Kein Lohn bei Streik

Wer als Arbeitnehmer in Spanien von seinem Recht Gebrauch macht, sich an einem Streik zu beteiligen, muss auf seinen Lohn verzichten. Der Arbeitgeber darf für Streiktage sowohl den Lohn als auch die Sozialversicherungsbeiträge streichen. Der Urlaubsanspruch bleibt jedoch unberührt.

Auch wenn ein Arbeitnehmer eigentlich arbeiten wollte, aber wegen der anderen Streikenden nicht arbeiten konnte, hat er keinen Anspruch auf Lohnzahlung. Allerdings muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge abführen, wenn der Arbeitnehmer diesen Sachverhalt nachweisen kann.

Der für den 29.03.2012 von den Gewerkschaften ausgerufene Generalstreik dürfte für das spanische Bruttoinlandsprodukt einen Schaden von 1 bis 1,5 Mrd. Euro bedeuten.

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