Der neue Personalausweis, jetzt auch im Konsulat erhältlich

Bislang konnten Deutsche ohne Hauptwohnsitz in Deutschland nur einen Reisepass bekommen, der Zugang zum Personalausweis via Konsulat blieb ihnen verwährt. Wie das Konsulat in Las Palmas mitteilte, kann nun zwischen Reisepass (in Buchform) und Personalausweis im Kreditkartenformat gewählt werden.

 

Für viele wohl entscheidend ist die deutlich praktischere Größe des Dokuments. Damit findet das Ausweisdokument endlich auch einen praktischen Platz im Geldbeutel und die Vorschrift, sich jederzeit ausweisen zu können, kann endlich bequemer eingehalten werden.

Im neuen Personalausweis gibt es zusätzlich einen Chip, auf dem biometrischen Daten des Ausweisinhabers gespeichert sind. Mit seiner Online-

Ausweisfunktion (auch elD-Funktion genannt) ist die einfache und sichere Kommunikation über das Internet zwischen Ausweisinhaber, Verwaltungen und Unternehmen möglich. Für die Kommunikation vom heimischen Computer ist dazu allerdings ein zusätzlich zu erwerbendes Lesegerät und eine Software nötig. Die AusweisApp ist kostenlos unter www.ausweisapp.bund.de herunterladbar. Die elD-Funktion ist nur auf Wunsch verfügbar, wird also nicht automatisch aktiviert. Für unter 16jährige kann die Funktion nicht aktiviert werden.

Der Personalausweis ist, wie der Reisepass bei Erwachsenen über 24 Jahren 10 Jahre gültig, bei Personen bis zum Alter von 24 Jahren nur 6 Jahre. Der Gültigkeitsbereich des Personalausweises ist auf die EU und einige weitere Länder beschränkt. Der Eintrag von Visa ist im Gegensatz zum Reisepass, der darüber hinaus weltweit gilt, nicht möglich.

Die Kosten für den Personalausweis belaufen sich auf 58,50€ (über 24 Jahre) bzw. 52,50€ (unter 24 Jahre). Die Bearbeitungszeit beträgt 4-6 Wochen.

Weitere Informationen, das Antragsformular und ein Merktblatt zum direkten Vergleich von Reisepass und Personalausweis finden Sie auf der Webseite des Konsulats in Las Palmas unter folgendem Link:

https://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/03-las-palmas/Personalausweis.html

 

Um den neuen Personalausweis beim Konsulat zu beantragen benötigen Sie folgende Unterlagen:

Antragsformular

– Nachweise zu Identität (Pass, Personalausweis)

– Geburts- oder andere Standesurkunde (z. B. Heiratsurkunde, Familienbuch

– Ggf. Nachweis zu Namensführung (standesamtliche Bescheinigung)

– Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis,

Einbürgerungsurkunde)

– Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (certificado de empadronamiento)

– Abmeldung aus Deutschland

– ein biometrisches Lichtbild

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