Presseberichten zufolge spielt die Spanische Regierung mit dem Gedanken, Nicht-EU-Ausländern eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, wenn diese im Gegenzug eine Immobilie im Wert von mindestens 160.000€ erwerben. Hintergrund ist wohl die Hoffnung, so einen Markt für die vielen unverkauften Wohnungen in Spanien zu schaffen, die nach dem Platzen der Immobilienblase keinen Käufer finden konnten.
Das Angebot „Aufenthaltsgenehmigung gegen Immobilienkauf“ könnte vor allem für Russen, Chinese oder Lateinamerikaner interessant sein.
Bisher können Nicht-EU-Ausländer eine befristete Aufenthaltsgenehmigung z.B. dann bekommen, wenn sie ausreichend finanzielle Mittel und eine in Spanien gültige Krankenversicherung für sich und ihre Angehörigen nachweisen können. Damit sind sie allerdings nicht berechtigt, zu arbeiten, und müssen sich mehr als ein halbes Jahr am Stück in Spanien aufhalten.
Die Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilienkauf soll, wenn überhaupt, eine kürzere „Mindestaufenthaltsdauer“ vorschreiben. Ob sie auch eine Arbeitserlaubnis enthalten soll, ist noch nicht bekannt.
In den ersten 10 Monaten 2012 haben nach Angaben den Außenministeriums 878.796 Russen einen Visumantrag gestellt. Damit machen die Russen mehr als die Hälfte aller Visumanträge aus. Im gleichen Zeitraum beantragten ca. 63.000 Chinesen ein Visum für Spanien.
Andere Länder wie z.B. Portugal und Irland haben bereits ähnliche Gesetze, die allerdings die Aufenthaltserlaubnis nicht nur bei einem Immobilienkauf erteilen, sondern auch bei Kapitalinvestitionen oder Firmengründungen mit Schaffung von Arbeitsplätzen.
Allein auf den Kanarischen Inseln gibt es rund 45.000 unverkaufte Immobilien, die preislich über 160.000€ liegen. Einige davon könnten eventuell einen russischen oder chinesischen Käufer finden. Im ersten Halbjahr 2012 wurden auf den Kanaren 2.376 Wohnungen von Ausländern gekauft, was einem Plus von immerhin 17% gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Im selben Zeitraum ist die Nachfrage durch nationale Käufer nur um 4% gestiegen.
Ob und in welcher Form ein solches Gesetz für Spanien verabschiedet wird, steht natürlich noch in den Sternen. Sicher muss der Gesetzgeber sich darüber Gedanken machen, wie verhindert werden kann, dass es Tür und Tor öffnet für Geldwäsche und andere kriminelle Machenschaften.
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Auch Russen und Chinesen werden die Häuser/Wohungen nur kaufen, wenn sie
„preiswert“ sind! Macht die Häuser doch lieber
für die einheimische Bevölkerung bezahlbar, sonst steht
ihr bald auf der gleichen Liste wie Zypern und habt im
eigenen Land aaum noch was zu melden …