Ausschreibung für Fährverbindung zwischen Fuerteventura und Spanien bleibt vakant

Fähre-Trasmediterranea

Das spanische Ministerium für Verkehr und nachhaltige Mobilität hat die Ausschreibung für eine staatlich geförderte Fährverbindung zwischen dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln für gescheitert erklärt. Innerhalb der festgelegten Frist hatte keine einzige Reederei ein Angebot eingereicht. Die ausgeschriebene Verbindung sollte neben den Hauptinseln Gran Canaria und Teneriffa auch Fuerteventura, Lanzarote und La Palma direkt ansteuern.

Die Ausschreibung hatte einen wirtschaftlichen Ausgleich von 3.042.000 Euro für die Zeit vom 01. Dezember 2026 bis zum 30. November 2027 vorgesehen.

Wöchentliche Fährverbindung mit fünf Kanarischen Inseln geplant

Die Ausschreibung sah eine regelmäßige Fährverbindung für Passagiere und Fahrzeuge zwischen dem spanischen Festland und den Kanaren vor. Die Reederei hätte mindestens eine vollständige Hin- und Rückfahrt pro Woche durchführen müssen.

Als Ausgangshafen auf dem Festland standen Cádiz und Huelva zur Auswahl. Die Reedereien hätten selbst entscheiden können, von welchem der beiden Häfen sie die Verbindung anbieten wollten.

Unabhängig vom gewählten Ausgangshafen waren Zwischenstopps in Las Palmas de Gran Canaria und Santa Cruz de Tenerife vorgeschrieben. Darüber hinaus musste jeweils ein Hafen auf Fuerteventura, Lanzarote und La Palma angelaufen werden.

Welche Häfen auf diesen drei Inseln konkret genutzt werden sollten, war in den Ausschreibungsunterlagen nicht festgelegt.

Eine weitere Bedingung war, dass die gesamte Route mit demselben Schiff bedient werden musste, sodass die Kunden nicht umsteigen müssen. Die Aufteilung der einzelnen Streckenabschnitte auf mehrere Schiffe war nicht vorgesehen.

Zusätzlich hätte die beauftragte Reederei bei Bedarf weitere Fahrten anbieten müssen. Solche Verstärkungen hätte die spanische Generaldirektion für die Handelsmarine (Dirección General de la Marina Mercante) insbesondere während der Weihnachtsferien, der Sommerferien und der Osterwoche sowie in anderen Zeiten mit besonders hoher Nachfrage anordnen können.

Staatliche Vorgaben für Kapazitäten und Ausstattung

Die ausgeschriebene Verbindung sollte als verpflichtender öffentlicher Dienst (Obligaciones de Servicio Público, OSP) betrieben werden.

Solche Verpflichtungen ermöglichen es dem Staat, bestimmte Bedingungen für Verkehrsverbindungen festzulegen, die als besonders wichtig für das öffentliche Interesse gelten.

Dazu gehören unter anderem Mindestfrequenzen, vorgeschriebene Zwischenstopps, Transportkapazitäten und Höchstpreise für Passagiere und Fahrzeuge.

Die Fährverbindung sollte ganzjährig angeboten werden. Die Reederei hätte die Kontinuität des Dienstes und die Verfügbarkeit von Plätzen unabhängig von der jeweiligen Nachfrage gewährleisten müssen.

Für die eingesetzten Schiffe waren mindestens 400 Passagierplätze mit Unterbringung in Kabinen sowie Kapazitäten für mindestens 170 Fahrzeuge vorgeschrieben.

Darüber hinaus mussten die Schiffe bestimmte Anforderungen an Sicherheit, Barrierefreiheit und Dienstleistungen an Bord erfüllen.

Zu den vorgeschriebenen Leistungen gehörten eine Betreuung der Passagiere während der gesamten Überfahrt, eine medizinische Versorgung an Bord, kostenloses WLAN sowie geeignete Bereiche für die Mitnahme von Haustieren.

Höchstpreise für Passagiere und Fahrzeuge

Die Ausschreibungsunterlagen legten auch die maximal zulässigen Ticketpreise fest. Dabei wurde zwischen verschiedenen Altersgruppen und Unterbringungsarten unterschieden.

Für Passagiere zwischen 31 und 59 Jahren lag der Höchstpreis bei 440 Euro für einen Kabinenplatz und 282 Euro für andere Unterbringungsarten.

Für Reisende zwischen 12 und 30 Jahren sowie für Personen ab 60 Jahren waren maximal 352 Euro für einen Kabinenplatz und 225,60 Euro für andere Unterbringungsarten vorgesehen.

Für Kinder unter 12 Jahren betrugen die Höchstpreise 220 Euro beziehungsweise 141 Euro.

Die Mitnahme eines Fahrzeugs durfte maximal 235 Euro kosten.

Die Reedereien hätten niedrigere Preise anbieten dürfen. Die festgelegten Höchstbeträge mussten sämtliche anwendbaren Preisbestandteile und Gebühren vor der Berücksichtigung möglicher Ermäßigungen enthalten.

Staatliche Ausgleichszahlung von rund drei Millionen Euro

Das Ausschreibungsbudget von 3.042.000 Euro war nicht zur Finanzierung der gesamten Fährverbindung vorgesehen, sondern sollte das erwartete wirtschaftliche Defizit des Betriebs während der zwölfmonatigen Vertragslaufzeit ausgleichen.

Nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung in den Ausschreibungsunterlagen rechnete die Verwaltung mit jährlichen Einnahmen von rund 30,03 Millionen Euro.

Diese sollten aus dem Transport von Passagieren, Fahrzeugen und Fracht sowie aus Dienstleistungen an Bord stammen.

Demgegenüber standen geschätzte jährliche Betriebskosten von 31,20 Millionen Euro.

Zusätzlich berücksichtigte die Verwaltung einen kalkulatorischen Unternehmensgewinn von sechs Prozent, was rund 1,87 Millionen Euro entsprach.

Aus der Differenz zwischen den erwarteten Einnahmen und den einschließlich des kalkulierten Gewinns angesetzten Kosten ergab sich ein staatlicher Ausgleichsbedarf von rund 3,04 Millionen Euro.

Mit diesem Betrag wurde die Ausschreibung veröffentlicht, auf die sich letztlich keine Reederei beworben hat.

Bestehende Fährverbindungen sollen weiterlaufen

Trotz der gescheiterten Ausschreibung versicherte das spanische Verkehrsministerium am 26. Oktober 2026, dass die bestehenden gemeinwirtschaftlichen Fährverbindungen zwischen dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln weiterhin regulär betrieben werden.

Konkret nannte das Ministerium die Verbindungen von Huelva über Las Palmas de Gran Canaria nach Santa Cruz de Tenerife sowie von Cádiz über Las Palmas de Gran Canaria nach Santa Cruz de Tenerife.

Das Ministerium bekräftigte seine Absicht, die Seeverbindungen zwischen dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln zu stärken.

Insbesondere bei Verkehrsverbindungen, die für den territorialen Zusammenhalt und die Mobilität der Bevölkerung als strategisch wichtig angesehen werden, soll die maritime Erreichbarkeit gewährleistet bleiben.

Nach Angaben des Ministeriums werden die notwendigen administrativen Maßnahmen geprüft, um die entsprechenden Verbindungen aufrechtzuerhalten.

Welche konkreten Schritte nach dem Scheitern der Ausschreibung folgen sollen, ist allerdings noch offen.

Das Verkehrsministerium machte bislang keine Angaben dazu, ob eine neue Ausschreibung veröffentlicht werden soll oder ob die ursprünglichen Vertragsbedingungen verändert werden könnten.

Damit bleibt vorerst ungeklärt, ob und unter welchen Bedingungen die geplante regelmäßige Fährverbindung mit Zwischenstopp auf Fuerteventura zustande kommen wird.

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