250 Mio. Euro für verlorene Prozesse

Die Kanarische Regierung ist in den letzten zwei Jahren zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von insgesamt rund 250 Mio. Euro verurteilt worden. Fast alle Urteile stehen im Zusammenhang mit dem als „moratoria“ bekannten Baustoppgesetz, das eigentlich dazu dienen sollte, städtebaulichen Wildwuchs zu verhindern und erhaltenswerte Naturgebiete zu schützen.

Doch die Demokratie und die Garantie des Eigentums schützt auch die ganz Großen, und so konnten viele Baukonzerne ihr Land vergolden, ohne auch nur einen Stein zu bewegen oder ein Projekt zu entwerfen. Wer Bauland oder Bauerwartungsland besitzt, auf dem man aufgrund von politischen Entscheidungen plötzlich nicht mehr bauen darf, wird für seinen Verlust entschädigt.

Nach diesem Prinzip verklagten einige große Baukonzerne die Kanarische Regierung und bekamen Recht.

So muss die Kanarische Regierung nicht weniger als 101 Mio. Euro in drei Raten an ein Unternehmen auf Fuerteventura zahlen, das eine Bergbaulizenz zur Gewinnung von Natursteinplatten im Norden der Insel nicht mehr nutzen darf (Caso Tebeto).

Der kanarische Baukonzern Lopesan darf sich auf eine Abschlagszahlung von 40 Mio. Euro freuen, da die Urbanisation Dehesa de Jandía im Süden von Fuerteventura durch die „moratoria“ auf Eis gelegt ist. Eine weitere „Anzahlung“ von 40 Mio. Euro erhält Lopesan für die Urbanisation „Golf Meloneras“ auf Gran Canaria.

Kurzfristig muss die Kanarische Regierung nun Zahlungen in Höhe von 150 Mio. Euro leisten. Weitere 100 Mio. werden folgen, sobald die erfolgreichen Kläger die Vollstreckung der Urteile beantragen. In einigen Fällen können die Urteile nur provisorisch vollstreckt werden, da der Rechtsweg noch nicht erschöpft ist und das Urteil der letzten Instanz noch aussteht. Sollte ein Kläger auf die vorläufige Vollstreckung bestehen, muss er eine Bankbürgschaft über den zu vollstreckenden Betrag vorlegen, bis das Urteil auch in der letzten Instanz rechtskräftig ist.

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