Kein sofortiger Entzug der Zulassungspapiere bei abgelaufener „ITV“

Wer bisher mit abgelaufener „ITV“ (= spanischer TÜV) von der Guardia Civil erwischt wurde, musste die Zulassung (permiso de circulación) sofort abgeben. Danach blieb eine Frist von 10 Tagen, um die ITV-Untersuchung machen zu lassen. Wenn das Fahrzeug die Untersuchung mängelfrei überstanden hatte, konnte der Eigentümer die Zulassung im Büro der Generaldirektion für Verkehr (Dirección General de Tráfico = DGT) abholen.

Hierbei kam es in der Vergangenheit immer wieder zu dem Problem, dass der betroffene Autofahrer innerhalb der 10-Tages-Frist die ITV-Inspektion durchführen ließ, die Guadia Civil das Dokument aber noch nicht an die DGT weitergeleitet hatte.

Um dieses Problem zu umgehen, gilt ab 1. Mai ein neues Verfahren. Die Zulassung wird von den Beamten bei einer Kontrolle nicht mehr physisch eingezogen. Stattdessen stellen die Beamten ein Dokument aus, das den Fahrzeughalter autorisiert, innerhalb von 10 Tagen das Fahrzeug ausschließlich zur Inspektion zu fahren. Sollte der Betroffene die Frist verstreichen lassen, wird das Fahrzeug zwangsstillgelegt. An dem fälligen Bußgeld von 150€ ändert sich nichts.

Laut einer Statistik der ITV-Stationen fällt rund jedes 5. untersuchte Fahrzeug bei der Inspektion durch, weil es Mängel aufweist, die einen sicheren Betrieb nicht gewährleisten oder zu viel Schadstoffe ausstößt.

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