaler Waffenbesitz und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen.
Kokain dürfte auf hoher See übernommen worden sein
Dass eine solche Narcolancha die 3,36 Tonnen Kokain direkt von Südamerika bis zu den Kanaren transportiert hat, ist äußerst unwahrscheinlich. Die Schnellboote verfügen nicht über die notwendige Reichweite und benötigen auf längeren Fahrten regelmäßig Treibstoff, Wasser und Lebensmittel. Die spanischen Sicherheitsbehörden haben bei vergleichbaren Fällen festgestellt, dass solche Boote auf dem Atlantik von anderen Schiffen versorgt werden.
Typisch für die sogenannte Atlantikroute ist außerdem die Übergabe des Kokains von größeren Mutterschiffen auf kleinere schnelle Boote. Bei einer 2025 aufgedeckten Organisation wurden beispielsweise Narcolanchas eingesetzt, die ihre Drogen auf hoher See von Mutterschiffen übernahmen und anschließend zu den Kanaren transportierten. Dabei gab es eine eigene Infrastruktur zur Betankung der Schnellboote. Die Ermittlungen führten damals unter anderem zu Durchsuchungen auf Fuerteventura.
Auch im aktuellen Fall muss daher zumindest eine weitere logistische Struktur existiert haben, etwa ein Mutterschiff, von dem das Kokain übernommen wurde, oder Versorgungsboote für Treibstoff und Proviant. Aus den bisher veröffentlichten Informationen geht allerdings nicht hervor, wo die 139 Kokainballen übernommen wurden.
Mehrjährige Haftstrafen drohen
Für Kokainhandel sieht Artikel 368 des spanischen Strafgesetzbuches grundsätzlich drei bis sechs Jahre Gefängnis vor, da Kokain zu den Substanzen gerechnet wird, die schwere Gesundheitsschäden verursachen.
Wird der Drogenhandel im Rahmen einer kriminellen Organisation begangen, ist dies straferschwerend.
Für den Widerstand kommen noch drei Monate bis ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von sechs bis 18 Monaten hinzu.
Für den illegalen Waffenbesitz sieht das spanische Strafgesetzbuch (código penal) eine Gefängnisstrafe von 1 bis 3 Jahren vor.
Wenn das Gericht das Strafmaß voll ausschöpft, könnte de Drogenschmugglern also eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren drohen.
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