Spanische Regierung verabschiedet Reform des Arbeitsrechts

Spanien braucht nichts mehr als Beschäftigung für sein Heer von Arbeitslosen. Mit einer Arbeitslosenquote von rund 23% ist die Arbeitslosigkeit wohl das größte Problem, das die Wirtschaftskrise mit sich gebracht hat.

Am 11.02.2012 ist ein Gesetz zur Reform des spanischen Arbeitsrechts in Kraft getreten. Damit versucht die konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy, das rigide spanische Arbeitsrecht zumindest etwas zu liberalisieren und dadurch Anreize für Unternehmen zu schaffen, Mitarbeiter einzustellen. Den Arbeitgeberverbänden gehen die Reformen zwar immer noch nicht weit genug, aber sie zeigten sich zumindest Zufrieden mit dem Erreichten. Schließlich könne „man nicht gleich aus dem ersten in den fünften Gang hochschalten“.

 

Ein Bestandteil des neuen Konzepts der Arbeitsmarktreform ist die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes durch die „Verbilligung der Kündigung“, die von den Gewerkschaften schon immer verteufelt wurde. Bisher konnte ein ungerechtfertigt gekündigter Arbeitnehmer mit einer Entschädigungszahlung von 45 Tagen pro Beschäftigungsjahr rechnen mit einem Maximum von 42 Monatsgehältern. Ab dem 11.02.2012 beträgt die Entschädigung „nur“ noch 33 Tage pro Beschäftigungsjahr; die maximale Entschädigung ist auf 24 Monatsgehälter begrenzt. Für bereits bestehende Arbeitsverträge wird eine Entschädigung in Zukunft zweistufig berechnet. Bis zum Stichtag berechnet sich die Entschädigung auf Grundlage von 45 Tagen pro Jahr; für Beschäftigungsjahre danach werden je 33 Tage angerechnet.

Im Falle einer „berechtigten Kündigung“ stehen dem Arbeitnehmer 20 Tage pro Beschäftigungsjahr als Entschädigung zu, begrenzt auf maximal 12 Monatsgehälter.

Die Arbeitsrechtsreform versucht auch dem gravierenden Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu begegnen, die in Spanien bei über 50% der unter 25-Jährigen liegt. So dürfen kleine und mittlere Unternehmen mit Arbeitnehmern unter 30 Jahren in Zukunft eine Probezeit von bis zu einem Jahr vereinbaren. Bisher konnte eine Probezeit, innerhalb deren beide Vertragsparteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen entschädigungsfrei kündigen durften, nur für maximal drei Monate vereinbart werden.

Neu gegründete Firmen, deren erster Angestellter unter 30 Jahren alt ist, können einen Steuervorteil von 3.000€ einstreichen. Außerdem erhält jede Firma, die einen Unter-30-Jährigen einstellt, eine Vergünstigung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung, von 1.000€ im ersten, 1.100€ im zweiten und 1.200€ im dritten Jahr. Bei Frauen sind es jeweils 100€ mehr. Auch die Einstellung von Langzeitarbeitslosen über 45Jahren wird mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen von 1.300€, bzw. 1.500€ bei Frauen, in den ersten 3 Jahren belohnt.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Spanien-Nachrichten