Einreise nach Fuerteventura – welche Dokumente, welchen Test muss man vorlegen?

Einreisebestimmungen fuer Fuerteventura
Einreise nach Fuerteventura – welche Dokumente, welchen Test muss man vorlegen? 4

ACHTUNG: ab 07.06.21 gelten für Spanien und somit auch für Fuerteventura und die Kanaren neue Einreisebestimmungen, die wir unter folgendem Link für Euch zusammengestellt haben:

Einreisebestimmungen für Spanien (neu ab 07.06.2021)

Erstellt am 18.03.2021, aktualisiert 31.05.2021, unverändert gültig einschließlich 06.06.2021

Seit man nach dem monatelangen Shutdown in 2020 wieder nach Fuerteventura reisen durfte, gab es unzählige Änderungen der Einreisebestimmungen. In diesem Artikel erklären wir Euch, welche Dokumente Ihr bei der Einreise vorlegen müsst und welche Testpflicht besteht

Eins vorweg: Reisen zu Coronazeiten ist kein Hexenwerk. Es ist zwar etwas mehr Anmelderei und Testerei dabei, aber es geht.

Alles was bei der Einreise nach Fuerteventura vorliegen muss:

Wir betrachten hier den Standardfall, Einreise eines Europäers aus Europa z.B. Deutschland nach Fuerteventura:

  • gültiger Pass oder Personalausweis des Einreisenden
  • QR- Code via Spain Travel Health
  • negativer PCR Test

Alle Einzelheiten zum Erstellen des QR-Code sowie den Einzelheiten zum Test auf eine aktive Infektion mit Covid-19 geben wir im Folgenden.

QR- Code – Spain Travel Health

Bereits seit dem 01.07.2020 müssen ALLE Personen, also auch Kinder und Babys, bei der Einreise nach Spanien und damit natürlich auch nach Fuerteventura einen QR-Code vorlegen, wenn sie aus einem anderen Land als Spanien einreisen.

Man erhält diesen QR-Code durch das Ausfüllen eines Gesundheitsformulars auf der Webseite (SpTH) möglich. Außerdem kann man sich aus dem Appstore die kostenlose App „SpTH“ (Spain Travel Health) herunterladen. Beide Varianten (Webseite und App) können in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Es sind keine Spanischkenntnisse erforderlich!

Zur Erstellung des QR-Codes muss man folgende Dokumente zur Hand haben:

  • Personalausweis- oder Passnummer des Reisenden
  • Informationen zum Flug (Datum und Flugnummer, Abflugzeit etc.)
  • Informationen zum Aufenthaltsort in Spanien
  • eigene E-Mailadresse

Achtung, benutzen Sie das Ausweisdokument, mit dem Sie auch reisen werden. Anders als in Spanien haben in Deutschland Pass und Ausweise NICHT die gleiche Nummer. Wer also die Passnummer einträgt und hinterher mit dem Perso reist, dem könnten unnötige Nachfragen bei einer möglichen Kontrolle blühen…

Wann kann ich das Formular ausfüllen?

Sie können mit dem Erstellen des Formulars loslegen, wann immer Sie wollen. Allerdings kann das Formular für den Erhalt des QR-Codes erst 48 Stunden VOR ANKUNFT in Spanien „unterzeichnet“ und an die Gesundheitsbehörde übersendet werden. Der Grund dafür ist, dass die Gesundheitsfragen erst 48h vor Reisebeginn beantwortet werden können. Dann erhält man per Mail oder in der App den QR-Code.

Ausführliche Informationen zum QR-Code und Fragen, die immer wieder im Zusammenhang mit dem Erhalt des QR-Codes auftauchen, beantworten wir unter diesem Link: QR-Code zur Einreise nach Spanien – Fragen und Antworten

Negativer Test auf eine aktive Infektion mit SARS-CoV2

Seit dem 23.11.2020 müssen alle Passagiere, die im Bezug auf das SARS-CoV-2 Coronavirus aus einem Hochrisikoland kommen, einen negativen Test auf eine aktive Infektion vorweisen. Akzeptiert werden RT-PRC oder andere molekulare Techniken zum Nachweis viraler RNA mit gleichwertiger Zuverlässigkeit, wie TMA und RT-LAMP. In Deutschland ist zur Zeit nur der PCR-Test zu erhalten.

  • Eine Einreise mit einem Antigen-Schnelltest ist ausdrücklich NICHT erlaubt.
  • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Test vorlegen
  • Der Test muss in den letzten 72 Stunden vor der Einreise nach Spanien durchgeführt worden sein.

Das Testzertifikat kann in den Sprachen Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch verfasst sein und muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name des Reisenden
  • Pass oder ID-Nummer (muss mit der im QR-Code angegebenen Nummer übereinstimmen!)
  • Datum des Tests
  • Identifikation und Kontaktdaten des Testzentrums
  • verwendete Technik
  • negatives Ergebnis

Die aktuelle Liste der Gebiete, aus denen Personen, die nach Spanien einreisen einen negativen Test vorlegen müssen ist seit 24.05.2021 in Kraft und gültig bis einschließlich 06.06.2021. Die neue Liste der Risikogebiete liegt bereits vor. In der neuen Liste, die ab 07.06.2021 (dann gültig bis 20.06.2021) gelten wird, sind alle unten aufgeführten Länder weiterhin als Risikogebiete geführt.

Unter anderem sind dort aufgeführt:

  • Deutschland, sowie seine Nachbarländer:
  • Niederlande
  • Belgien
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Schweiz
  • Österreich
  • Tschechien
  • Polen
  • Dänemark
  • und weitere Länder

Die seit 24.05.2021 gültige Liste mit den Ländern, die für Spanien Risikoländer sind, finden Sie unter folgendem Link: Risikoländer Spanien ab 24.05.2021

Die neue Liste mit Gültigkeit vom 07.06.- 20.06.2021 finden Sie hier: Liste Risikogebiete Spanien 07.06. – 20.06.2021

Die Einstufung zu Hochrisikoländern oder -gebieten wird von der spanischen Zentralregierung alle zwei Wochen überprüft und neu veröffentlicht.

Keine Ausnahme von der PCR-Testpflicht bei Einreise für Geimpfte oder Genesene

Anders als in Deutschland sind in Spanien Genesene oder Geimpfte getesteten Personen gegenüber nicht gleichgestellt. Es gibt derzeit also keine Aussetzung der Testpflicht bei Einreise nach Spanien für Geimpfte oder Genesene. Da die Testpflicht bei Einreise nach Spanien nach einem spanischen Gesetz erfolgt, könnte auch nur die spanische Regierung dieses ändern.

Die Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit Getesteten in Deutschland ist für den Einreisetest nach Spanien also irrelevant.

Allerdings gibt es eine Ankündigung des spanischen Präsidenten Pedro Sánchez, nach der ab 07.06.2021. vollständig geimpfte Personen keinen Test mehr brauchen sollen. Es ist aber noch keine entsprechende Verordnung veröffentlicht worden. (Stand 31.05.2021)

Vorlage des negativen Tests beim Einchecken in Hotel oder Ferienwohnung

Wer auf den kanarischen Inseln in ein Hotel einchecken, oder eine Ferienwohnung / Ferienbungalow oder -Villa beziehen möchte, muss beim Einzug einen negativen Coronatest vorlegen. Dieser darf, wie bei Einreise, nicht älter als 72 Stunden sein.

Hintergrund: Die Testpflicht bei der Einreise ist Sache der spanischen Zentralregierung. Die Kanaren hatten lange vor dem in kraft treten der Testpflicht bei Einreise eine solche Testpflicht gefordert und waren in Madrid zunächst abgeblitzt. Daher kam es zur (kanarischen) Testpflicht beim Einzug in einen Hotel- oder Ferienwohnungsbetrieb.

In der Praxis wird heute beim Einchecken einfach der Test vorgelegt, der bereits für die Einreise genutzt wurde.

Wer zum Beispiel während des Urlaubs das Hotel wechselt, muss also gegebenenfalls beim Umzug einen neuen Test vorlegen. Hier reicht dann aber auch ein Antigen-Schnelltest. Ausgenommen von einer erneuten Testung sind Personen, die nachweislich schon länger als 15 Tage auf den Kanaren sind (Nachweis z.B. per Flugticket).

Radar Covid – muss ich die spanische Corona-Warnapp auf mein Handy laden?

Hier scheiden sich die Geister. Das deutsche Auswärtige Amt gibt in seinen Reisehinweisen an, dass man die App herunterladen muss.

Nach unserer Rechtsauffassung kann es sich jedoch nur um eine Soll-Vorschrift handeln. Denn niemand kann in der Praxis kontrollieren, ob die App installiert ist oder nicht. Für die Kontrolle des Inhalts eines Smartphones wäre auch in Spanien eine richterliche Anordnung erforderlich.

Das Gesetz sieht auch keine Sanktionen für das Nichtinstallieren der Radar Covid App vor. Eine Vorschrift ohne Sanktion ist nach spanischem Recht nicht bindend.

Außerdem gibt es in Spanien keine Verpflichtung, ein Mobiltelefon zu besitzen oder dieses in den Urlaub mitzunehmen.

Daher gilt: wer möchte, kann die App installieren. Wer es nicht möchte, kann es bleiben lassen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Die Betreiber von Hotels oder Ferienwohnungen sind jedoch verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, dass es diese App gibt.

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