Die kanarische Regierung hat grünes Licht für den Bau des neuen Justizgebäudes in Fuerteventuras Hauptstadt gegeben, obwohl die Gemeindeverwaltung von Puerto del Rosario das Projekt wegen Verstößen gegen die kommunale Bauleitplanung abgelehnt hatte.
Mit einem Dekret vom 26.10.2026, das vom Regierungsrat für Raumordnung, Manuel Miranda, und dem Vizepräsidenten der kanarischen Regierung, Manuel Domínguez, unterzeichnet wurde, hat die Regionalregierung den Konflikt zugunsten der Durchführung des Bauvorhabens entschieden.
Damit kann das von der Generaldirektion für die Beziehungen zur Justizverwaltung (Dirección General de Relaciones con la Administración de Justicia) vorangetriebene Projekt fortgesetzt werden. Allerdings müssen dabei die Auflagen der Inselregierung von Fuerteventura (Cabildo) sowie der zuständigen staatlichen Luftfahrtbehörden eingehalten werden.
Gemeinde sieht Verstöße gegen die Bauleitplanung
Die Gemeinde Puerto del Rosario hatte sich mit einem Dekret der Abteilung für kommunale Bauarbeiten, Städtebau und Planung vom 09.01.2026 gegen das Vorhaben ausgesprochen. Darin stellte sie fest, dass das Projekt nicht mit den geltenden städtebaulichen Vorschriften vereinbar sei.
Nach Auffassung der Gemeinde soll das Gebäude auf zwei Grundstücken mit unterschiedlichen planungsrechtlichen Nutzungsbestimmungen errichtet werden. Während eines für Verwaltungszwecke vorgesehen ist, ist das andere als Freifläche ausgewiesen.
Die vorgesehene Bebauung berücksichtigt nach Angaben der Gemeinde nicht die im allgemeinen Flächennutzungsplan (Plan General de Ordenación, PGO) festgelegten Grundstücksgrenzen.
Darüber hinaus beanstandete die Gemeinde die geplante Anlage einer neuen Straße neben einem nordwestlich angrenzenden Grundstück, das ebenfalls für Verwaltungszwecke vorgesehen ist. Diese Straße ist im geltenden Bebauungsplan nicht vorgesehen.
Die kommunale Bauordnung schreibt außerdem vor, dass sich ein Bauvorhaben auf ein einziges Grundstück beziehen muss. Ein Nachweis über die Zusammenlegung der betroffenen Grundstücke wurde nach Darstellung der Gemeinde nicht vorgelegt.
Aus diesen Gründen stellte die Gemeindeverwaltung fest, dass das Projekt nicht mit dem geltenden Städtebaurecht vereinbar sei.
Neues Justizgebäude soll Gerichte und Justizdienste zusammenführen
Das neue Justizgebäude ist auf den Grundstücken AD-013, das für Verwaltungszwecke ausgewiesen ist, und EL-010, das als Freifläche vorgesehen ist, geplant.
Die Grundstücke befinden sich zwischen der Avenida Eustaquio Juan Santana Gil, die früher Avenida Juan de Bethencourt hieß, sowie den Straßen Antonio Espinosa und Lucha Canaria.
Im allgemeinen Flächennutzungsplan von Puerto del Rosario sind die Flächen als bereits erschlossenes städtisches Bauland ausgewiesen.
Das Bauvorhaben umfasst neben dem eigentlichen Justizgebäude auch die Gestaltung der Außenanlagen und die erforderlichen Infrastrukturen zur Anbindung an das bestehende städtische Umfeld.
Ziel ist es, die bislang auf verschiedene Gebäude verteilten Gerichte und Justizdienste an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen.
Nach Angaben der kanarischen Regierung soll dies die Koordination zwischen den verschiedenen Einrichtungen verbessern, eine effizientere Nutzung der Räumlichkeiten ermöglichen und den Bürgern und Angestellten den Zugang zur Justizverwaltung erleichtern.
Cabildo von Fuerteventura stimmt unter Auflagen zu
Die Entscheidung der kanarischen Regierung stützt sich unter anderem auf Stellungnahmen der Straßenbauabteilung des Cabildo von Fuerteventura, der staatlichen Luftsicherheitsbehörde (Agencia Estatal de Seguridad Aérea, AESA) und der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (Dirección General de Aviación Civil).
Die Straßenbauabteilung des Cabildo hatte das Projekt mit Stellungnahmen vom 09.06.2026 und 06.10.2026 grundsätzlich positiv bewertet. Allerdings wurden verschiedene Bedingungen für Arbeiten festgelegt, die Auswirkungen auf die Inselstraße FV-10 haben.
Nach Einschätzung des Cabildo verbessert das Vorhaben die bestehenden Verhältnisse, da unter anderem Maßnahmen zur Entwässerung, neue Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsschilder, zusätzliche Bordsteine sowie Verbesserungen an den Versorgungsleitungen vorgesehen sind.
Das Cabildo verlangt jedoch, dass die geplante Straßenbeschilderung überwacht wird und bei der Durchführung der Bauarbeiten besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Die FV-10 muss während der Arbeiten weiterhin für den Verkehr zur Verfügung stehen.
Zu den konkreten Auflagen gehört, dass der Beginn der Bauarbeiten mindestens drei Werktage im Voraus angekündigt werden muss. Gräben, die die Fahrbahn betreffen, dürfen außerdem nur abschnittsweise angelegt werden.
Luftfahrtbehörden genehmigen Gebäude und Baukräne
Auch die staatliche Luftsicherheitsbehörde AESA hat dem Vorhaben zugestimmt.
Am 20.05.2026 genehmigte sie sowohl die Errichtung des Justizgebäudes als auch den Einsatz eines Turmdrehkrans und eines Mobilkrans.
Die Behörde stellte fest, dass die Grundstücke innerhalb des Bereichs liegen, für den aufgrund der Nähe zum Flughafen von Fuerteventura besondere luftfahrtrechtliche Höhenbeschränkungen gelten.
Nach ihrer Prüfung verstoßen weder das geplante Gebäude noch die vorgesehenen Baugeräte gegen diese Beschränkungen. Voraussetzung ist allerdings, dass die festgelegten maximalen Höhen für das Gebäude und die Kräne eingehalten werden.
Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gab am 16.09.2026 ebenfalls eine positive Stellungnahme ab. Sie verlangte, dass die Planungsunterlagen eine Karte der luftfahrtrechtlichen Beschränkungsflächen sowie die erforderlichen Bestimmungen zu deren Einhaltung enthalten.
Laut dem Dekret der kanarischen Regierung wurden diese Unterlagen bereits in das Projekt aufgenommen.
Darüber hinaus gab die Generaldirektion für Raumordnung und territorialen Zusammenhalt (Dirección General de Ordenación del Territorio y Cohesión Territorial) am 02.10.2026 und 07.10.2026 positive technische und rechtliche Stellungnahmen ab.
Flächennutzungsplan von Puerto del Rosario soll geändert werden
Mit ihrer Entscheidung erlaubt die kanarische Regierung ausdrücklich die Umsetzung des Bauprojekts auf den beiden vorgesehenen Grundstücken, obwohl die Gemeinde Puerto del Rosario erhebliche planungsrechtliche Einwände erhoben hatte.
Gleichzeitig ordnet die Regionalregierung an, dass ein Verfahren zur Änderung des allgemeinen Flächennutzungsplans von Puerto del Rosario eingeleitet wird.
Dadurch sollen die städtebaulichen Festsetzungen angepasst werden, soweit dies für die Umsetzung des Justizprojekts erforderlich ist.
Die Entscheidung bedeutet somit, dass das Bauvorhaben trotz der ablehnenden Haltung der Gemeinde weitergeführt werden darf. Die erforderliche Anpassung der kommunalen Bauleitplanung soll parallel erfolgen.
Gegen das Dekret kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der kanarischen Regierung eingelegt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten unmittelbar eine verwaltungsgerichtliche Klage beim Obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln (Tribunal Superior de Justicia de Canarias) einzureichen.
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