Die Kanarische Regierung hat am 17.06. den Entwurf für ein Spargesetz verabschiedet, das wohl auch bei vielen Bürgern auf Wohlwollen stoßen dürfte. Den gesetzlichen Vorgaben aus Madrid folgend, müssen danach auch auf den Kanaren die Personalausgaben im öffentlichen Dienst um 5% gesenkt werden.
Die Kürzungen treten ab dem 01.06.2010 in Kraft und beziehen sich auf den Stand vom 31.05.2010.
Die Bezüge der Beamten und die Gehälter der Angestellten im öffentlichen Dienst auf den Kanarischen Inseln sinken grundsätzlich um 5%. Die Zusatzleistungen werden um 3,4% gekürzt. Ausgenommen von den Kürzungen sind Angestellte, deren Gehalt das 1,5-fache des „salario mínimo interprofesional“, also des gesetzlichen Mindestlohns, nicht übersteigt.
Die Spitzenverdiener im öffentlichen Dienst, also hochrangige Beamte, Direktoren und die Mitglieder der Regierung müssen prozentual deutlich höhere Einbußen hinnehmen.
Das Einkommen des Regierungspräsidenten sinkt um 15%, seines Vize um 12% und der Regierungsräte um 10%.
Führungskräfte in öffentlichen Unternehmen müssen ebenfalls progressive Einkommenskürzungen hinnehmen. Bruttoeinkommen über 83.285 Euros sinken um 15%, über 76.825 um 10% und Einkommen über 49.357 Euros um 7%.
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Wenn überall gespart werden muß,finde
ich es Richtig, daß auch „oben“
gespart wird. Gut finde ich den Passus,
mit dem 1,5-Faktor.