Bei Straftaten im Straßenverkehr droht Einziehung des Fahrzeugs

Erst Ende 2007 hatte der spanische Gesetzgeber diverse Vergehen im Straßenverkehr ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Seitdem gelten Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit und Gefährdung im Straßenverkehr als Straftaten, die nicht nur mit Entzug der Fahrerlaubnis sondern mit Gefängnis bestraft werden.

Seitdem ist die Zahl der Verkehrstoten in Spanien drastisch zurückgegangen und die Zahl der Gefängnisinsassen deutlich gestiegen.

Nur zwei Jahre später gibt es nun erneut eine Änderung des Strafgesetzbuches im Bereich der Verkehrsstraftaten. Während die Vorschriften von 2007 sehr eng formuliert waren, soll mit der Reform dem Richter in jedem Einzelfall mehr Ermessensspielraum zugebilligt werden, um die konkreten Tatumstände besser würdigen zu können. Dazu gehört auch die Möglichkeit, den Täter anstatt zu einer Haftstrafe zu gemeinnütziger Arbeit oder zu einer Geldstrafe zu verdonnern.

Allerdings hat der Richter nach den neuen Vorschriften in Fällen von gefährdender Fahrweise die Möglichkeit, zusätzlich zur Verhängung der Haftstrafe auch das Tatwerkzeug, also das Fahrzeug, ersatzlos einzuziehen. Die Verkaufserlöse gehen an den Fiskus.

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